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Kleine Aufmerksamkeit

Welche Geschenke dürfen Müllwerker und Postboten annehmen?

Viele schenken den Mitarbeitern der Müllabfuhr kleine Geschenke zu Weihnachten
Viele schenken den Mitarbeitern der Müllabfuhr eine Kleinigkeit zu Weihnachten. Doch ist dies erlaubt? Foto: dpa picture alliance
Felix Mildner
Redaktionsleiter

12. Dezember 2019, 17:08 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

In der Weihnachtszeit, zu Ostern und auch einfach zwischendurch – viele Menschen schenken ihren Postboten, Zeitungszustellern oder den Mitarbeiter der Müllabfuhr etwas. Aber nicht immer ist diese eigentlich schöne Tradition ohne Weiteres erlaubt.

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Welcher Dienstleister darf welche Geschenke annehmen und welchen Wert dürfen die Geschenke haben? Die Müllentsorgung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Doch in allen Regionen gibt es den Brauch, den Briefzustellern oder Mitarbeitern der kommunalen Müllentsorgung ein kleines Geschenk zu überreichen. Oft handelt es sich dabei um ein kleines Trinkgeld im Wert von zehn oder 20 Euro. Doch das kann zu Problemen führen.

Geschenke an Müllabfuhr können zu Problemen führen

Nicht ohne Grund hat beispielsweise der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier in einer Pressemitteilung seinen Mitarbeiter untersagt, Zuwendungen anzunehmen. „Keine Geschenke für die Müllabfuhr“, heißt es darin. „Wer den Mitarbeitern dennoch danken möchte, tut dies am besten mit ein paar netten Worten. Denn auch das tut gut und zeigt die Wertschätzung für die geleistete Arbeit“, heißt es darin weiter. Bei Zuwiderhandlungen könne eine Abmahnung drohen – im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung für die Mitarbeiter.

Auch in Hamburg durfte die Müllabfuhr beispielsweise vor einigen Jahren die Geschenke zur Weihnachtszeit nicht annehmen, die ihr dankbare Bürger entgegenbringen. Dafür gab es sogar eine rote Karte mit der Beschriftung „Trinkgeld? Da nich‘ für“, die die Mitarbeiter der Müllabfuhr den Bürgern im Gegenzug überreichen. Wie diese Regelungen in der Realität gehandhabt werden, ist natürlich nochmal eine andere Angelegenheit.

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In Berlin wird es ähnlich gehandhabt, wenn auch nicht ganz so streng. „BSR-Einsatzkräfte von Müllabfuhr, Straßenreinigung und Recyclinghöfen dürfen als Dankeschön für eine korrekte Dienstleistung bis zu fünf Euro Trinkgeld annehmen“, sagt Sebastian Harnisch von der Berliner Stadtreinigung (BSR) zu myHOMEBOOK. Auch Sachgeschenke unter zehn Euro, ein Getränk oder ein belegtes Brötchen seien erlaubt. „Alles, was darüber hinausgeht, muss mit Verweis auf die bestehenden Vorschriften höflich zurückgewiesen werden“, erklärt Harnisch. Diese Regeln gelten das ganze Jahr über.

Aus diesem Grund darf die Müllabfuhr vielerorts keine Geschenke annehmen

Der Hintergrund: Die Unternehmen möchten möglicher Bevorteilung oder gar Korruption vorbeugen. „Die Firmen sehen das nicht gerne“, erklärt Bernhard Schodrowski vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) im Gespräch mit myHOMEBOOK. Bei manchen sei es auch verboten. „Überbordende Geschenke könnten ein Versuch sein, sich einen Vorteil zu erschleichen“, meint der Sprecher. „Der Kunde sollte sich keinen Vorteil erhoffen.“ Allerdings seien Anerkennungen im kleinen Rahmen laut Schodrowski in Ordnung.

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Sind Geschenke für Postboten zu Weihnachten erlaubt?

Ähnlich handhabt es auch die Deutsche Post: „Ja, unsere Zustellerinnen und Zusteller dürfen grundsätzlich kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten entgegennehmen“, erklärt Alexander Edenhofer, Pressesprecher der Deutsche Post DHL Group auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Hier gibt es allerdings arbeits- und tarifvertragliche sowie ggf. beamtenrechtliche Regelungen, die zu beachten sind. Diese sehen zwar ein grundsätzliches Verbot der Annahme von Geldgeschenken vor, allerdings sind geringfügige weihnachtliche Bargeldzuwendungen an unsere Zustellkräfte ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen.“

Konkret fallen Bargeldzuwendungen bis zu 25 Euro darunter. Beträge über 25 Euro muss der Zusteller laut Edenhofer seinem Vorgesetzten melden. Je nach Tarifvertrag oder Beamtengesetz gibt es hier unterschiedliche Genehmigungsverfahren.

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Welche Geschenke eignen sich?

Im Grunde können sich die Bürger bei Geschenken auf ihre ganz persönliche Art und Weise mit einer kleinen Aufmerksamkeit bei Müllabfuhr und Co. bedanken. „Ansonsten kennen unsere Kunden ‚ihre‘ Zustellerinnen und Zusteller am besten, da wollen wir als Unternehmen keine Empfehlung aussprechen,“ antwortet Edenhofer auf die Frage, welche Geschenke in Frage kommen. „Eine Anerkennung im sozialverträglichen Rahmen ist erlaubt, beispielsweise ein Schoko-Weihnachtsmann neben der Mülltonne,“ meint Schodrowski. Und darüber freut sich wahrscheinlich jeder Dienstleister.

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