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Fall landet vor Gericht

In welchem Zeitraum Energieanbieter die Schlussrechnung schicken müssen

Stromanbieter Schlussrechnung
Es gibt bestimmte Fristen, wann der Stromanbieter die Schlussrechnung schicken muss Foto: Getty Images/iStockphoto
Felix Mildner
Redaktionsleiter

16. April 2025, 17:56 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Fast zehn Monate wartete eine Kundin auf ihre Gasschlussrechnung von Eon – obwohl gesetzlich eine wesentlich kürzere Frist gilt. Der Fall landete vor Gericht und endete mit einem klaren Urteil gegen den Energieversorger. Wann müssen die Versorger die Schlussrechnung spätestens schicken? Und welche Rechte haben Verbraucher?

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Laut dem Gesetz müssen Energieanbieter zu einem bestimmten Stichtag nach Vertragsende die Schlussrechnung senden. Eon überschritt diese Frist deutlich und wurde nun vom Landgericht München verurteilt. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale gegen den Anbieter geklagt – mit Erfolg.

Energieanbieter schickt Schlussrechnung zu spät – Fall landet vor Gericht

Spätestens sechs Wochen nach Vertragsende müssen Strom- und Gasversorger eigentlich eine Schlussrechnung übermitteln. So ist es auch im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt. Nach der fristgerechten Kündigung ihres Gasvertrags und der Übermittlung des Zählerstands erhielt eine ehemalige Eon-Kundin ihre Schlussabrechnung allerdings erst rund zehn Monate später. Die Abrechnung enthielt eine Gutschrift in Höhe von 972 Euro. Zuvor hatte die Kundin zwei Reklamationen eingereicht und schließlich die Verbraucherzentrale Niedersachsen eingeschaltet.

Die Grenze von sechs Wochen hat der Anbieter demnach weit überschritten. Besteht zudem ein Guthaben, muss dieses innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt werden. Im aktuellen Fall von Eon wurde auch diese Frist nicht eingehalten.

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht festgestellt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagte gegen Eon – mit Erfolg. So urteilte das Landgericht München I am 26. Februar 2025 (Az. 37 O 2240/24), dass das Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen habe. Das Urteil ist allerdings bislang nicht rechtskräftig, da der Anbieter Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt hat (Az. 29 U 797/25 e).

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Das Gericht stellte klar, dass die Frist zur Übermittlung der Schlussrechnung eine gesetzlich geregelte Marktverhaltensregel ist, die insbesondere dem Schutz der Verbraucher dient. Sie soll den Wechsel des Energielieferanten erleichtern und eine reibungslose Abwicklung ermöglichen. Kunden müssten sich darauf verlassen können, „dass sie binnen sechs Wochen nach Ende des Strom- oder Gasvertrags eine Schlussrechnung erhalten“, erklärt Fabian Tief von der Verbraucherzentrale.

Die verspätete Abrechnung könne dazu führen, dass Verbraucher „monatelang auf ein eventuelles Guthaben warten müssen“. Bei solch negativen Erfahrungen könne seitens der Verbraucher die Bereitschaft zum Anbieterwechsel sinken.

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Bereits im Jahr 2024 war der Energieanbieter Eon wegen verspäteter Schlussrechnungen verurteilt worden. In jenem Verfahren hatte das Oberlandesgericht München ein vom VZBV erstrittenes Urteil bestätigt – es ist auch rechtskräftig. Das aktuelle Verfahren zeigt erneut, dass Eon systematisch Fristen für Schlussrechnungen überschreitet – mit spürbaren Nachteilen für die betroffenen Kunden.

Themen Strom

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