
3. April 2025, 6:18 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten
Ob blau, braun, gelb, grün, oder schwarz – noch immer herrscht ein gewisser Grad von Unsicherheit, welche Art von Müll in welche Tonne gehört. Das muss nicht sein! myHOMEBOOK-Autor Lars Lubienetzki beleuchtet in diesem Artikel die gravierendsten Fehler bei der Mülltrennung. Denn wer seinen Müll richtig trennt, spart am Ende bares Geld.
Falsche Müllentsorgung im großen Stil wird oft mit hohen Bußgeldern bestraft. Alle Bundesländer und alle Kommunen haben dabei eigene Bußgeld-Kataloge. Den Rahmen und die Spielräume bilden die jeweils geltenden Umweltgesetze. myHOMEBOOK hat sich genauer angeschaut, welche Fehler bei der Mülltrennung passieren und in welchen Fällen auch im privaten Umfeld Bußgelder in beachtlicher Höhe anfallen können.
Übersicht
So viel Bußgeld kann bei falscher Mülltrennung fällig werden
Bis zu 50.000 Euro verlangen einige Bundesländer, wenn beispielsweise asbesthaltige Bauabfälle, Farben, Lacke, Lösungsmittel oder andere giftige Stoffe nicht fachgerecht entsorgt werden. „Wilde“ Müllentsorgung in der Natur belastet Boden und Grundwasser.
Geldstrafen von immerhin bis zu 10.000 Euro fallen in einigen Bundesländern an, wenn Bauschutt über fünf Kubikmeter „wild“ entsorgt wird oder eine größere Anzahl an Elektrogeräten einfach im Wald oder an Autobahn-Parkplätzen abgelagert werden.
Der Unterschied zwischen Müll und Abfall
Es geht schon bei den Bezeichnungen los: Müll und Abfall werden im üblichen Sprachgebrauch oftmals synonym verwendet. Dabei meinen die beiden Begriffe unterschiedliche Verwendungsarten.
- Abfall ist der Oberbegriff für sämtliche Stoffe, die nicht mehr gebraucht werden. Darin sind allerdings Rohstoffe enthalten, die noch einen Wert besitzen und sich per Recycling weiter nutzen lassen. Typische Beispiele sind alte Zeitungen, Metallreste oder Bioabfall.
- Müll bezeichnet einen Teil des Abfalls, der keinen Wert mehr besitzt. Daher kann Müll nicht wiederverwendet werden und wird in der Regel verbrannt. Benutzte Papiertaschentücher, zerbrochene Keramik oder Zigarettenkippen gehören daher in die Kategorie Müll.
5 typische Fehler bei der Mülltrennung
Verstöße im großen Stil passieren in der Regel eher im gewerblichen Umfeld. Private Haushalte dürften von diesen Strafen aufgrund der meist geringeren Müllmengen weniger betroffen sein. Da die Gesetze je nach Bundesland variieren, lohnt sich bei Fragen zur richtigen Müllentsorgung ein Anruf bei der örtlichen Umweltbehörde oder beim Ordnungsamt. Im Folgenden erfahren Sie, welche Fehler bei der Mülltrennung besonders oft vorkommen und wie viel Bußgeld dabei drohen kann.
Platz 5: Papier, das kein Papier ist
Pizzakartons, Pappbecher, Busfahrkarten oder Tankrechnungen sehen auf den ersten Blick aus wie Papier. Tatsächlich sind die aufgezählten Produkte auch auf Basis von Papier hergestellt. Doch der Pizzakarton besitzt innen eine Plastikbeschichtung, damit der Käse nicht festklebt.
Bei Fahrkarten oder Bons handelt es sich zumeist um Thermopapier. Dieses ist in der Regel chemisch bearbeitet, damit es sich auch ohne Farbe bedrucken lässt. Daher gehören solche Kartons oder Tickets nicht in die blaue Papiertonne, sondern in den Restmüll. Das gilt grundsätzlich auch für jede Art von Papier, an dem noch etwa Essensreste kleben. Die Müllbehörden im Saarland beispielsweise verlangen für größere Verstöße ein Bußgeld bei „unsachgemäßer Entsorgung von Papier“ von bis zu 200 Euro.
