
29. Dezember 2023, 15:21 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Für viele gehört das eigene Feuerwerk an Silvester einfach dazu. Doch es gibt dabei einige Regeln zu beachten. Doch ist es eigentlich gesetzlich erlaubt, Raketen und Böller vom Balkon aus abzufeuern?
Mit dem Feuerwerk an Silvester sollte man vorsichtig sein. Das neue Jahr soll ja nicht gleich mit einem Hausbrand oder einer schlimmen Verletzung beginnen. Jedes Jahr passieren Unfälle, viele davon hätten vermutlich verhindert werden können. Aber darf man eigentlich auch Feuerwerk vom Balkon aus abfeuern?
Feuerwerk vom Balkon aus feuern – ist das erlaubt?
Nicht alles, was unvernünftig ist, ist auch gesetzlich verboten. „Wie so oft gibt es auch hier keine klaren Regeln“, sagt auch Anja Franz vom Mieterverein München e.V. Zumindest gäbe es kein Gesetz, in dem klar geregelt ist, ob der Abschuss von Feuerwerk vom Balkon aus verboten ist. Franz appelliert jedoch an die „nachbarschaftliche Rücksichtnahme“. Durch das Zünden von Feuerwerkskörpern vom Balkon aus dürfe niemand gefährdet werden. Aufgrund der akuten Brandgefahr sollte man deshalb einen Platz im Freien wählen, wo Raketen und Böller keinen Schaden verursachen können. Auch eine enge Gasse ist deshalb nicht zu empfehlen.
„Als Startrampe für Silvesterraketen und -kracher kommen Balkone nicht in Frage“, erklärt auch Tobias Straubinger vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V. „Die Gefahr, Nachbarwohnungen oder brennbare Außenwände zu treffen, ist zu groß.“ Das gilt besonders für Mehrfamilienhäuser.
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Ist das Abfeuern von Feuerwerk vom Balkon aus ein Kündigungsgrund?
„Es ist nicht so, dass der Vermieter gleich kündigen kann,“ sagt Franz. Zumindest dann, wenn in der Hausordnung nichts explizit dazu steht. Das soll jedoch kein Freibrief für das Abfeuern vom Balkon aus sein. „Es ist eine gefährliche Geschichte“, weiß Franz. Die Gefahren von Feuerwerk sollte man auf keinen Fall unterschätzen.
Der ideale Platz für das Feuerwerk an Silvester
In manchen Bereichen deutscher Innenstädte ist das private Feuerwerk eh schon verboten. Auch an Orten, an denen Raketen und Böller erlaubt sind, sollte man jedoch Vorsicht walten lassen. Da ein Fehlstart von Feuerwerkskörpern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus Raketen und Böller aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können, urteilte das AG Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01).
Auf keinen Fall sollte man Raketen schräg vom Balkon aus abfeuern. Am besten schießt man die Raketen auf einem einsehbaren Freigelände aus einer leeren Flasche, die in einer Getränkekiste steht. In der Flugbahn der Feuerwerkskörper sollten keine Hindernisse sein. Richten Sie zudem niemals Raketen auf Menschen oder Tiere!
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Eigenen Balkon auf Silvester vorbereiten
Damit auch der eigene Balkon nicht zur Zielscheibe in der Silvesternacht wird, sollte man vorab brennbare Gegenstände wie Stühle oder Textilien vom eigenen Balkon entfernen. Eine verirrte Rakete löst dann nicht gleich einen Brand aus. Aus dem gleichen Grund sollten Sie beim Silvesterfeuerwerk auch Fenster und Türen geschlossen halten.