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Richtig recyceln

Welches Glas man nicht im Altglas-Container entsorgen darf

zerbrochenes Glas
Nicht jedes Glas sollte im Altglas-Container entsorgt werden Foto: iStock / SEInnovation
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Christian Glass
Laura Graichen, Christian Glass

23. August 2022, 12:41 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Leere Weinflaschen, Marmeladengläser oder anderes Altglas landet bestenfalls im dafür vorgesehenen Container. Aber Glas ist nicht Glas! Es gibt nämlich bestimmte Gläser, die man nicht im Altglas-Behälter entsorgen sollte. Welche Regeln gelten?

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Altglas zu recyceln ist grundsätzlich eine gute Sache, da der Rohstoff dann wieder aufbereitet werden kann. Allerdings kommt es immer wieder zu Missverständnissen beim Entsorgen von Glas. Denn nicht alles, was aus Glas besteht, darf auch im Altglas-Container landen. Welche Ausnahmen es gibt und weitere Tipps zum Glas-Recycling finden Sie hier.

Was gehört nicht in den Glas-Container?

Grundsätzlich ist Glas ein Wundermaterial, denn es kann immer wieder aufbereitet werden. Aber der Recycling-Prozess ist aufwendig. Und weil Glas nicht gleich Glas ist, muss Altglas vorher gut sortiert werden.

Feuerfestes Glas wie beispielsweise Glaskannen von Kaffeemaschinen gehören nicht in den Glas-Container. Ebenso verhält es sich mit Fachglas, Fensterglas, Spiegeln oder auch alten Glühbirnen. Hier ist der Wertstoffhof die richtige Anlaufstelle zur Entsorgung. Übrigens gehören auch alte oder kaputte Trinkgläser nicht in den Glas-, sondern in den Restmüll. Dazu zählen auch Weingläser.

Warum? Das hat mit dem Schmelzpunkt zu tun. Dieser ist bei Weingläsern anders als bei Weinflaschen oder Marmeladen-Gläsern. Werden Gläser mit unterschiedlichem Schmelzpunkt im Sammelbehälter vermischt, kann das den Recycling-Prozess stören. In den Glas-Container und in die Altglas-Tonne dürfen neben Trinkgläsern folgende Materialien nicht rein:

  • Bleikristall
  • Fensterglas
  • Spiegelscherben
  • Keramik
  • Porzellan
  • Weihnachts-Kugeln
  • Glas-Schmuck

Übrigens: Wer Schraubgläser oder Flaschen mit Schraubverschluss entsorgen möchte, braucht die Deckel nicht zu entfernen. Warum das so ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Auch interessant: Muss man Korken von Weinflaschen getrennt entsorgen?

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Welches Glas darf in den Container?

Flaschen dürfen in den Altglas-Container – etwa alte Saft- oder Weinflaschen. Auch Folgendes ist erlaubt:

  • Marmeladen-Gläser
  • Konserven-Gläser
  • Babybrei-Gläser
  • Parfümflakons
  • Kosmetik-Gläser
  • Arzneimittel-Flaschen

Sollte man Altglas nach Farben trennen?

Ja. Denn Glas kann immer wieder eingeschmolzen und recycelt werden. Um es hochwertig neu zu produzieren, muss das Altglas aber sauber nach Farben getrennt sein. Darum kommt grünes Glas in den Grün-Glas-Container, Braun zu Braun und weißes oder durchsichtiges Glas in den Behälter für Weiß-Glas.

Übrigens: Blaues Glas oder Glas in einer anderen Farbe kommt ebenfalls in den Sammelbehälter für Grün-Glas. Warum? In der Kombination mit Grün-Glas treten am wenigsten Probleme auf.

Wann darf man Glas entsorgen?

In der Regel darf man Glas werktags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr entsorgen. Daraus ergibt sich, dass das Wegwerfen an Sonntagen sowie Feiertagen nicht erlaubt ist. Manchmal gelten noch speziellere Einwurfzeiten, wie beispielsweise vielerorts in Berlin. Da darf man zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr und dann erst wieder von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr Glas in den Müll werfen.

Was außerdem beim Entsorgen von Glas gilt

Glas, das man entsorgen möchte, sollte zudem immer leer sein. Es ist aber nicht notwendig, es auszuspülen. Außer es handelt sich dabei um Honiggläser!

Sind die Tonnen einmal voll, sollte man seinen Glasmüll nicht daneben oder auf die Container stellen. Entweder man sucht sich eine andere Anlaufstelle oder nimmt den Müll wieder mit nach Hause, bis die Tonnen geleert wurden.

Dazu passend: Mülltonne voll – darf man den Abfall einfach daneben stellen?

Mehr zum Thema

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Müll-Entsorgen?

Ja. Und zwar das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dieses sagt: „Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet.“ Bedeutet: Jeder muss Sorge tragen, seinen Abfall der Wieder- oder Weiterverwertung zuzuführen.

Wer es nicht macht, kann mit einem Bußgeld rechnen. Verstöße werden von den Kommunen dabei unterschiedlich geregelt. Bei kleinen Vergehen können es bis zu 50 Euro sein. Teurer wird es, wer beispielsweise sein altes Handy im Hausmüll entsorgt. Hier drohen bis zu 2500 Euro Geldstrafe!

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