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Ende der Preisbremse

Daran erkennen Sie im Vertrag, ob der Stromanbieter den Preis anheben kann

Auch eine Preisgarantie schützt nicht immer vor höheren Kosten. Es kann trotzdem zu einer Preiserhöhung beim Strom kommen
Auch eine Preisgarantie schützt nicht immer vor höheren Kosten. Es kann trotzdem zu einer Preiserhöhung beim Strom kommen Foto: Getty Images
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

3. Januar 2024, 17:05 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Strompreisbremse sollte eigentlich noch bis März 2024 laufen. Doch nachdem das Bundesverfassungsgericht den Haushalt 2023 gekippt hat, lief sie bereits zum Ende des vergangenen Jahres aus. Heißt das automatisch, dass nun die Kosten aller laufenden Stromverträge steigen?

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Viele Stromanbieter bieten Tarife mit einer sogenannten Preisgarantie an. Sie gibt dem Verbraucher das beruhigende Gefühl, dass der Strompreis für eine gewisse Zeit unverändert bleibt und man keine Preiserhöhung beim Strom zu erwarten hat. Doch ist das wirklich so? myHOMEBOOK hat bei Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW nachgefragt.

Kann man anhand des laufenden Stromvertrages herausfinden, ob die Kosten steigen könnten?

Nachdem 2022 die Strompreise teils erheblich gestiegen sind, haben viele ihren Tarif oder sogar den Anbieter gewechselt. Ein wichtiger Begriff zu der Zeit war „Preisgarantie“. Er vermittelt den Kunden eine gewisse Sicherheit, was die Schwankungen des Strompreises angeht.

Der Stromanbieter suggeriert damit, dass es über einen bestimmten Zeitraum keine Preiserhöhung beim Strom geben wird. Doch Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Es kommt auf das Kleingedruckte im Vertrag an, erklärt Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale auf myHOMEBOOK-Anfrage. Generell sei es nicht möglich, am aktuellen Stromvertrag zu erkennen, ob der Tarif nun teurer wird. Aber: „Im konkreten Stromvertrag kann jedoch nachgelesen werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssten, damit eine Preiserhöhung zulässig wäre.“

Welche Rechte habe ich, wenn sich der Anbieter nicht an die Regeln hält?

„Wenn Energielieferanten, die sich im Vertrag das Recht vorbehalten haben, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, ihre Preise erhöhen, haben Verbraucher gemäß § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Ohne dass vom Energielieferanten hierfür ein gesondertes Entgelt verlangt werden darf“, erläutert der Experte. Demnach können Kunden in diesem Fall den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Tarif teurer wird.

Problem könnte dann jedoch sein, dass der Markt zum Zeitpunkt der Kündigung mitunter keine günstigeren Alternativen bietet. Insofern ist es ratsam, auf Vergleichsportalen die angebotenen Tarife zu prüfen, bevor man dem aktuellen Anbieter kündigt.

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Es gibt auch Ausnahmen

Laut Herrmanni gibt es auch Klauseln, die von der Regel entbinden, wonach man bei einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen kündigen kann. Diese seien allerdings eher die Ausnahme als die Regel.

„Eine zusätzliche Ausnahme besteht bei der unveränderten Weitergabe von umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze ergeben. Hier bedarf es keiner Unterrichtung nach § 41 Abs. 5 EnWG und dabei entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht“, erklärt der Experte weiter.

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Was sollte der Verbraucher bei einer Preisgarantie beachten?

Für den Begriff „Preisgarantie“ gäbe es keine gesetzlichen Regelungen. Der Endverbraucher solle sich vor Vertragsabschluss ganz genau durchlesen, was er da unterschreibt, bevor es eine unverhoffte Preiserhöhung beim Strom gibt, rät Hermanni. Seien die Bedingungen unklar oder unverständlich formuliert, solle man diesen Tarif lieber nicht wählen.

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