10. September 2021, 4:45 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Viele Menschen möchten gerne ein Eigenheim bauen. Wer ein Grundstück sucht, sollte wissen: Nicht jede Fläche kann sofort bebaut werden. Das gilt auch für Grundstücke, die Kommunen zum Kauf anbieten.
Nicht jedes Grundstück, das von einer Stadt oder Gemeinde zum Kauf angeboten wird, ist automatisch Bauland. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Notarkammer aufmerksam. Käufer sollten deshalb auf bestimmte Einzelheiten achten, bevor sie sich Land zulegen, auf dem sie nicht sofort bauen dürfen.
Woher weiß man, ob ein Grundstück Bauland ist?
Ob Käufer ein Grundstück zum Hausbau nutzen dürfen, regeln der Flächennutzungsplan, die Gemeindesatzung und tatsächliche Gegebenheiten.
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3 Unterschiede bei Grundstücke
Grundsätzlich lassen sich der Kammer zufolge drei verschiedene Arten von Grundstücken unterscheiden: das sogenannte Bauerwartungsland, Rohbauland und das baureife Land.
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Welches der drei Grundstücke ist sofort Bauland?
Baureifes Land darf nach dem Kauf und der Erteilung einer Baugenehmigung direkt bebaut werden. Rohbauland ist zwar bereits als Bauland ausgewiesen, jedoch noch nicht erschlossen, und die Bebauung somit noch nicht möglich. Und handelt es sich um Bauerwartungsland, stimmt die Gemeinde der Bebauung durch den Käufer im ungünstigsten Fall erst in Jahrzehnten zu. Daher gilt es für Interessierte und Käufer, vorher genau abzuwägen, wann sie mit dem Bau ihres Eigenheims beginnen möchten und ob sich die Art des Grundstückes für ihre Pläne eignet.