27. Juni 2024, 15:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Deutschland strebt an, bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Energieversorgung zu realisieren. Der Wechsel von Gas zur Wärmepumpe ist ein allgegenwärtiges Thema. Dennoch könnte diejenigen, die wechseln wollen, möglicherweise hohe Kosten erwarten. myHOMEBOOK hat dazu bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nachgefragt und erfahren, was man bei der Stilllegung des Gasanschlusses beachten muss.
Um das ambitionierte Ziel der klimaneutralen Energieversorgung zu erreichen, ist ein weitreichender Umbau notwendig, der den Einsatz verschiedener innovativer Technologien sowie neue Energiequellen umfasst. Eine Schlüsselrolle spielt dabei der Verzicht auf fossile Brennstoffe wie Gas. Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist ein viel diskutiertes Thema, ebenso wie das Abschalten von Gasnetzen. In Deutschland ziehen immer mehr Menschen einen Wechsel in Betracht. Die Verbreitung von Wärmepumpen und Fernwärmeleitungen steigt zunehmend. Doch in manchen Fällen entstehen durch die Stilllegung des Gasanschlusses ungeahnte Kosten für den Verbraucher.
Warum Kosten bei der Stilllegung des Gasanschlusses entstehen
Die Anschaffung einer Wärmepumpe ist nicht günstig. Doch angesichts der Klimaziele entscheiden sich viele Bürger hierzulande, auf diese Technik umzusteigen. Auch die Bundesnetzagentur sagt, dass erneuerbare Energien auf dem Vormarsch sind. Dafür soll der Erdgasverbrauch in den kommenden Jahren reduziert werden. Wer zu Hause noch einen Gasanschluss hat, muss deshalb diesen selbstverständlich stilllegen – und das kann im schlimmsten Fall kosten.
Wenn Hausbesitzer ihren Gasanschluss nicht mehr benötigen, können sie den Anschluss vorübergehend stoppen, stilllegen oder gar zurückbauen lassen. Bei der Stilllegung wird die Gasleitung des Hauses von der Versorgung getrennt, bei einem Rückbau hingegen werden die Gasanschlussleitungen aus dem Boden entfernt. Kosten fallen bei allen drei Maßnahmen an.
Allerdings gibt es hier einige Unklarheiten. Christina Wallraff von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt gegenüber myHOMEBOOK, dass es keine eindeutigen Festlegungen gibt: „Es ist rechtlich umstritten, ob Kosten für die Stilllegung des Gasanschlusses von den Verbrauchern getragen werden müssen.“ Weiter erwähnt sie, dass in Paragraf 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) stehe, dass Netzbetreiber Kosten für Änderungen am Gasnetzanschluss vom Kunden verlangen können. Zudem führt sie fort: „Allerdings ist rechtlich unklar, ob eine Kündigung oder Stilllegung als eine Änderung aufgefasst werden kann. Daher scheinen das auch die Netzbetreiber unterschiedlich zu handhaben.“
Wie hoch sind eigentlich die Kosten?
Tatsächlich lässt sich die Frage, wie hoch die Kosten für eine Stilllegung oder einen Rückbau sind, nicht pauschal beantworten. Wallraff erklärt, dass sich die Höhe der Kosten aus den anfallenden Arbeiten ergebe. myHOMEBOOK hat stichprobenartig bei einigen Gasnetzbetreibern nachgesehen, wie hoch die Kosten bei solchen Arbeiten ausfallen.
Laut der Bundesnetzagentur gibt es für jedes Netzgebiet nur einen Gas- oder Stromnetzbetreiber. Daher sind die Bürger automatisch an einen Betreiber gebunden. In Deutschland gibt es zahlreiche Gasversorgungsunternehmen. Um die Kosten für einen Rückbau oder eine Stilllegung darzustellen, haben wir drei zufällig ausgewählte Betreiber näher betrachtet:
- Netze Südwest: 2975 Euro für komplette Stilllegung; 72,59 Euro für vorübergehende Außerbetriebnahme und anschließend 71,40 Euro jährliche Vorhaltepauschale
- EWE: 965 Euro für komplette Stilllegung
- Stadtwerke Bayreuth: 250 Euro bis 480 Euro
Es ist tatsächlich schwierig, valide Zahlen zu finden. Nur wenige Unternehmen geben fixe Kosten auf ihren Webseiten an. Oft wird darauf hingewiesen, dass die Kosten nach dem Antrag zugeschickt werden.
Zudem kann es vorkommen, dass trotz einer Kündigung weiterhin laufende Kosten entstehen. Die Verbraucherzentrale sagt dazu: „Unternehme ich als ehemaliger Gaskunde nichts, können verbrauchsunabhängige Kosten für den Anschluss an das Gasnetz und den Betrieb des Gaszählers entstehen. Und auch wenn ich mich dazu entscheide, den Gasanschluss nur vorübergehend nicht zu nutzen, nehmen Netzbetreiber dafür üblicherweise eine Vorhaltepauschale.“
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Das rät die Verbraucherzentrale
Wer seinen Gasanschluss nicht mehr braucht oder umsteigen möchte, sollte umgehend Kontakt mit seinem Netzbetreiber aufnehmen. So erfährt man, wie hoch die Kosten für die Stilllegung oder vorübergehende Abschaltung sind. Wallraff sagt jedoch: „Ein Rückbau ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.“
Zudem kritisiert sie die aktuellen Unklarheiten bei den Regelungen: „Grundsätzlich müsste sich der Gesetzgeber des Themas annehmen und die NDAV für den Fall der Stilllegung des Anschlusses explizit regeln. Es muss geklärt werden, ob die Kosten für die Stilllegung von den Verbrauchern direkt getragen oder über die Netzentgelte umgelegt werden sollen.“
Die hohen Kostenunterschiede, die es aktuell zwischen den Netzbetreibern zu geben scheint, würden Fragen aufwerfen, fügt sie weiter hinzu.
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Mit dem Klimaschutzgesetz will die Bundesregierung dafür sorgen, dass bis 2045 Klimaneutralität erreicht wird und die CO₂-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neutrale beziehungsweise erneuerbare Energien ausgebaut und fossile Brennstoffe weitestgehend ersetzt werden.
Doch die Ergebnisse des aktuellsten Zensus 2022, deuten darauf hin, dass dies ein schwieriges Unterfangen sein wird. Drei Viertel aller Wohnungen in Deutschland werden mit Gas (56 Prozent) oder Öl (19 Prozent) beheizt. Lediglich drei Prozent der Haushalte werden mit Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme (in der Regel mit Wärmepumpen) beheizt.