Platz 4: Batterien sind Sondermüll
Tatsächlich landen immer noch Batterien in der Restmülltonne. Das war schon Mitte der 1970er-Jahre ein Fehler, als in Deutschland erste Formen der Mülltrennung Einzug gehalten haben. Viele Batterien landen im Restmüll, weil etwa kaputtes Elektrospielzeug für Kinder über die schwarze Tonne entsorgt wird. Aus Unachtsamkeit vergessen die Eltern, die darin befindlichen Batterien vorher herauszunehmen.
Für Batterien gibt es meist in Supermärkten spezielle Sammelboxen. Ganz davon abgesehen gehört elektronisches Spielzeug ebenfalls nicht in den Restmüll, sondern eher in eine Wertstofftonne oder zu einer Sammelstelle für Elektroschrott. Dazu gleich mehr.
Die Höhe der Bußgelder für die falsche Entsorgung von leeren Batterien lässt sich nicht einheitlich feststellen und hängt auch von der Größe, Art und Menge der Batterien ab. Denken Sie beispielsweise an eine kaputte Autobatterie im Restmüll. Sollte den Müllwerkern bei der üblichen Überprüfung der Mülltonnen ein fahrlässiger Verstoß auffallen, kann die örtliche Müllbehörde es bei einer Ermahnung bewenden lassen oder ein kleineres Bußgeld aussprechen. In einigen Regionen drohen – je nach Umfang des Verstoßes – Strafen von bis zu 2500 Euro.
Platz 3: Gelbe Tonne vs. Wertstofftonne
Je nach Region gibt es verschiedenfarbige Tonnen. Häufig verwechseln Menschen die gelbe Tonne oder den Gelben Sack mit einem Sammelbehälter für Kunststoffabfälle jeglicher Art. Die gelbe Tonne dient allerdings nur für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien. Damit sind unter anderem Joghurtbecher, pfandfreie Plastikflaschen, Getränketüten für Milch oder Fruchtsäfte, Konservendosen oder Aluminiumfolien gemeint.
Übrigens: Die Behältnisse müssen nicht vorher ausgespült werden. Der „gelbe“ Abfall wird im Sammeldepot vor dem Recycling gereinigt. Beim Joghurtbecher macht es Sinn, den Deckel vorher zu entfernen. Das erleichtert die spätere Sortierung.
In viele Regionen ist die gelbe Tonne oder der Gelbe Sack mit dem Dualen System verknüpft, erkennbar am Grünen-Punkt-Symbol. Diese Art der Entsorgung wird von den Herstellern solcher Verpackungen finanziert.
In anderen Regionen gibt es eine grüne Tonne, auch Wertstofftonne genannt. Vorsicht: Einige Bundesländer nutzen die grüne Tonne für Garten- oder Papierabfälle. Über die Wertstofftonne dürfen neben Verpackungen auch andere Kunststoff- oder Metallgegenstände entsorgt werden. Dazu zählen dann eben das bereits erwähnte alte Spielzeug für Kinder, Zahnbürsten, Bratpfannen, Töpfe oder Gießkannen. Die Wertstofftonne ist damit die erweiterte Version der gelben Tonne.
Der Bußgeldkatalog einiger Bundesländer sieht Zahlungen von zehn bis zu 5000 Euro bei falscher Entsorgung vor. Auch hier kommt es auf die Art und Größenordnung des Verstoßes an.
Platz 2: Bioabfall im Restmüll
Die meisten Fehler bei der Mülltrennung entstehen beim Bioabfall. Das hat auch der Gesetzgeber bemerkt. Deswegen gelten ab Mai 2025 neue Regeln für organische Abfälle. Auch die Höhe der Bußgelder bei Verstößen ist angepasst worden.
