6. April 2021, 17:12 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Beim Bau einer Gartenmauer gilt es einiges zu beachten. Dazu zählt zum Beispiel, die richtigen Steine zu wählen oder ein ordentliches Fundament zu bauen. Zudem muss die Mauer der ortsüblichen Einfriedung entsprechen und benötigt mitunter auch eine Baugenehmigung.
Als Beeteinfassung oder Sichtschutz ist eine Gartenmauer nicht nur nützlich, sondern auch dekorativ, besonders wenn an ihr zusätzlich eine Pflanze entlang klettert. Da es sich bei einer Gartenmauer um eine bauliche Anlage handelt, kann ab einer bestimmten Höhe eine Genehmigung erforderlich sein.
Übersicht
Was muss man beim Bau einer Gartenmauer beachten?
Ähnlich wie bei dem Errichten eines Gartenzauns gibt es auch bei der Gartenmauer je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Regelungen – auch eine Genehmigung betreffend. Zunächst muss die Mauer der ortsüblichen Einfriedung entsprechen. Das bedeutet, dass optisch das Bild der Straße oder Gemeinde nicht durch eine ungewöhnlich aussehende Gartenmauer gestört werden darf. Ist man sich unsicher, ob das geplante Mauerwerk als ortsüblich gilt, kann man bei der zulässigen Baubehörde nachfragen.
Innerhalb des Gartens
Generell gilt, dass eine Genehmigung für den Bau einer Gartenmauer nicht erforderlich ist. Bis zu einer Höhe von 1,80 Metern sollte es innerhalb des Gartens keine Probleme in den meisten Bundesländern geben. Eine Ausnahme besteht in der Stadt München. Hier beträgt die zulässige Höhe 1,50 Meter.
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Als Einfriedung an der Grundstücksgrenze
Soll die Gartenmauer als Grundstücksbegrenzung fungieren, gelten zusätzliche Regelungen für die Genehmigung und den Bau, die ebenfalls je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Wie hoch eine Mauer als Einfriedung sein darf, ist im Nachbarrecht der Bundesländer geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg gibt es ein solches nicht. Generell gilt auch hier als maximale genehmigungsfreie Höhe 1,80 Meter. Zudem muss die Gartenmauer einen Abstand von mindestens 50 Zentimeter zu dem angrenzenden Nachbargrundstück aufweisen.
Wichtig: Da die genehmigungsfreie Höhe einer Gartenmauer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann, ist es auf jeden Fall ratsam, im Nachbarrecht des eigenen Bundeslands nachzugucken oder aber bei einer Baubehörde nachzufragen. So weicht die zulässige Höhe in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel bereits ab. Hier sind maximal 1,20 Meter ohne Genehmigung erlaubt.
Wann darf eine Gartenmauer höher gebaut werden?
Zusätzlich zu einer offiziellen Genehmigung sollte auch der Nachbar vor dem Bau einer Gartenmauer konsultiert werden, sofern man für diese Sonderwünsche hegt. Denn gibt der Nachbar sein Einverständnis, darf man seine Gartenmauer auch höher bauen als es das Nachbarrecht vorschreibt. Ratsam ist es, dieses samt der Unterschrift des Nachbarn zu protokollieren. In vielen Bundesländern ist ein Gespräch mit dem Nachbarn vor dem Bau der Mauer unvermeidlich.
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Wie baut man eine Gartenmauer?
Hat man die Genehmigung, kann es an den Bau der Gartenmauer gehen, der zugegeben nicht leicht ist. Arbeitet man ungenau, kann die Mauer brüchig und dadurch zu einer Gefahrenquelle werden. Das gilt besonders bei höheren Mauerwerken. Folgendes sollte beachtet werden, wenn man eine Gartenmauer selber bauen möchte
Die richtigen Steine
Prinzipiell eignen sind nicht nur Natursteine aus Granit, Basalt, Sandstein oder Muschelkalk, sondern auch Betonsteine, um eine Gartenmauer zu errichten. Betonsteine haben mehrere Vorteile. Sie sind nicht nur preiswert, es gibt sie auch in verschiedenen Farben und Formen, den unterschiedlichen Natursteinen nachempfunden.
Das Fundament
Der erste Schritt eines jeden Mauerbaus ist das Fundament. Dieses sollte circa 80 Zentimeter tief sein und aus Beton bestehen. Bei niedrigeren Gartenmauern muss das Fundament nicht ganz so tief sein. Zudem sollte man eine circa 20 Zentimeter tiefe Schicht mit Kies beziehungsweise Schotter füllen. Wichtig ist es, dass man es breiter als die Mauer baut.
Das Mauern
- Über die gesamte Länge des Fundaments Richtschnüre anbringen. Sie helfen beim korrekten Mauern.
- Nun trägt man die erste Schicht Mörtel auf. Hier gilt die Regel: Weniger ist mehr!
- Jetzt kann man den ersten Stein legen. Mithilfe einer Wasserwaage sollte man überprüfen, ob der Stein gerade liegt.
- Anschließend trägt man Mörtel auf die Stoßfuge auf. Dies ist die Seite des Steins, an die der zweite gelegt wird. So geht es entlang der Richtschnur für die erste Reihe weiter. Durch eine Wasserwaage immer wieder prüfen, ob die Steine gerade sind.
- Ab der zweiten Reihe kann man sich überlegen, welchen Mauerverband man wählen möchte, also wie die Steine gemauert werden sollen und welches Muster entstehen soll.