25. Juni 2024, 12:15 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Geht etwas in der Wohnung kaputt, muss nicht selten ein Handwerker bestellt werden. Und auch wenn der meist wieder schnell weg ist, fühlt man sich während der Arbeiten in der eigenen Wohnung dann eher unwohl. Gibt es eine richtige Verhaltensetikette, um den Besuch von Handwerkern zu erleichtern?
Beim Thema Handwerker-Besuch hat der eine oder andere gemischte Gefühle, denn man weiß nicht immer, wie man sich verhalten soll. Bietet man etwas zu Trinken an, reicht ein Glas Wasser oder muss es doch eine Tasse Kaffee sein? myHOMEBOOK hat sich umgehört und gibt Tipps zu den gängigsten Verhaltensregeln.
Übersicht
- Muss man den Handwerker mit Mahlzeiten und Getränken versorgen?
- Muss ich anwesend sein – oder kann man den Handwerker alleine lassen?
- Ist Small Talk erwünscht?
- Kann man vom Handwerker verlangen, dass er seine Schuhe ausziehen soll?
- Zu welchen Zeiten können Handwerker kommen?
- Muss ich dem Handwerker Trinkgeld geben?
- Besteht eine Reinigungspflicht für den Handwerker?
- Was ist bei einer Verspätung zu tun?
Muss man den Handwerker mit Mahlzeiten und Getränken versorgen?
Viele Mythen ringen sich um die Versorgung von Handwerkern. Vielleicht hat man diese Art von Bewirtung auch schon öfters in einer Fernsehserie gesehen oder kennt die Etikette noch von der Großmutter. Heutzutage ist das aber eher unüblich, dem Handwerker Speisen und Getränke anzubieten. Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee sind aber eine nette Geste – vor allem, wenn man sich gerade selbst einen Kaffee gemacht hat.
Wie gesagt, solange man sich damit nicht zu viel Arbeit macht oder dadurch mehr Kosten entstehen, ist das Anbieten von Getränken als nette Geste zu verstehen, die die gesamte Stimmung etwas auflockern kann.
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Muss ich anwesend sein – oder kann man den Handwerker alleine lassen?
Wenn Reparaturen in der Wohnung anstehen, muss die Wohnung für den Handwerker zugänglich sein. Kann man wegen eines anderen Termins nicht selbst anwesend sein, muss eine andere Person den Handwerker reinlassen. Bei größeren Renovierungsarbeiten kann es jedoch passieren, dass Dinge anders verrichtet werden, wie man sich gewünscht hat. Das Gesetz würde einen solchen Schaden als „stillschweigende Duldung“ annehmen. Deswegen ist es immer besser, anwesend zu sein.
Ein Schaden, der von einem Handwerker verübt wird oder aber auch Entscheidungen, die noch gemacht worden sind, können bei einer Abwesenheit nicht geklärt werden. Dadurch läuft man Gefahr, dass der Handwerker erneut kommen muss.
Ist Small Talk erwünscht?
Ein Small Talk, wie es beim Friseur üblich ist, ist in den meisten Fällen beim Handwerker eher unerwünscht. Denn der muss sich bei Reparaturarbeiten konzentrieren. Wenn man ihn dabei unnötig aufhält, kann das mehr Zeit beanspruchen und zusätzlich Geld kosten.
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Kann man vom Handwerker verlangen, dass er seine Schuhe ausziehen soll?
Eigentlich gehört es zum guten Benehmen, seine Schuhe auszuziehen. Schließlich möchte man nicht unhöflich sein und auch keinen Schmutz in die fremde Wohnung befördern. Im Gegenzug verlangt man das auch vom Besuch. Aber wenn der Handwerker kommt, ist das oft eine andere Geschichte. Oft geht alles ziemlich schnell. Der Handwerker steht vor der Tür und kaum macht man die Tür auf, steht er auch schon mit seinen schweren Arbeitsschuhen mitsamt Werkzeugkoffer im Flur und möchte seine Arbeiten so schnell wie möglich verrichten.
