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Mieter und Eigentümer

Was bei Fußball-Deko und Public Viewing erlaubt ist

Fußball EM Nachbarn
Bei all der Euphorie und dem Jubel kann es auch mal lauter werden – dabei sollte man aber auch an seine Nachbarn denken Foto: Getty Images / vgajic
Katharina Regenthal
Redakteurin

30. Mai 2024, 11:03 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Mitte Juni startet in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft. Dann werden wieder Balkone mit Fähnchen geschmückt oder im Garten gemeinsam Fußball geschaut. Aber was ist eigentlich alles erlaubt?

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Wenn Mitte Juni die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland angepfiffen wird, dann wird wieder mitgefiebert. Egal, ob zu Hause im Wohnzimmer, vor dem Fernseher oder im Garten mit Freunden. Dazu kommen noch Fähnchen auf den Balkonen und am Fenster. Doch bei all der Euphorie über eine Heim-EM darf man nicht vergessen: Ruhezeiten müssen weiter eingehalten werden – und auch bei der Deko ist trotz Fußball-EM nicht alles erlaubt.

Was bei der Fußball-Deko möglich ist

Zahlreiche Fähnchen, Wimpel oder Girlanden – für manche Fans kann es gar nicht genug Fußball-Deko sein. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, so zum Ausdruck zu bringen, für welche Mannschaft man mitfiebert. Allerdings sollte man ein paar Dinge beachten. So dürfen Mieter für das Aufhängen einer Girlande auf dem Balkon nicht in die Fassade bohren, um einen Haken anzubringen. Damit greifen sie nämlich in die Bausubstanz ein und brauchen die Erlaubnis des Vermieters.

Der Eigentümerverband Haus und Grund Rheinland Westfalen erklärt außerdem in einer Mitteilung, dass etwa Fahnen so angebracht werden müssen, dass sie nicht herunterfallen und jemanden verletzen oder etwas beschädigen können. Auch sollte man darauf achten, dass allzu große Fahnen nicht die Fenster der Nachbarn verdecken.

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Ruhezeiten gelten auch während der Fußball-EM

Kommt man mit Freunden zusammen, um bei den EM-Spielen mitzufiebern, dann kann es auch mal lauter werden. Da wird gejubelt, gegrölt oder auch mal vor Verzweiflung aufgeschrien. So schön das gemeinsame Public Viewing dann sein kann – auf die Nachbarn sollte und muss man dennoch Rücksicht nehmen. Laut „Haus und Grund“ wurden für das Public Viewing während der Fußball-EM die Lärmschutzregeln gelockert – allerdings gilt das nicht für die private Fußballparty.

Egal, ob in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten: Zuhause muss man sich auch während der Heim-EM an Ruhezeiten halten. Einige Spiele werden erst um 21 Uhr angepfiffen – oder finden sonntags statt. Auch dann muss man sich an die Regeln halten. Der Verband empfiehlt allerdings, vorab mit den Nachbarn zu sprechen. So verhindert man unnötige Streitigkeiten.

Katharina Regenthal
Redakteurin

Rücksicht ist das A und O

„Die einen sind riesige Fußball-Fans, die anderen interessiert die EM überhaupt nicht. Deshalb funktioniert es am besten in der Nachbarschaft, wenn alle ein wenig Rücksicht nehmen. Gerade unter der Woche könnte man etwa die Fenster schließen oder die Fußballparty nach drinnen verlegen. Für alle Nicht-Fans ist es vielleicht ein kleiner Trost, dass die EM nur vier Wochen dauert.“

Themen Mietrecht Nachbarschaft
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