
20. April 2025, 14:07 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten steigert nicht automatisch den Wohnwert. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied, dass diese Merkmale für Mieterhöhungen nicht relevant sind. Fachanwalt Dr. Mahlstedt klärt bei myHOMEBOOK über die Rechtslage auf.
Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg hat klargestellt, dass die Nähe zu Bus, Straßenbahn und Geschäften in Berlin kein den Wohnwert erhöhendes Merkmal darstellt. Eine gute Anbindung ist daher für Mieterhöhungen nicht relevant.
Streit um Mieterhöhung wegen guter Anbindung
Ein Vermieter hatte im Rahmen einer Mieterhöhung das Merkmal „Wohnumfeld“ aus dem Berliner Mietspiegel herangezogen. Geschäfte lagen unter 100 Meter, Arzt und Apotheke rund 200 Meter, und Bushaltestellen etwa 350 Meter von der Mietwohnung entfernt. Der Mieter verweigerte dennoch seine Zustimmung zur Mieterhöhung – woraufhin der Vermieter Klage einreichte.

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Gericht: Gute Infrastruktur ist in Berlin der Normalfall
Ohne Erfolg! Das Amtsgericht entschied zugunsten des Mieters: Die gute Lage der Wohnung sei nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. In Berlin stellt die Nähe zu Bus- oder Straßenbahnhaltestellen keine Besonderheit dar. Auch die fußläufige Erreichbarkeit von Geschäften des täglichen Bedarfs sei in der Hauptstadt keine Ausnahme.
Die durchschnittliche Entfernung zu einem Supermarkt beträgt laut Gericht nur 1,1 km. Gute Versorgung sei also stadtweit gegeben (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 04.02.25, Az. 7 C 5099/24).
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„In einer Stadt mit durchgehend guter Infrastruktur zählen Nähe zu Haltestellen und Einkaufsmöglichkeiten nicht zu den wohnwerterhöhenden Merkmalen. Vermieter können diese Punkte bei einer Mieterhöhung nicht geltend machen.“