21. September 2023, 11:24 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Es kommt immer wieder vor, dass sich Handwerker in der Mietwohnung ankündigen. Sei es, weil Wasseruhren getauscht oder kleinere Arbeiten verrichtet werden müssen. Viele Berufstätige sind zu den angebotenen Zeiten nicht zu Hause und haben auch keine Möglichkeit, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Was passiert dann?
Gefühlt alle drei Monate hängt neben den Briefkästen im Mietshaus ein Zettel, der einen Handwerkerbesuch ankündigt. Lüftungsfilter wechseln, Wasseruhr tauschen oder Heizungswerte ablesen. Die meisten Menschen arbeiten zu den Zeiten, in denen sich die Handwerker anmelden. Soll man sich nun jedes Mal Urlaub nehmen? Was passiert, wenn man einfach keine Zeit hat, wenn sich der Handwerker zum Termin anmeldet? myHOMEBOOK hat bei einer Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachgefragt.
Übersicht
Darf ich aufgrund meiner Arbeitszeiten einen Handwerkertermin verweigern?
Nein, man ist dazu verpflichtet, einen Termin mit dem Handwerker wahrzunehmen, erklärt die Rechtsanwältin Sabine Schuhrmann auf myHOMEBOOK-Anfrage. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich abzusprechen. „Kann ich den angekündigten Termin aus beruflichen Gründen nicht wahrnehmen, so sollte ich mich umgehend mit der beauftragten Firma oder meinem Vermieter in Verbindung setzen und einen neuen Termin vereinbaren“, rät die Expertin.
Muss ich mich nach den Geschäftszeiten der Handwerker richten?
Die meisten Menschen arbeiten zur selben Zeit wie Handwerker. Das erschwert die Terminfindung, um Arbeiten in der Wohnung verrichten zu lassen. Trotzdem muss man es einrichten, dass die Handwerker Zutritt zur Wohnung bekommen. „Ich kann nicht generell alle Termine mit der Begründung absagen, dass ich von montags bis freitags arbeite und allenfalls am Wochenende einen Handwerker in die Wohnung lassen kann. Ist es mir unter der Woche aufgrund meiner Arbeitszeiten nicht möglich, Handwerkertermine wahrzunehmen und will ich mir keinen Urlaub nehmen, so muss ich eine Person meines Vertrauens damit beauftragen, die Handwerker in die Wohnung zu lassen“, erläutert die Expertin.
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Wie lange im Voraus müssen Handwerker einen Termin ankündigen?
Da sich die eigenen Arbeitszeiten meist mit denen der Handwerker überschneiden, ist eine rechtzeitige Vorankündigung unbedingt nötig. Diese beträgt im Regelfall fünf Werktage, erklärt Schuhrmann. Allerdings kann es auch Ausnahmefälle geben: „Der Zeitraum der Vorankündigung ist jedoch von dem Ausmaß des Schadens und der Dringlichkeit der Reparaturmaßnahme abhängig. In dringenden Fällen können kürze Ankündigungsfristen angemessen sein.“
In Eilfällen müsse der Mieter die Handwerker sofort in die Wohnung lassen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn etwa im Haus ein Rohr geplatzt ist, Wasser ungehindert austritt und mehrere Wohnungen davon betroffen sind.
Hinweis: Eine Ankündigung eines Termins vom Handwerker mittels eines Aushangs ist gestattet, erklärt die Expertin. Allerdings nur unter einigen Bedingungen: „Sofern der Aushang deutlich sichtbar im Hauseingangsbereich angebracht ist und ich dem Aushang entnehmen kann, dass auch meine Wohnung von der angekündigten Reparatur betroffen ist und an welchem Tag und in welchem Zeitfenster ich Handwerker in meine Wohnung lassen soll.“
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Was passiert, wenn ich im Urlaub bin und nichts vom Handwerkertermin weiß?
Da in der Regel die Ankündigungsfrist für Termine von Handwerkern fünf Tage beträgt, kann es gut sein, dass man sich gerade in seinem wohlverdienten Urlaub befindet und gar nichts von dem Termin weiß. Demzufolge ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass man zum angegebenen Termin keine Zeit hat, da man nicht da ist.
Auch hier muss man sich nach dem Urlaub zeitnah um einen neuen Termin bei der jeweiligen Firma kümmern. Diese hinterlässt normalerweise eine Nachricht im Briefkasten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, erklärt Schuhrmann. Bei einem Rohrbruch beispielsweise hat der Vermieter Sonderrechte. „In einem solchen Eilfall kann der Vermieter eine einstweilige Verfügung auf Zutrittsgewährung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Mieter erwirken und die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher öffnen lassen.“