18. September 2023, 11:59 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Auch wenn es nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen von Mietern zählen dürfte: Nebenkostenabrechnungen genau zu überprüfen, kann sich lohnen. myHOMEBOOK-Autor und Immobilien-Experte Christopher Hnida klärt über die häufigsten Fehler auf.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist für viele Mieter eine undurchsichtige Angelegenheit. Die Vielzahl von Posten und unverständlichen Abkürzungen kann leicht zu Verwirrung führen. Doch es lohnt sich, genauer hinzuschauen, denn Fehler in der Abrechnung können Mieter viel Geld kosten. In diesem Artikel beleuchten wir die häufigsten Fehler in einer Nebenkostenabrechnung und geben wertvolle Tipps, worauf man besonders achten sollte.
1. Fehlerhafte Verteilerschlüssel
Ein häufiger Fehler in Betriebskostenabrechnungen sind falsch angewendete Verteilerschlüssel. Die „warmen Betriebskosten“, also jene, die nach individuellem Verbrauch entstehen, müssen zumindest teilweise nach individuellem Verbrauch auf den Mieter umgelegt werden.
Hierbei ist es wichtig zu überprüfen, ob die Verteilerschlüssel korrekt berechnet wurden und ob sie auf die individuellen Verhältnisse im Gebäude zutreffen. Eine übliche Verteilung bei Heizkosten ist ein Verhältnis aus 70:30 oder 50:50 von Gesamtverbrauch des Hauses zum individuellen Verbrauch.
2. Nicht umlagefähige Kosten
Es kommt vor, dass nicht umlagefähige Kosten in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden. Nicht alles, was für den Betrieb eines Gebäudes anfällt, darf den Mietern in Rechnung gestellt werden.
Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören beispielsweise Instandhaltungs- sowie Instandsetzungskosten und auch Kosten für den Verwalter, wie auch für die Erstellung der Abrechnung selbst. Mieter sollten prüfen, ob alle aufgeführten Kosten tatsächlich umlagefähig sind. Hier kann ein Blick in die Betriebskostenverordnung (BetrKV) helfen.
3. Doppelte Kosten
Manchmal können sich Kosten in der Abrechnung wiederholen, insbesondere wenn mehrere Parteien in einem Gebäude oder einer Anlage involviert sind. Doppelte Kosten sollten vermieden werden, und Mieter sollten sicherstellen, dass sie nicht für dieselben Ausgaben zweimal zur Kasse gebeten werden.
4. Fehler in der Form der Nebenkostenabrechnung
Zwar gibt der Gesetzgeber keine genaue Formvorschrift vor, jedoch muss eine Abrechnung durchaus „nachvollziehbar und verständlich“ sein. Dies bedeutet, dass bestimme Formalien erfüllt sein müssen. Zum einen muss die Abrechnung ordentlich adressiert und die abzurechnende Wohnung muss eindeutig und korrekt benannt sein. Auch muss der Abrechnungszeitraum enthalten sein. Überdies sollten die Kostenarten nachvollziehbar, also einzeln und tabellarisch, aufgeführt sein.
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5. Fristen beachten
Der Vermieter ist verpflichtet, eine Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Ist also die Abrechnung für 2022 nicht bis spätestens 31.12.2023 im Briefkasten, ist diese Frist versäumt und man muss als Mieter keine Nachzahlung mehr entrichten. Sehr wohl hat man aber Anspruch auf eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Betriebskosten.
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Wie sollten sich Mieter bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung verhalten?
In Anbetracht dieser häufigen Fehler sollten Mieter beim Erhalt der Betriebskostenabrechnung folgende Schritte unternehmen:
- Gründliche Überprüfung: Nehmen Sie sich Zeit, um die Abrechnung sorgfältig zu prüfen und eventuelle Fehler zu identifizieren.
- Rückfragen: Bei Unklarheiten oder Verdacht auf Fehler sollte man umgehend den Vermieter kontaktieren und um Erklärungen oder Korrekturen bitten.
- Dokumentation: Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter ist sinnvoll, um nachweisen zu können, dass etwaige Einwände fristgerecht vorgebracht wurden.
- Rechtliche Beratung: Bei komplexen Fällen oder hartnäckigen Problemen kann es ratsam sein, rechtliche Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.