
8. November 2024, 6:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Jeder hat es vermutlich schon mal selbst erlebt: Die Nachbarn haben Gäste zu Besuch und es wird unter Umständen sogar ein bisschen lauter. Aber wie viele Gäste dürfen Mieter eigentlich empfangen? Gibt es eine bestimmte Obergrenze?
Gerade zu den Feiertagen oder anderen Festlichkeiten kommen gerne auch mal mehrere Menschen in einer Mietwohnung zusammen. Nicht immer angenehm für Nachbarn, besonders in dicht besiedelten Wohngebieten, denn so eine Party kann schon mal für Lärm und das wiederum für Streit sorgen. Während klar ist, dass Mieter gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden müssen, bleibt eine Frage offen: Wie viele Gäste dürfen Mieter in ihrer Wohnung eigentlich empfangen? myHOMEBOOK hat nachgefragt.
Gibt es eine Obergrenze für Mieter bei Gästen?
Grundsätzlich dürfen Mieter so viele Gäste zu Hause empfangen, wie sie möchten. „Es gibt keine Obergrenze, wie viele Gäste in der Wohnung erlaubt sind. Das Thema Überbelegung spielt nur dann eine Rolle, wenn die Wohnung dauerhaft mit zu vielen Personen bewohnt wird“, erklärt Anja Franz vom Mieterverein München myHOMEBOOK.
Kurze Besuche sind aber uneingeschränkt möglich. Sollte es Klauseln bezüglich eines Besuchsverbots im Mietvertrag geben, sind diese in der Regel auch unwirksam.
Gäste dürfen außerdem natürlich auch bei den Mietern übernachten, auch in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung sein und den Wohnungsschlüssel überlassen bekommen.
Wichtig: Mieter und natürlich auch deren Gäste müssen sich weiterhin an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Diese sind generell an Werktagen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.
Sind Hunde von Besuchern trotz Verbot in der Wohnung erlaubt?
In einigen Mietshäusern sind Haustiere, etwa Hunde nicht erlaubt. Der eine oder andere wird sich dann fragen, ob denn dann Gäste ihren Hund mitbringen dürfen. Die Antwort lautet ganz klar: Ja.
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„Der Besuch darf natürlich auch einen Hund mitbringen, auch dann, wenn Hunde grundsätzlich nicht erlaubt sind. Fakt ist ja, dass der Hund eben nicht dauerhaft in der Wohnung lebt, sondern nur vorübergehend zu Besuch ist“, erklärt Franz.

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Ab wann man kein typischer Gast mehr ist
Erst, wenn Gäste länger als sechs Wochen in einer Mietwohnung zu Besuch sind, gelten sie eben nicht mehr nur als Gäste, sondern eventuell schon als Mitbewohner oder Untermieter. Dann dürfe der Vermieter schon mal nachfragen, so Franz. Will man einen Mitbewohner oder Untermieter in der eigenen Wohnung haben, muss man zunächst beim Vermieter um Erlaubnis bitten.