10. August 2023, 17:23 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Grundsteuer betrifft grundsätzlich jeden, der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist. Sie ist eine kommunale Steuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben wird und maßgeblich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beiträgt. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter der Grundsteuer und wie lässt sich der Grundsteuerbescheid verstehen?
Einmal im Jahr bekommen Eigentümer von Immobilien Post. Ihnen wird der Grundsteuerbescheid zugesandt. Wer eine Immobilie neu erwirbt, bekommt den Grundsteuerbescheid vom zuständigen Finanzamt, allerdings nicht direkt nach dem Kaufabschluss, sondern am 1. Januar des Folgejahres. Doch was bedeutet eigentlich dieser Grundsteuerbescheid? Christopher Hnida ist Immobilienmakler und erklärt die wichtigsten Fachbegriffe. Unberücksichtigt bleiben hierbei zunächst die kommenden Änderungen ab 2025.
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Die Grundsteuer im Überblick
Die Grundsteuer wurde erstmals im Jahr 1924 eingeführt und hat seitdem zahlreiche Reformen erfahren. Sie basiert auf dem Grundsteuergesetz und wird nach dem Wert von Grundstücken und Immobilien berechnet. Dabei wird zwischen zwei Arten der Grundsteuer unterschieden:
- Grundsteuer A: Sie wird auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben.
- Grundsteuer B: Diese betrifft alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke, also Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Baugrundstücke.
Die Höhe der Grundsteuer wird von den einzelnen Gemeinden individuell festgelegt und ist abhängig von Faktoren wie der Grundstücksgröße, dem Bodenrichtwert, der Gebäudeart und dem Einheitswert. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird üblicherweise vierteljährlich gezahlt.
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Der Grundsteuerbescheid erklärt
Der Grundsteuerbescheid ist ein behördliches Schreiben, das Eigentümern von Immobilien zugesandt wird. Er enthält wichtige Informationen zur berechneten Grundsteuer und zur Zahlungsmodalität. Um den Bescheid richtig zu verstehen, ist es ratsam, sich mit den folgenden Punkten vertraut zu machen:
- Steuernummer und Zuständigkeit: Zu Beginn des Bescheids sind die Steuernummer sowie die zuständige Finanzbehörde aufgeführt. Hier sollte man auf die Richtigkeit der Angaben achten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
- Objektbeschreibung: In diesem Abschnitt sind das betreffende Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude genau beschrieben. Es werden Angaben zur Lage, Größe und Art des Objekts gemacht.
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- Einheitswert: Der Einheitswert bildet aktuell die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Er wird vom Finanzamt festgelegt und gibt den Wert des Grundstücks wieder, der in den alten Bundesländern dem Jahr 1964 entspricht. Für die neuen Bundesländer berechnet man den Einheitswert auf Grundlage des Wertes von 1935.
- Messbescheid: Der Messbescheid enthält die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer. Hier werden Informationen wie der Steuermessbetrag, der Hebesatz der Gemeinde und die Steuerart (A oder B) aufgeführt.
- Grundsteuermesszahl: Die Grundsteuermesszahl ist ein Prozentsatz, der auf den Einheitswert angewendet wird, um den Steuermessbetrag zu ermitteln. Sie variiert je nach Art der Immobilie und wird ebenfalls im Bescheid angegeben.
- Hebesatz: Der Hebesatz ist ein weiterer Multiplikator, der auf den Steuermessbetrag angewendet wird, um die tatsächliche Grundsteuer zu berechnen. Da er von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, kann die Höhe der Grundsteuer innerhalb Deutschlands variieren. Das jeweilige Finanzamt legt ihn fest.
- Fälligkeit und Zahlung: Im letzten Abschnitt des Bescheids wird die Fälligkeit der Grundsteuer und die bevorzugte Zahlungsweise angegeben. In der Regel wird die Zahlung vierteljährlich fällig.
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Es ist wichtig, den Grundsteuerbescheid sorgfältig zu prüfen. Sollten Unklarheiten oder vermeintliche Fehler auftauchen, empfiehlt es sich, zeitnah Kontakt mit dem örtlichen Finanzamt aufzunehmen und Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben.
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Fazit vom Immobilien-Experten
„Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von wichtigen öffentlichen Aufgaben bei. Der Grundsteuerbescheid ist eine Zusammenfassung der Berechnungsgrundlagen und dient dazu, die Eigentümer über die anstehenden Steuerzahlungen zu informieren. Durch das Verständnis der grundlegenden Informationen im Bescheid können Immobilienbesitzer die Höhe der Grundsteuer nachvollziehen und mögliche Fehler rechtzeitig korrigieren. Generell ist bei Fragen zum Steuerbescheid und zur Überprüfung von Kennzahlen und Ergebnis das jeweilige Finanzamt zu kontaktieren.“– Christopher Hnida, myHOMEBOOK-Autor