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Schon gewusst?

Bis in diese Tiefe reicht Ihr Grundstück

Tiefe des Grundstücks
Bei Erdarbeiten kann schnell mal die Frage aufkommen, wie tief das eigene Grundstück eigentlich reicht Foto: Getty Images / Kinek00
Felix Mildner
Redaktionsleiter

25. Januar 2024, 16:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Beim Umgraben des Gartens, beim Umsetzen eines Baumes oder beim Brunnenbohren dringt man als Eigentümer mehr oder weniger tief ins Erdreich vor. Aber wem gehört eigentlich das Grundstück unterhalb der Erdoberfläche?

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In der Regel betrachtet man die Größe des Grundstücks auf horizontaler Ebene. Doch wie sieht es mit der vertikalen Komponente aus, also wenn man unter die Erdoberfläche schaut? So mancher Grundstückseigentümer hat sich vielleicht schon mal die Frage gestellt, bis in welche Tiefe ihm das eigene Stück Land gehört. Bis zum Erdmittelpunkt wird es ja wohl nicht reichen – oder etwa doch? myHOMEBOOK hat nachgeforscht.

Bis in welche Tiefe reicht das Recht am eigenen Grundstück?

Auf diese Fragen gibt ein Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Antwort. Unter § 905 „Begrenzung des Eigentums“ steht dazu: „Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.“

Zunächst mag der Gesetzestext für Grundstücksbesitzer vielversprechend klingen. Auch wenn darin keine Meterangabe nach unten oder oben festgelegt ist, hat man dadurch zumindest Recht auf die Nutzung. Wären da nur nicht einige Ausnahmen, die das Recht wieder einschränken.

Passend dazu: Bis in welche Höhe gehört mir mein Grundstück?

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Grundwasser und Bodenschätze – was ist auf dem Grundstück erlaubt?

Wenn man als Grundstücksbesitzer nun denkt, dass man das darunter fließende Grundwasser einfach so nutzen oder Bodenschätze abbauen kann, hat man sich jedoch zu früh gefreut. Und auch gegen Flugzeuge, die im Luftraum über dem Grundstück verkehren, kann man nicht ohne Weiteres vorgehen. Denn der Paragraf des BGB wird durch zahlreiche Gesetze eingeschränkt. In folgenden Fällen greifen andere Regeln:

  • Flugzeuge fliegen über das eigene Grundstück: Wird die Mindestflughöhe eingehalten, greift das Luftverkehrsgesetz. Über Städten und besiedelten Gebieten müssen Flugzeuge außer bei Start und Landung mindestens 300 Meter hoch fliegen. Manche Flugobjekte wie Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitschirme dürfen diese Höhe unterschreiten.
  • Grundwasser unter dem Grundstück nutzen: Möchte man das Grundwasser nutzen, beispielsweise um einen Brunnen zu bohren, muss man das Wasserrecht befolgen. Für die Grundwassernutzung benötigt man eine Genehmigung. Bei dem zuständigenWasserwirtschaftsamt kann man sich informieren.
  • Öl unter dem Grundstück fördern: Selbst wenn man eine Ölquelle auf Ihrem Grundstück ausfindig gemacht hat, sollte man davon die Finger lassen. Denn dann greift das Mineralrohstoffgesetz. Zum Abbau benötigt man spezielle Berechtigungen.
  • Bodenschätze unterhalb des Grundstücks abbauen: Auch das sollte man im gesetzlichen Rahmen des Bundes-Bodengesetzes unterlassen.
  • Schatz im Boden auf dem Grundstück gefunden: Wenn tatsächlich ein vergrabener Schatz im eigenen Vorgarten gefunden wird, muss er aufgeteilt werden. Eine Hälfte bekommt laut § 984 BGB der Finder, die andere der Grundstückseigentümer. Hier kann das Recht des Bundeslandes allerdings abweichen.
Felix Mildner, Redaktionsleiter

Schatzsucher, aufgepasst!

„Immer wieder kommt es vor, dass Grundstücksbesitzer beim Umgraben auf einen antiken Fund stoßen. Wer nun denkt, er könne diesen einfach ans nächste Museum verhökern, hat sich zu früh gefreut. Denn diese „Schätze“ muss man zeitnah den Behörden melden. Ansonsten kann man sich sogar der sogenannten „Raubgrabung“ schuldig machen.“Felix Mildner, Redaktionsleiter
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