„Ab Mai gibt es einen neuen Kontrollwert, wie hoch die Verschmutzung von Bioabfällen sein darf, bevor sie in der Vergärungs- oder Kompostierungsanlage in den Bioreaktor kommen“, erklärt eine Sprecherin vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der die Interessen kommunaler Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe vertritt. „Bei der Biotonne aus den Haushalten darf der darin enthaltene Kunststoff-Anteil künftig ein Prozent nicht überschreiten.“
Während Kunststoff irrtümlicherweise oder versehentlich in den Bioabfall gelangt, landen Essens- oder Gartenabfälle im Restmüll. Dabei handelt es sich dabei um klassischen Bioabfall. Dieser Fehler bei der Mülltrennung schlägt sich später bei den Gebühren nieder. Denn in einigen Bundesländern ist die Entsorgung von Restmüll pro Kilogramm fast doppelt so teuer wie die Beseitigung von Bioabfall. Da kommen im Jahr einige Euros zusammen.
Übrigens: Größere Sträucher oder Äste, Fette und Öle oder aufgefegter Straßenschmutz sind kein Bioabfall, sondern Restmüll. Fleisch, Wurst und Knochen können hingegen – in Maßen – über den Bioabfall entsorgt werden. Laut der neuen Bioabfall-Regelungen haben die Bundesländer bei größeren Verstößen künftig mehr Spielräume und können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen.
Platz 1: Kompostierbare Beutel im Bioabfall
Die Trennung von Bioabfall kann eine lästige und unangenehme Angelegenheit sein. Denn die Verrottung setzt schon bei der Entsorgung ein, mit den bekannten müffelnden Begleiterscheinungen. Daher vertrauen viele Menschen auf kompostierbare Bioabfall-Beutel. Was scheinbar logisch klingt, sorgt allerdings bei der späteren Wiederaufbereitung für große Probleme.
Im Haushalt haben solche kompostierbaren Beutel aus Bioplastik den Vorteil: Sie lösen sich bei der Befüllung mit organischen Abfällen nicht so schnell auf. Genau diese Eigenschaft macht allerdings die spätere Aufbereitung so schwierig, damit aufwendiger und teurer. Deswegen sind Beutel aus Papier oder einfach altes Zeitungspapier die bessere Lösung, da Papier schneller verrottet. Noch einfacher und gleichzeitig kostenlos: Alte Brot- oder Brötchenbeutel für den Bioabfall benutzen.

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An wen man sich bei Fragen wenden kann
„Bei Unsicherheiten oder Fragen in Sachen Mülltrennung helfen die lokale kommunale Abfallberatung oder das zuständige kommunale Entsorgungsunternehmen weiter“, rät der VKU. „Einige Fragen klären sich auch beim Blick auf die Webseite des kommunalen Entsorgers. Dort erfahren Bürgerinnen und Bürger, was getrennt gesammelt werden soll. Vieles kann auch in Gebrauchtwarenkaufhäusern, Sozialläden, Sammelstellen oder Wertstoffhöfen abgeben werden.“
Wer es ganz genau wissen möchte, was bezüglich Mülltrennung erlaubt ist, welche Fehler man vermeiden und welche Strafen bei möglichen Verstößen drohen, kann die Seite bussgeldkatalog.org besuchen.

Nachfragen kann unnötige Kosten sparen
„Zugegebenermaßen ist es nicht ganz einfach, welche Stoffe in welche Mülltonne gehören. Bei einigen Dingen wie Batterien, Chemikalien jeglicher Art oder Bauschutt liegt eine gesonderte Entsorgung auf der Hand. Wer solche Stoffe dennoch über den üblichen Hausmüll oder gar ‚wild‘ entsorgt, handelt vorsätzlich und kassiert zu Recht empfindliche Strafen. Bei Verpackungen aus Kunststoff oder Bioabfällen ist die Lage nicht immer eindeutig. Bei Unklarheiten lohnt in jedem Fall ein Anruf bei den örtlichen Behörden und erspart am Ende unnötige Kosten.“