6. Dezember 2023, 14:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Adventszeit ist Kerzenzeit. Durch eine Vielzahl an Kerzen in der Wohnung wird es erst richtig gemütlich während der kalten Jahreszeit. Vom Kerzenschein und der Behaglichkeit sollte man sich jedoch nicht komplett trügen lassen. Auch eine kleine Kerze kann für einen Brand verantwortlich sein. Ist das Feuer gelöscht, kommt die Frage auf, wer für den Schaden aufkommt?
Ob am Adventskranz, am Weihnachtsbaum oder einfach so als Deko für eine gemütliche Atmosphäre – in der Weihnachtszeit dürfen Kerzen einfach nicht fehlen. Trotz vorweihnachtlicher Stimmung sollte man die eigene Sicherheit ernst nehmen, denn auch eine einzelne Kerze kann ein Feuer verursachen. Welche Versicherung würde einen solchen Schaden übernehmen?
Feuer durch Kerzen – welche Versicherung hilft?
Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im Jahr 2022 etwa 6000 zusätzliche Brände zum Jahresende registriert – das sind etwa 1000 weniger als im Vorjahr. Obwohl der Trend zurückgeht, sprechen 6000 Fälle dafür, dass noch immer zu viele Menschen die Gefahr von Kerzen am Adventskranz oder Weihnachtsbaum unterschätzen. Doch genau ist die häufigste Brandursache.
Klassischerweise kommen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf, die durch einen Brand verursacht werden, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Die Hausratversicherung ersetzt zum Beispiel beschädigte oder vernichtete Möbel oder Vorhänge. Auch Geschenke, die unter dem Weihnachtsbaum landen sollten, sind mitversichert, sofern sie dem Brand zum Opfer gefallen sind. Wird nicht nur der Hausrat, sondern auch das Haus selbst beschädigt, tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch bei Beschädigungen, die beispielsweise durch Löschwasser verursacht worden sind, besteht dabei Versicherungsschutz.
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Grobe Fahrlässigkeit kann Versicherungsschutz kosten
Dennoch sollten brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, schon allein wegen der Möglichkeit, dass ein Feuer ausbricht. Sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherer seine Leistung kürzt, warnt der BdV. In solch einem Fall wird Betroffenen meist eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorgeworfen. Der BdV rät darauf zu achten, dass im Versicherungsvertrag der Einschluss solcher Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme besteht.
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Tipps, um die Brandgefahr zur Weihnachtszeit zu reduzieren
Es empfiehlt sich, neben einem Weihnachtsbaum mit echten Kerzen eine Löschdecke oder sogar einen Eimer mit Wasser oder Sand bereitzustellen. Generell ist jedoch von dem Gebrauch echter Kerzen am Christbaum abzusehen.
Wer seine Tanne nicht mit Lichterketten umwickeln möchte, kann stattdessen auf künstliche Kerzen zurückgreifen. Wer genau hinschaut, kann den Unterschied natürlich erkennen. Allerdings ist die Brandgefahr bei künstlichen Kerzen deutlich geringer. Anders als mit echten Kerzen kann man diese unbeaufsichtigt brennen lassen und muss sich auch um Kinder und Haustiere keine Sorgen machen.
Trockene Zweige brennen besser als frische. Aus diesem Grund kann es ebenfalls die Brandgefahr reduzieren, wenn man für den Adventskranz ausschließlich frische Tanne verwendet. Wichtig ist ebenfalls ein sicherer Stand – sowohl beim Adventskranz als auch beim Weihnachtsbaum.
Mit Material der dpa