10. August 2022, 15:24 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Kunst oder Schmiererei? Über Graffiti lässt sich heiß diskutieren. Werden die Bilder und Tags allerdings illegal an Hauswände gesprüht, gibt es für Hauseigentümer wenig zu diskutieren. Die Graffiti müssen weg. Doch wer kommt für ihre Entfernung auf? Zahlt die Gebäudeversicherung? Und dürfen die Kosten gar als Gebäudereinigung Mietern in Rechnung gestellt werden? myHOMBOOK hat nachgefragt.
Als „Zierde“ empfinden Hauseigentümer illegale Tags und Graffiti selten. Zweifelsohne haben sich die Sprayer mit der vermeintlich kreativen Aktion im Sinne der Sachbeschädigung sogar strafbar gemacht. „Dabei reicht das nicht unerhebliche Verändern des Erscheinungsbildes einer Sache. Ob darüber hinaus die Substanz verletzt wird, ist unerheblich“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, auf Nachfrage von myHOMEBOOK. „Wenn in befriedetes Besitztum eingedrungen wird, kommt darüber hinaus noch eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs in Betracht. Werden Kennzeichen übermalt, könnte dies eine Bestrafung wegen Urkundenunterdrückung nach sich ziehen.“ Zum Leidwesen der Hauseigentümer kann man Graffiti leider nicht so einfach wieder wegwischen. Im Gegenteil. Ihre Entfernung ist aufwendig und kostspielig.
Übersicht
- Wer muss für die Entfernung von Graffiti an der Hauswand aufkommen?
- Übernehmen Gebäudeversicherungen die Kosten?
- Kann man die Verursacher auf Schadenersatz verklagen?
- Ist bei Mietobjekten eine Umlage als Betriebskosten möglich?
- Können Vermieter die Beseitigung von Graffiti unter „Gebäudereinigung“ verbuchen?
Wer muss für die Entfernung von Graffiti an der Hauswand aufkommen?
Für die Entfernung des besprühten Gegenstandes oder Gebäudes ist zunächst einmal der Hauseigentümer verantwortlich. Er trägt damit auch die anfallenden Kosten.
Passend dazu: Graffiti von der Hauswand entfernen – 3 effektive Methoden
Übernehmen Gebäudeversicherungen die Kosten?
Ob die Versicherung für den entstandenen Schaden einspringt, hängt ganz vom gewählten Tarif ab. „Versicherbar sind solche Schäden grundsätzlich. Viele Versicherer haben aber eine Höchstgrenze in ihren Klauseln. Eigentümer sollten die Versicherungsbedingungen deshalb unbedingt genau prüfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anpassen.“
Kann man die Verursacher auf Schadenersatz verklagen?
Theoretisch ist es möglich, dass die Sprayer für die entstandenen Kosten aufkommen. In der Praxis ist das allerdings alles andere als einfach, wie Anwalt Bredereck aus Erfahrung weiß: „Insbesondere muss der konkrete Nachweis der Verursachung geführt werden. Selbst wenn es sich um einheitliche Muster handelt. Woher weiß man, dass es sich nicht nur um einen Nachahmer handelt?“
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Ist bei Mietobjekten eine Umlage als Betriebskosten möglich?
Gerade für Hauseigentümer in urbanen und sehr belebten Bezirken gehören Graffiti an der Hauswand zum Alltag. Sie immer wieder aufs Neue zu entfernen, ist nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr kostspielig. „Teilweise wird vertreten, dass diese Kosten auch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden können. Im Bereich der Wohnungsmiete halte ich das nicht für zulässig. Bei Gewerberäume können entsprechende Vereinbarungen hingegen wirksam sein. Es gibt aber Gerichtsurteile, die von einer Zulässigkeit auch bei der Wohnungsmiete ausgehen.“
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Können Vermieter die Beseitigung von Graffiti unter „Gebäudereinigung“ verbuchen?
In der Praxis werden die Kosten für die Entfernung von Graffiti gern und sehr oft mit zur Gebäudereinigung gezählt. „Die Frage ist nur, ob dies so zulässig ist. Verschmutzungen der Fassade entstehen nicht durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, sondern durch Vandalismus. Gemäß § 1 II Nr. 2 BetrKV gehören Kosten der Instandsetzung aber ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten.“