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Wie sich Mieter gegen Geruchs- und Lärmbelästigung durch Gastronomie wehren können

Ruhestörung
Geruchs- und Lärmbelästigung durch die Gastronomie kann auf Dauer zu Problemen führen Foto: Getty Images

4. Februar 2024, 5:47 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Man wohnt in endlich in der Traumwohnung, alles scheint perfekt zu sein. Wäre da nicht die Geruchs- und Lärmbelästigung durch die darunterliegende Imbissbude. Was kann man als Mieter dagegen tun?

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Lautes Gelächter zu später Stunde, Geruch von Zigaretten und Frittierfett – als Anwohner ist es nicht gerade einfach, wenn man im selben Haus oder in unmittelbarer Nähe von einer Gaststätte wohnt. Kompromisse zu schließen, ist in diesen Fällen oft nicht möglich. Dennoch kann es sich lohnen, zunächst das Gespräch zu suchen. Hier erfahren Sie, was man gegen Geruchs- und Lärmbelästigung durch Gastronomie tun kann.

Gesundheitsbelastung durch Gastro-Lärm

Ständiger Lärm tagein, tagaus und auch während der Nachtruhe. Schlaflose Nächte sind die Folge und sogar die Gesundheit leidet darunter. Kann es sein, dass die Lärmrichtwerte überschritten werden?

Gaststätten müssen sich an die Vorschriften des Gaststättengesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) halten. Dort findet man auch die Lärmrichtwerte. Diese Richtwerte können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune zwar abweichen. Bundesweit gilt jedoch eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. Das betrifft auch die Gastronomie im Freien. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von der Regel. In Nordrhein-Westfalen dürfen Außengaststätten etwa bis 24 Uhr offenbleiben.

Mehr dazu: Wo welche gesetzlichen Ruhezeiten gelten

Wie wird Lärm gemessen?

Lärm und laute Geräusche können oft unterschiedlich stark wahrgenommen werden. Der eine findet laute Musik störend, ein anderer hat damit weniger Probleme. Wie kann man nun nachweisen, ob Lärm zu laut oder noch zumutbar ist?

Generell kann man die Lautstärke von Geräuschen durch Schwingungen, die sich über die Luft als Schallwellen ausbreiten, messen. Spezielle Messgeräte können die Stärke des Schalls oder des Schalldruckpegels erfassen, die dann in Dezibel (dB) angegeben werden. Wird ein Geräusch immer lauter, wird es auch von mehreren Menschen als unangenehm und störend wahrgenommen.

Hinweis: Andauernde Geräusche, die beispielsweise als Lärm wahrgenommen werden, haben oft einen geringeren Dezibel-Wert. Eine Abluftanlage in der Gastronomie kann als störend wahrgenommen werden, weil sie den ganzen Tag läuft.

Für jede Geräuschquelle gibt es in etwa Richtwerte, die beurteilen können, wie laut etwas ist. Laut dem Landesimmissionsgesetz darf der Lärmpegel von 45 dB in der Gastronomie in der Stadt nicht überschritten werden. Ein ruhiger Wohnraum hat einen Geräuschpegel von 40 bis 50 dB. Gespräche werden zwischen 60 und 70 dB eingeordnet. Die Schmerzgrenze liegt bei 140 dB. Das ist lauter als ein Düsenflugzeug bei einer Entfernung von 100 Metern. Vollkommene Stille liegt bei 0 dB.

Sollte sich die Wohnung oder das Haus in einem Gewerbegebiet befinden, liegt der Maximalwert bei 50 dB. Man sollte jedoch wissen, dass das Thema Lärmschutz Ländersache ist. Dadurch können die Grenzwerte auch schwanken.

