6. September 2022, 11:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer sein Hab und Gut schützen möchte, der legt sich meist eine Hausratversicherung zu. Was viele aber nicht wissen: In bestimmten Fällen greift diese Versicherung nur noch zum Teil oder gar nicht.
Wenn am Wohnhaus ein Gerüst aufgebaut wird, dann bedeutet das unter anderem Lärm und Schmutz. Was viele Mieter und Eigentümer allerdings nicht wissen: Früher mussten sie den Aufbau eines Gerüsts unbedingt der Hausratversicherung melden. Passierte dies nicht, konnte das im schlimmsten Fall ernsthafte Konsequenzen haben. Aber wie ist das heutzutage – muss ich ein Gerüst am Wohnhaus immer noch meiner Hausratversicherung melden?
Muss ich zwingend ein Baugerüst am Wohnhaus meiner Versicherung melden?
Heutzutage ist das nicht mehr der Fall. Während das früher die Regel war, ist der Aufbau eines Gerüsts am Wohnhaus inzwischen meist in der Hausratversicherung mit inbegriffen. „Das ist eine veraltete Vorgehensweise, die im Markt möglicherweise immer noch zu finden ist“, erklärt eine AXA-Sprecherin gegenüber myHOMEBOOK. Bei der AXA sei dies allerdings nicht der Fall. Das bedeutet, dass die Vorgehensweise nicht unbedingt überall üblich ist. Im Zweifel sollte man womöglich dennoch die Hausratversicherung über das Baugerüst informieren.
Warum sollte man den Gerüst-Aufbau überhaupt der Hausratversicherung melden?
Ist ein Baugerüst nicht in der Hausratversicherung mit inbegriffen, kann das etwa im Falle eines Einbruchs zum Problem werden. Denn mit dem Aufbau kann auch eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Das bedeutet, dass es etwa leichter zu Einbrüchen kommen kann, da Diebe dank des Gerüsts einfacher in die Wohnungen gelangen.
Kommt es dann zum Einbruchdiebstahl, ohne dass die Hausratversicherung über das Baugerüst informiert wurde oder es zu spät gemeldet wurde, kann die Versicherung im Extremfall die Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen. Das bedeutet, dass die durch die Einbrecher entstanden Schäden nicht voll ersetzt werden.
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Wird mein Versicherungs-Beitrag teurer, wenn ein Gerüst aufgebaut wird?
Ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, hängt von der Dauer der Baumaßnahmen ab. Melden sollte man den Fall dennoch seiner Hausratversicherung – diese erklärt dann das weitere Vorgehen. Das Portal handwerksblatt.de verweist zudem auf die Stiftung Warentest, demzufolge die Versicherer meist keine höheren Beiträge für die Zeit, in der das Gerüst aufgebaut ist, verlangen. In sehr seltenen Fällen bewertet die Versicherung das Risiko neu, was dazu führen kann, dass ein höherer Beitrag verlangt wird. In der Regel passiert das aber nicht.
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Stehlgutlisten: Im Fall eines Einbruchs verlangen Versicherungen sogenannte Stehgutlisten von den Betroffenen. Darin ist notiert, welche Gegenstände entwendet wurden – die Versicherung kann so den Wert ermitteln. Der Bund der Versicherten empfiehlt, Kaufbelege von teureren Anschaffungen aufzuheben und Wertgegenstände zu fotografieren und somit zu dokumentieren. Zudem sollten Versicherte ihre Liste stets aktualisieren, damit auch neuere Gegenstände mit aufgelistet sind. Wichtig ist auch, dass die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entsprechen. Faustregel: Eine Versicherungssumme