19. Mai 2020, 14:24 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Auch wenn es manche aufgrund der milden Frühlingstemperaturen gar nicht erwarten können, den Grill fit für die neue Saison zu machen, sollte man nichts überstürzen. Denn aufgrund der aktuellen Situation gibt es einige Einschränkungen beim Grillen.
Üblicherweise riecht man zu dieser Jahreszeit bei gutem Wetter einen würzigen Grillduft in der Nachbarschaft – nur nicht in diesem Jahr. Die Corona-Krise zieht vielen Grill-Fans einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Doch auch wenn es bundesweit Ausgangsbeschränkungen gibt, ganz auf das Grillen muss man nicht verzichten. Ausufernde Grill-Orgien in öffentlichen Parks sind aktuell jedoch untersagt – und können auch mit Bußgeld geahndet werden.
Grillen und Corona – was ist verboten?
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes haben die Bundesländer Coronaschutzverordnungen erlassen. Auch Grillen und Picknick im Freien gelten dabei als Ordnungswidrigkeiten und sind ausnahmslos verboten. Die meisten halten sich an die Verordnung, dennoch müssen Polizei und Ordnungsämter in den Städten auch mal Grillpartys auflösen. Bei Verstößen verhängen die Ordnungshüter ein Bußgeld gegen alle beteiligten Person.
Hinweis: Auch wenn man nur für sich alleine im öffentlichen Park grillen möchte, sollte man dies in der aktuellen Situation unterlassen. Denn diese Art der Freizeitgestaltung gehört nicht zu den Tätigkeiten, die ein Verlassen der eigenen Wohnung rechtfertigen.
Update vom 19. Mai: Mittlerweile gibt es in den Bundesländern Lockerungen bei den Corona-Regelungen. Demnach dürfen sich nun je nach Bundesland auch Angehörige von zwei verschiedenen Haushalten treffen – auch zum Grillen im eigenen Garten. Im Kreis der Familie beziehungsweise Personen, mit denen man im Hausstand zusammenlebt, ist das gemeinsame Grillen nach wie vor erlaubt. Welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern für den Besuch im Garten gelten, lesen Sie hier.
Wo darf man während der Pandemie noch Grillen?
Auch wenn das Grillen im Grünen wegen der Coronapandemie gerade verboten ist – ganz darauf verzichten muss man nicht. Darauf weist auch die Barbecue Industry Association Grill e. V. (BIAG) hin. Der Verein verzeichnete zahlreiche Anfragen, was denn nun beim Grillen erlaubt und verboten sei – und klärt auf. Unter diesen Bedingungen ist Grillen nach wie vor erlaubt:
- Der häusliche Bereich darf dabei nicht verlassen werden. Zu diesem Bereich gehört auch der eigene Garten.
- Nur Personen, die im Hausstand leben, dürfen teilnehmen. Freunde und Bekannte, mit denen man nicht zusammen wohnt, sind hingegen nicht erlaubt. Update vom 19. Mai: Mittlerweile dürfen sich auch Angehörige von zwei verschiedenen Haushalten privat treffen.
- Andere Personen, zum Beispiel Nachbarn, dürfen durch das Grillen nicht belästigt werden. Dieser Hinweis ist allgemein gültig, nicht nur während der Coronapandemie.
Ferner schreibt der Verein, dass die Grill-Feier im privaten Kreis nicht zu einer „wilden Party“ ausufern sollte. Wird man dabei erwischt, drohen auch hier saftige Bußgelder.
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Darf man trotz Corona auf dem Balkon grillen?
Solange beim privaten Grillen auf dem eigenen Balkon nur die entsprechend erlaubten Personen beteiligt sind, spricht auch hier nichts dagegen. Allerdings sollte man dabei – und zwar nicht nur in Corona-Zeiten – Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Dann steht einem Grill-Abend im kleinen Kreis der Personen, die im Haushalt leben, nichts mehr im Wege.