Lärmprotokoll führen bei Ruhestörung durch Gastronomie

Ist man als Mieter von anhaltenden Ruhestörungen betroffen, sollte man zunächst den Vermieter schriftlich darauf hinweisen und notfalls eine Mietminderung erwähnen. Davor ist es ratsam, ein Lärmprotokoll zu führen. Dieses hilft, die Lärmbelästigung festzuhalten. Man notiert Datum und Uhrzeit und die Dauer der Störung. Das Protokoll sollte mindestens zwei Wochen geführt werden. Zudem ist es wichtig, aufzuschreiben, um welche Geräusche es sich handelt.

Auch kann ein Lärmprotokoll helfen, wenn man trotz Bemühungen keine Lösung gefunden hat und der Betreiber auf stur schaltet. Das Lärmprotokoll kann zudem hilfreich sein, wenn man versucht, eine Mietminderung durchzusetzen. Tritt das Problem immer wieder auf, ist es in der Regel auch möglich, nach 22 Uhr die Polizei rufen. Wichtig dabei ist, so der Berliner Mieterverein, dass man auf eine Anzeige besteht. Denn nur so kann ein „Ordnungswidrigkeitsverfahren“ eingeleitet werden.

Konflikte durch Geruchs- und Lärmbelästigung durch Gastronomie

Wenn man unmittelbar in der Nähe von Lokalen oder Biergärten etc. lebt, ist man ständig Geruchs- und Lärmbelästigungen seitens der Gastronomie ausgesetzt. Das kann oft zu einem Konflikt in der Nachbarschaft führen. Häufig ist die Raumakustik der Gastronomie nicht optimal, da kein ausreichender Schallschutz installiert ist. Dann kommt im Sommer auch noch der Lärm durch Besucher in Biergärten oder durch Musik, die dort gespielt wird, hinzu. Zusätzlich kann der Lärm, der beim Ein- und Ausparken durch Gäste verursacht wird, für die Anwohner eine Belastung sein. Nach „ständiger Rechtsprechung“ ist der Gastwirt auch für diese Art von Lärm verantwortlich.

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Wie kann man eine Geruchsbelastung nachweisen?

Genauso wie Lärm können auch Gerüche, die durch einen Schankbetrieb oder Kiosk verursacht werden, für Mieter zur Qual werden. Als Anwohner kann man im Sommer seinen Balkon nicht nutzen und auch oft die Fenster nicht öffnen. Obendrein ist auch kompliziert, eine Geruchsbelastung eindeutig nachzuweisen. Hinzu kommt noch der Lärm der installierten Abluftanlagen am Gebäude. Diese dauernde Geruchs- und Lärmbelästigung durch die Gastronomie kann dann schnell die Belastungsfähigkeit strapazieren.

Wie bei Lärm ist auch die Geruchsempfindung unterschiedlich. Es ist schier unmöglich, eine Geruchsbelastung nachzuweisen. Sollte es dennoch zum Rechtsstreit kommen, so Jürgen Benad, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga-Bundesverband) in Berlin, ist für die Gerichte entscheidend, wie stark und intensiv der Geruch ist. Manchmal kann man nur von einer starken Geruchsbelastung reden, wenn der Geruch sehr intensiv und für längere Zeit in der Wohnung nachweisbar ist.

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Daniela Matsuzaki, myHOMEBOOK-Autorin

Immer zuerst das Gespräch suchen

„Kommunikation ist oft der Schlüssel, um Konflikte zu lösen. Ist man als Mieter verärgert, weil Geruchs- und der Lärmbelästigung durch die darunterliegenden Gastronomie nicht auszuhalten ist, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Gastwirt suchen. Vielleicht kann man dadurch schon einiges bereinigen. Sind die Geräusche jedoch nach 22 Uhr noch vorhanden, wenn etwa Gäste vor der Lokalität eine Zigarette rauchen und sich lautstark unterhalten, muss der Lokalbetreiber sich darum kümmern, dass es draußen ruhig ist. Auch da sollte man keine Scheu haben mit dem Betreiber zu sprechen – auch wenn es nerven kann.“Daniela Matsuzaki, myHOMEBOOK-Autorin
Themen Mietrecht
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