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Fertigmischungen

Verbraucherschützer entlarven irreführende Etiketten bei Gewürzen

Gewürze
Bei Gewürzen sollte man genau aufs Etikett schauen Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

18. April 2025, 7:35 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Was nach feinem Aroma klingt, entpuppt sich oft als simples Salz-Zucker-Gemisch: Im Gewürzregal kann der erste Eindruck täuschen. Verbraucherschützer warnen vor Bezeichnungen, die Konsumenten in die Irre führen – besonders bei teuren Produkten prominenter Anbieter.

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Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Viele Gewürze im Regal tragen irreführende Namen auf den Etiketten. Oft stecken statt edler Zutaten vor allem Salz oder Zucker in den Mischungen. Das widerspricht den Vorgaben des Deutschen Lebensmittelbuchs.

Gewürz ist nicht gleich Gewürz

Gewürzmischung, Gewürzzubereitung oder Würze – was ähnlich klingt, unterscheidet sich laut den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs deutlich. Das sind die Unterschiede:

  • „Gewürz“ oder „Gewürzmischung“: enthalten ausschließlich Pflanzenteile von Gewürzen.
  • „Gewürzzubereitung“: enthält mindestens 60 Prozent Gewürze, ansonsten weitere geschmacksgebende Zutaten wie Salz, Zucker oder Gewürzaromen.
  • „Gewürzsalz“: hat nur 15 Prozent Gewürzanteil, der Hauptanteil ist mit mindestens 40 Prozent in der Regel Speisesalz.
  • „Würze“ oder „Würzmischung“: müssen gar keine echten Gewürze enthalten, sondern bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Speisesalz, Zucker oder anderen Trägerstoffen.

Dazu passend: Darum sollte man auf Einweg-Gewürzmühlen verzichten

Namen für Gewürze oft irreführend

Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass diese Vorgaben im Handel nicht immer eingehalten werden. Das Team suchte gezielt nach falsch oder unklar gekennzeichneten Produkten – und wurde fündig. Viele Bezeichnungen seien entweder irreführend, widersprüchlich oder schlichtweg falsch.

Ein Beispiel: Trägt ein Produkt die Bezeichnung „Kartoffel-Gewürz“, so dürfen laut den Leitsätzen ausschließlich reine Gewürze enthalten sein. Doch das ist häufig nicht der Fall. „Salz und Zucker sind nach den Leitsätzen keine Gewürze“, erklärt Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit bei der Verbraucherzentrale. Ist ein solches Produkt zur Hälfte aus Salz zusammengesetzt, müsse es korrekt als „Gewürzsalz“ deklariert werden.

Viele Produkte von TV-Köchen fallen durch

Besonders auffällig: Produkte von Start-ups und Fernsehköchen. „Tendenziell sind es Produkte von Start-ups und Fernsehköchen, die missverständlich gekennzeichnet sind“, so Stephanie Wetzel. Gerade diese Artikel seien oft besonders teuer – teilweise koste ein Kilogramm mehr als 200 Euro.

„Da muss man sich überlegen, ob einem das den Preis wert ist“, gibt die Verbraucherschützerin zu bedenken. Denn klassisch hergestellte Gewürzprodukte namhafter Hersteller seien nicht nur deutlich günstiger, sondern auch korrekt gekennzeichnet. Heißt ein Produkt dort „Gewürz“, dann sei das auch tatsächlich eines.

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Nährwerttabelle gibt Aufschluss

Verbraucher sollten daher beim Einkauf einen genaueren Blick auf die Verpackung werfen. „Schauen Sie sich die Zutatenliste und auch die Nährwerttabelle genau an“, rät Stephanie Wetzel. Denn die Deklaration der Nährwerte gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil von Salz oder Zucker tatsächlich ist.

Steht etwa ein Salzgehalt von 50 Gramm auf der Verpackung, bedeutet das: Das Produkt besteht zur Hälfte aus Salz. „Dann weiß man schon, dass das kein reines Gewürz sein kann“, betont Wetzel, „sondern, dass preiswertes Salz eine maßgebliche Zutat ist.“

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Blick aufs Etikett lohnt sich

„Für Verbraucher lohnt sich bei Gewürzen der prüfende Blick aufs Etikett – insbesondere bei teuren Produkten. Denn was hochwertig klingt, ist oft nicht mehr als eine Mogelpackung.“

Mit Material der dpa

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