Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
In- und Outdoor

Florfliege – Nützling oder Schädling?

Florfliege - Nützling oder Schädling?
Die Florfliege gehört zur Familie der Netzflügler Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

3. März 2021, 16:57 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Jeder hat die kleine, grünliche Florfliege schon mal an der frischen Luft oder auch zu Hause herumfliegen sehen. Für Menschen interessieren sie sich nicht, aber lassen sie auch die Pflanzen in Ruhe?

Artikel teilen

Hierzulande tritt am häufigsten die Gemeine Florfliege auf, die eigentlich gar keine Fliege ist, denn sie besitzt vier statt nur zwei Flügel. Sie wird ein bis anderthalb Zentimeter lang, hat hellgrüne, durchsichtige Flügel und auffallend große Augen für ihren kleinen Körper.

Wo tritt das Insekt auf?

Von Frühling bis Herbst schwirrt die Florfliege im Freien umher, denn dort kann sie sich von Nektar, Honigtau und Pollen ernähren. Beliebte pflanzliche Rückzugsorte für das Insekt sind:

Die Weibchen legen auch ihre Eier auf besagten Pflanzen ab – vorzugsweise auf jenen, die von Blattläusen besiedelt sind. Denn von denen können sich die Larven, auch Blattlauslöwen genannt, ernähren.

Zum Überwintern zieht es die Florfliege in Gebäude. Dort verkriecht sie sich in Jalousiekästen, Garagen, Dachböden oder auch hinter Gardinen.

Auch interessant: Abortfliegen in der Wohnung? Befall unbedingt bekämpfen

Mehr zum Thema

Sind Florfliegen Schädlinge oder Nützlinge?

Wer Florfliegen im Winter zu Hause oder während der wärmeren Monate im Garten entdeckt, sollte sie weder töten noch vertreiben, denn sie sich Nützlinge. Sie verspeisen nicht nur Blattläuse, sondern auch Thripsen, Spinnmilben, Wollläuse und andere kleine Insekten, die schädlich für Pflanzen sein können – oder die man nicht in den eigenen vier Wänden haben möchte. Im Jahr 1999 wurde die Florfliege deshalb sogar zum Insekt des Jahres gewählt.

Haben sich Florfliegen ihr Zuhause als Winterquartier ausgesucht, sollten Sie sie deshalb einfach dulden und im Frühjahr wieder herauslassen.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.