Die Schuhe geraten dabei häufig in Vergessenheit. Für die meisten Handwerker ist das Schuhe ausziehen zweitrangig und wird oft vergessen oder nicht als notwendig angesehen. Gleichwohl ist es nicht ungewöhnlich, den Handwerker zu bitten, Überschuhe zu tragen. Wenn man ihn nett darauf hinweist, hat er bestimmt nichts dagegen einzuwenden. In einem Gerichtsurteil vom Amtsgericht München (Az.: 461 C 2972/93) heißt es dazu: „Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass Heizungsableser in der Wohnung ihre Straßenschuhe ausziehen. Sie können aber verlangen, dass Ableser oder Handwerker Überschuhe tragen.“
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Man kann dem Handwerker Überschuhe anbieten, wenn man der Meinung ist, dass er durch das Tragen der Schuhe den Boden stark verschmutzen könnte. Dazu gibt es eine Faustregel: Der Boden ist in Ordnung, wenn er nicht sichtbar verschmutzt ist. Sollte dennoch etwas stark durch den Handwerker verschmutzt werden, hätte man Anspruch auf Schadensersatzanspruch (§280 BGB i.V.m. §241 Abs. 2 BGB, §311 Abs. 1 BGB und §276 BGB ggf. i.V.m. §278 BGB). Dies gilt insbesondere bei irreparablen Schäden, wie beispielsweise einem Teppich, der nicht mehr sauber zu bekommen ist.
Zu welchen Zeiten können Handwerker kommen?
Da Handwerksarbeiten in der Regel mit Lärm verbunden sind, sollte man sich an die üblichen gesetzlichen Bestimmungen halten. In den meisten Bundesländern gelten diese Regeln:
- Es darf werktags zwischen 6 und 22 Uhr gearbeitet werden.
- Am Sonntag und Feiertag sind Arbeiten nicht zulässig.
- Da die nächtlichen Ruhezeiten eingehalten werden müssen, sind Arbeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt.
- Eine geregelte Mittagsruhe gibt es nicht. Es ist jedoch ratsam, lautes Arbeiten nicht zwischen 13 und 15 Uhr zu verrichten.
Muss ich dem Handwerker Trinkgeld geben?
Man kann immer selbst entscheiden, ob man dem Handwerker Trinkgeld für seine Dienstleistungen geben möchten. Man ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Möchte man es trotzdem tun, ist es nicht illegal, den Handwerker zu beschenken. Strafbar macht man sich dabei nicht.
Nach § 3 Nr. 51 des Einkommenssteuergesetzes muss der Handwerker keine Steuer bei Trinkgeldern bezahlen, wenn diese freiwillig gegeben werden und kein Rechtsanspruch auf das Trinkgeld besteht. Freiberufliche Handwerker müssen jedoch für Trinkgelder, Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen. Wie gesagt, es liegt ganz im eigenen Ermessen, ob man dem Handwerker einen kleinen Zuschuss für seine erbrachten Leistungen geben möchte. Auch muss man kein schlechtes Gewissen haben, wenn man sich dagegen entscheidet. Die Leistungen sind ja bereits mit der offiziellen Rechnung beglichen worden. Wenn man sich dennoch für die gute Arbeit bedanken möchten, ist dagegen nichts einzuwenden.
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Besteht eine Reinigungspflicht für den Handwerker?
In der Regel besteht keine Reinigungspflicht für Handwerker. Jedoch versteht es sich von selbst, dass Handwerker eine Baustelle nicht im kompletten Chaos verlassen. Sogar bei größeren Arbeiten besteht keine Pflicht, alles wieder picobello aufzuräumen. Einer Beseitigung von Dreck mit einem Besen steht jedoch nichts im Wege und wird meistens von jedem Handwerker gemacht. Man sollte jedoch beachten, dass bei einer Mitnahme von Müll und Bauschutt Extrakosten anfallen können. Deshalb ist es besser, wenn man sich selbst um die Entsorgung kümmert.
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Was ist bei einer Verspätung zu tun?
Sollte der Handwerker zum ausgemachten Termin nicht erscheinen, kann man zunächst versuchen, den Handwerker telefonisch zu erreichen. Es ist immer ratsam, in einem solchen Fall die Telefonnummer des Handwerkers oder einen Ansprechpartner zu haben, den man kontaktieren kann. In der Regel ist eine Verspätung von bis zu zehn Minuten akzeptabel. Sollte sich die Verspätung jedoch sehr verzögern, kann man auf einen neuen Termin bestehen, ohne die Anfahrtskosten erneut bezahlen zu müssen.
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Bei mir gab’s Kaffee aus Sprudelwasser
„Im Studium kamen zwei Handwerker zu mir, um meinen Durchlauferhitzer im Bad zu reparieren. Höflich wie ich war, bot ich beiden einen Kaffee an. Natürlich hatte ich nicht daran gedacht, dass sie das Wasser abstellen, um arbeiten zu können. Ich wusch also zwei Tassen mit Sprudelwasser aus der Flasche ab und goss das Wasser auch in den Wasserkocher. Im Endeffekt bekamen beide Handwerker ihren Instand Kaffee kredenzt, ob er geschmeckt hat, weiß ich nicht, auf jeden Fall waren beide Tassen ausgetrunken.“