
21. Februar 2025, 12:24 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Gute Nachrichten für Besitzer von Wärmepumpen! Wer diese über einen separaten Stromzähler betreibt, kann sich für das Jahr 2024 rückwirkend einen Teil der Stromkosten erstatten lassen. Damit sollte man aber nicht lange warten, denn die Frist läuft bald ab.
Betreiber von Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt bekommen Geld zurück, da sie Anspruch auf eine Rückerstattung zweier Strompreis-Umlagen für 2024 haben. Die Verbraucherzentrale NRW rät, den Antrag bis zum 28. Februar beim Energieversorger einzureichen. Wenn man die Frist verpasst, gibt es bis weniger Geld zurück – und das auch nur für kurze Zeit.
Rückerstattung für Wärmepumpen-Strom jetzt beantragen
Im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) hat der Bundestag eine Entlastung für Wärmepumpenbetreiber beschlossen. Allerdings steht die endgültige Genehmigung durch die EU noch aus. Dennoch können Verbraucher bereits jetzt aktiv werden und ihren Anspruch vorsorglich beim Energieversorger anmelden. Grundlage dafür ist § 22 EnFG. Der Energieversorger muss den Anspruch dann bis Ende Februar beim Netzbetreiber anmelden.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Um die Rückerstattung zu beantragen, ist ein eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe erforderlich. Nur so lässt sich der Stromverbrauch separat erfassen und abrechnen. Viele Energieversorger erleichtern den Antrag durch digitale Formulare oder Musterbriefe, die den Kunden als Service zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen können sich Besitzer von Wärmepumpen am besten direkt an ihren Stromversorger wenden.
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Wie hoch fällt die Rückerstattung aus?
Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus zwei Umlagen:
- Offshore-Netzumlage: 0,656 Ct/kWh
- KWKG-Umlage: 0,275 Ct/kWh
Laut Energiefinanzierungsgesetz entfällt für Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt unter den genannten Bedingungen die Zahlung beider Umlagen vollständig, sodass sich der Stromtarif um 1,108 Ct/kWh (inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer) reduziert. Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 6000 Kilowattstunden im Jahr kann die Erstattung damit rund 66 Euro betragen.

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Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Frist für die vollständige Erstattung endet am 28. Februar 2025. Wer diesen Termin verpasst, kann den Antrag noch bis zum 31. März 2025 stellen. Allerdings bekommt man dann nur noch 80 Prozent der ursprünglichen Rückerstattung.