
24. Februar 2025, 5:35 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Beim Thema Flaschenpfand blicken viele gar nicht mehr durch. Auf manche Flaschen gibt es 25 Cent, auf andere acht Cent Pfand und manche sind sogar komplett pfandfrei. myHOMEBOOK erklärt, wie es zu diesen Regelungen kommt.
Bringt man Pfandflaschen zurück zum Supermarkt, hat man am Ende auf dem Pfandbon meist ein buntes Durcheinander an verschiedenen Beiträgen. Auf die einen Flaschen muss man 25 Cent Pfand zahlen, auf wieder andere acht Cent und manche sind pfandfrei. Ein ganz schöner Wirrwarr für viele – doch tatsächlich steckt ein System dahinter. Wann was gilt und warum überhaupt, lesen Sie hier.
Mehrwegflaschen an Pfandhöhe erkennen
Während man vor einigen Jahren Mehrwegflaschen noch daran erkennen konnte, dass sie bepfandet waren, ist das inzwischen auch nicht mehr möglich. Denn seit 2003 gilt auch auf Einwegflaschen ein Pfand. Das Portal „Mehrweg.org“ hat aber einen Tipp, wie man Mehrwegflaschen erkennen kann – nämlich an der Pfandhöhe. Das Pfand sei niedriger als für Einweg, heißt es. Am sichersten sei jedoch das Mehrwegzeichen auf der Flasche.
Seit 2024 gilt eine Pfandpflicht für alle Getränke, die man in Einwegdosen oder Einwegplastikflaschen kaufen kann. Auf Getränke wie Kakao oder Milchkaffee, also Milch und Milchmischgetränke, die eigentlich von der Pfandpflicht befreit sind, entfällt dann auch Pfand, wenn sie in Flaschen aus Plastik verkauft werden.
Auf diese Flaschen gilt kein Pfand
Doch es gibt auch einige Flaschen beziehungsweise Behälter, auf die gar kein Pfand entfällt. Und da wird es ein wenig kompliziert. Zwar gibt es Regelungen, allerdings erscheinen die für Verbraucher etwas beliebig – auch, wenn dem natürlich nicht so ist. Auf folgende Flaschen entfällt laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Pfand:
- Getränke in Einwegkunststoffflaschen, die speziell für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden, sogenannte diätische Lebensmittel.
- Werden sie in Flaschen aus Glas verkauft, sind auch Sekt und Sektmischgetränke, Wein und Weinmischgetränke, alkoholische Mischgetränke, Milch und Milchmischgetränke sowie Fruchtsäfte, Gemüsesäfte und Nektare vom Pfand befreit.
- Getränke mit einer Füllmenge von unter 100 Millilitern oder über drei Litern.
- Getränke in Kartons, Schlauchbeuteln oder Standbodenbeuteln.
Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) erklärt auf Anfrage von myHOMEBOOK, dass die Pfandpflicht für Getränke in Einweggetränkeverpackungen in § 31 des Verpackungsgesetzes geregelt sei. Die DPG hat auf ihrer Website eine Liste von pfandpflichtigen beziehungsweise nicht pfandpflichtigen Getränken aufgestellt – diese finden Sie hier.

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Warum sind einige Flaschen von der Pfandpflicht ausgenommen?
Aber warum gibt es überhaupt Unterschiede beim Thema Pfand? Warum sind manche Getränke davon befreit, andere wiederum nicht? Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt auf Anfrage von myHOMEBOOK, dass das mit dem Pfand nicht so einfach sei und sie immer wieder Anfragen von Verbrauchern bekämen.
Warum häufig Flaschen aus Glas vom Pfand befreit sind, erklärt sie so: „Glasflaschen können über die Glascontainer entsorgt und somit dem Recycling wieder zugeführt werden, deshalb befreit man sie vom Einwegpfand.“ Viele Saftflaschen seien jedoch freiwillig mit Mehrwegpfand erhältlich, denn es sei auch ein Vorteil für die Hersteller von Getränken, wenn die Flaschen aus Glas zurückkommen, so Silber. „Die Reinigung und erneute Befüllung ist günstiger als die Produktion oder der Kauf von neuen Glasflaschen.“
Die Expertin erklärt, dass Mehrwegpfand freiwillig sei, Abfüller könnten sich dem System anschließen oder auch nicht. „Das Rücknahmesystem von Glasflaschen funktioniert jedoch nur, wenn es einheitliche Flaschen sind, wie wir es vom Mineralwasser und Bier kennen. Denn einheitliche Flaschen müssen nicht unbedingt dem jeweiligen Abfüller zurückgegeben werden, sondern können von allen Mineralwasser- oder Bierunternehmen wieder befüllt werden.“
Warum muss man dann Getränke wie Sekt und Wein nicht bepfanden? Sie würden in sehr unterschiedlichen Flaschen abgefüllt, für die es noch kein Rücknahmesystem gebe, so Silber. Für Wein gibt es allerdings inzwischen eine Lösung – einige Weingüter haben auf Mehrweg umgestellt.