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Beim ADAC nachgefragt

Einfahrt oder Garage zugeparkt – wann darf man abschleppen lassen?

Auch bei einem eindeutigen Hinweis kann es vorkommen, dass die Einfahrt oder der Privatparkplatz von einem anderen Auto zugeparkt ist
Auch bei einem eindeutigen Hinweis kann es vorkommen, dass die Einfahrt oder der Privatparkplatz von einem anderen Auto zugeparkt ist Foto: picture alliance / blickwinkel/McPHOTO/BilderBox | McPHOTO/BilderBox
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

28. Februar 2023, 13:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Es ist sehr ärgerlich, wenn ein fremdes Auto die Einfahrt zuparkt. Doch wie verhält man sich richtig? Darf man den Falschparker einfach abschleppen lassen?

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Ein fremdes Auto steht in der Einfahrt oder vor der Garage, in die man hineinfahren möchte. Was tut man in dem Moment? Eine Möglichkeit wäre, auf einen anderen Parkplatz auszuweichen, doch wirklich zufriedenstellend ist das nicht. Vor allem in Großstädten sind die öffentlichen Parkplätze nämlich rar gesät, zudem hat man ja auch ein gutes Recht, die eigene Zufahrt benutzen zu können. myHOMEBOOK hat sich beim ADAC erkundigt, was man in solchen Fällen tun kann.

Was kann man tun, wenn Einfahrt oder Garage zugeparkt ist?

Hier muss man zwischen öffentlichem und privaten Grund unterschieden. „Wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, muss die Polizei gerufen werden. Nur sie ist hier zuständig, das Fahrzeug abzuschleppen,“ erklärt Alexander Schnaars vom ADAC auf myHOMEBOOK-Anfrage.

Auf privatem Grund wird die Polizei seines Wissens nach nicht regelmäßig tätig. „Blockiert das fremde Auto das Einfahren in die eigene Einfahrt, dann muss ein freier Parkplatz in der Nähe gesucht werden, wenn keine besonderen Umstände wie etwa eine Gehbehinderung vorliegen“, erklärt der Experte. Steht der Falschparker allerdings auf Privatgrund, kann man als Grundstücksberechtigter auch selbst das Abschleppunternehmen beauftragen.

Passend dazu: Wann muss man die Polizei zu Hause reinlassen?

Darf man den Falschparker zuparken?

Ganz klar nein. „Wer ein falsch parkendes Auto – etwa vor der eigenen Garage – blockiert, muss mit einer Strafe rechnen“, schreibt der ADAC auf seiner Internetseite. Man darf niemanden in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, auch dann nicht, wenn unrechtmäßig geparkt wird, heißt es weiter. Das erfülle den Tatbestand der Nötigung. „Ausnahmen gibt es nur, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa wenn man eine Gehbehinderung hat.“

Auch interessant: Auto auf dem eigenen Grundstück waschen? Jurist warnt vor hohen Strafen

Darf ich meinen Nachbarn abschleppen lassen?

Prinzipiell steht dem nicht entgegen. Man sollte jedoch, um den Frieden zu wahren, versuchen den Nachbarn vorher zu kontaktieren und ihn bitten das Auto zu entfernen.

Darf man stattdessen auf einen anderen Privatparkplatz ausweichen?

Wenn die eigene Einfahrt zugeparkt und versperrt ist, könnten einige mit dem Gedanken spielen, auf einen fremden Privatparkplatz auszuweichen. Allerdings ist das laut Schnaars keine gute Idee. „Der Grundstückberechtigte des anderen Privatparkplatzes hätte dann die gleichen Rechte gegen Sie, wie Sie gegen den Falschparker“, erklärt der ADAC-Sprecher.

Wer kommt für die Abschleppkosten auf?

Auch bei den Abschleppkosten muss man zwischen öffentlichem oder privatem Eigentum unterscheiden.

Abschleppen auf öffentlichem Grund

Sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter für die Abschleppkosten aufkommen. „Diese Kosten sind unabhängig vom Bußgeldverfahren, mit dem der Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften geahndet wird“, sagt Schnaars. „Kommt der Falschparker vor dem Eintreffen des Abschleppwagens zu seinem Fahrzeug zurück, so werden ihm die Kosten der Leerfahrt dennoch berechnet, wenn das Abschleppfahrzeug konkret für sein Fahrzeug angefordert worden ist.“

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Abschleppen vom Privatgrund

Beim Abschleppen auf Privatgrund sind die fälligen Abschleppkosten anders geregelt. Teilweise muss derjenige, der das Abschleppunternehmen beauftragt hat, die Kosten vorauszahlen. Laut Schnaars kann er sich die Kosten vom Falschparker zurückholen – „aber das kann mühsam sein“. Je nach Abschleppunternehmen besteht auch die Möglichkeit, ihnen das Eintreiben der Forderung zu überlassen.

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Muss man nachweisen können, dass die Einfahrt zugeparkt war?

Auch bei der Dokumentation muss man zwischen öffentlichem und privatem Grund differenzieren, wenn die Einfahrt zugeparkt ist.

Abschleppen auf öffentlichem Grund

„Die Polizei wird hier vermutlich fragen, ob Sie unbedingt jetzt mit dem Auto wegfahren müssen“, weiß Schnaars. „Generell gilt es, die Kosten gering zu halten – auch als Geschädigter.“ Die Polizei prüft daher, ob die Abschleppmaßnahme auch verhältnismäßig ist. Aus diesem Grund braucht man nicht unbedingt eine Dokumentation des Vorfalls.

Abschleppen auf Privatgrund

„Beim Abschleppen von Privatgrund sollte man Beweise sichern“, empfiehlt Schnaars. Allerdings reichen hier Fotos von der entsprechenden Situation vollkommen aus.

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