Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Immobilienrecht

Nicht jedes zum Kauf angebotene Grundstück ist Bauland

Nicht jedes Grundstück ist Bauland
Darf hier wirklich gebaut werden? Wenn es sich um sogenanntes baureifes Land handelt, lautet die Antwort: Ja. Foto: Getty Images
dpa

10. September 2021, 4:45 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Viele Menschen möchten gerne ein Eigenheim bauen. Wer ein Grundstück sucht, sollte wissen: Nicht jede Fläche kann sofort bebaut werden. Das gilt auch für Grundstücke, die Kommunen zum Kauf anbieten.

Artikel teilen

Nicht jedes Grundstück, das von einer Stadt oder Gemeinde zum Kauf angeboten wird, ist automatisch Bauland. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Notarkammer aufmerksam. Käufer sollten deshalb auf bestimmte Einzelheiten achten, bevor sie sich Land zulegen, auf dem sie nicht sofort bauen dürfen.

Woher weiß man, ob ein Grundstück Bauland ist?

Ob Käufer ein Grundstück zum Hausbau nutzen dürfen, regeln der Flächennutzungsplan, die Gemeindesatzung und tatsächliche Gegebenheiten.

Auch interessant: Bis in welche Höhe gehört mir mein Grundstück?

Mehr zum Thema

3 Unterschiede bei Grundstücke

Grundsätzlich lassen sich der Kammer zufolge drei verschiedene Arten von Grundstücken unterscheiden: das sogenannte Bauerwartungsland, Rohbauland und das baureife Land.

Auch interessant: Vorsicht, Falle! Nicht das Haus vor dem Grundstück kaufen

Welches der drei Grundstücke ist sofort Bauland?

Baureifes Land darf nach dem Kauf und der Erteilung einer Baugenehmigung direkt bebaut werden. Rohbauland ist zwar bereits als Bauland ausgewiesen, jedoch noch nicht erschlossen, und die Bebauung somit noch nicht möglich. Und handelt es sich um Bauerwartungsland, stimmt die Gemeinde der Bebauung durch den Käufer im ungünstigsten Fall erst in Jahrzehnten zu. Daher gilt es für Interessierte und Käufer, vorher genau abzuwägen, wann sie mit dem Bau ihres Eigenheims beginnen möchten und ob sich die Art des Grundstückes für ihre Pläne eignet.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.