Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Keller, Treppenhaus, Wohnung

Wo dürfen Vermieter das Abstellen von Fahrrädern verbieten?

Da man das Fahrrad laut Vermieter nicht überall abstellen darf, lagern es viele Mieter in der Wohnung – und tragen es durch das Treppenhaus
Da man das Fahrrad laut Vermieter nicht überall abstellen darf, lagern es viele Mieter in der Wohnung – und tragen es durch das Treppenhaus Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

30. Januar 2020, 8:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Um Fahrräder, die im Weg stehen, gibt es in Mietshäusern immer wieder Streit. Viele Vermieter verbieten das Abstellen von Fahrrädern in Hof oder Keller daher lieber ganz. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Artikel teilen

Grundsätzlich wird Mietern ein umfangreiches Nutzungsrecht an der Mietsache eingeräumt. Das heißt: Neben der eigenen Wohnung dürfen in der Regel auch der Keller oder das Grundstück mitbenutzt werden – auch zum Fahrräder abstellen.

Fahrräder im Hof abstellen – ist das erlaubt?

Zu viele Räder im Hof sind manchen Vermietern zwar ein Dorn im Auge. Dennoch: Ein vollumfängliches Verbot, Fahrräder oder Anhänger abzustellen, ist nicht wirksam, entschied das Landgericht Hannover (Az.: 20 S 39/05). Auf das Urteil weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Auch interessant: Was darf man im Keller lagern?

Das kann auch heißen, dass ein Abstellplatz im Kellerraum oder im Außenbereich genügen kann, selbst wenn dieser nur über eine Treppe zu erreichen ist. Nicht zumutbar ist dies jedoch für Fahrradanhänger, wie das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 6 C 430/05) urteilte.

Mehr zum Thema

Darf der Vermieter verbieten, das Fahrrad durch das Treppenhaus zu tragen?

Auch wenn es mühsam ist – viele Fahrradbesitzer tragen ihr Rad am Abend lieber in die Wohnung. Entstehen dabei Schäden im Treppenhaus, ist das für Vermieter ärgerlich. Den Transport des Rades können sie trotzdem nicht ohne weiteres verbieten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 318cC 1/19), wie der Eigentümerverband Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihr Fahrrad immer durch das Treppenhaus in ihre Wohnung im zweiten Stock getragen. Dabei entstanden an den Wänden und dem Treppengeländer und der Wohnungseingangstür immer wieder Schäden. Der Vermieter wollte der Mieterin deshalb verbieten das Rad nach oben zu tragen.

Auch interessant: Darf ich das Türschloss auswechseln, ohne den Vermieter zu fragen?

Ohne Erfolg: Es liege kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor, befand das Gericht. Denn das Abstellen von Rädern gehöre zum allgemeinen Gebrauch einer Mietwohnung. Gerade in Großstädten sei es üblich teure Fahrräder in der Wohnung abzustellen. Die Beschädigungen im Treppenhaus seien zwar nicht erlaubt, so das Gericht weiter. Das mache den Fahrradtransport an sich aber noch nicht rechtswidrig.

Themen Mietrecht
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.