1. August 2024, 6:39 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine längere Reise bedarf einiger Vorbereitung. Unter anderem sollte man die Hausratversicherung über die längere Abwesenheit informieren. In einigen Fällen ist das sogar Pflicht.
Für Einbrecher ist nichts einladender als eine offenbar seit längerem verlassene Wohnung, weil sich die Bewohner im Urlaub befinden. Abhilfe können dann etwa Lichter mit Zeitschaltuhr oder Rollläden schaffen, die zeitgesteuert aktiviert werden. Auch das Leeren des Briefkastens kann hilfreich sein. Und dennoch können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen Langfinger nicht immer zuverlässig abhalten. Eine Hausratversicherung schützt Betroffene im Ernstfall zumindest vor den finanziellen Folgen – wenn Versicherte wesentliche Punkte beachten.
Hausratversicherung über längeren Urlaub informieren
Wer längere Zeit verreist, muss das unter Umständen der Versicherung melden, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt besteht, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit. Inwieweit und ab welcher Abwesenheitsdauer Versicherte zur Meldung einer solchen sogenannten Gefahrerhöhung verpflichtet sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Wer sich unsicher ist, sollte besser direkt bei seiner Versicherung nachfragen.
Als Gefahrerhöhung gilt übrigens regelmäßig auch der Ausfall der Alarmanlage oder ein am Haus montiertes Gerüst. Wer seiner möglichen Pflicht zur Meldung bei der Versicherung nicht nachkommt, muss laut BdV damit rechnen, dass dieser im Schadenfall die Leistung kürzt oder ganz verweigert.
Was nach einem Einbruch im Urlaub zu tun ist
Wer bei Rückkehr aus dem Urlaub einen Einbruchschaden bemerkt, sollte unverzüglich zunächst die Polizei und dann den Versicherer informieren. Denn ohne Bestätigung der Polizei ersetzt keine Hausratversicherung einen Einbruchschaden. Das weitere Vorgehen sollten Betroffene mit ihrem Versicherer abstimmen, die Schadenstelle bis zu dessen Freigabe unbedingt unverändert lassen.
Damit Polizei und Versicherung den Schaden beziffern und nachvollziehen können, was alles gestohlen wurde, muss man zudem eine sogenannte Stehlgutliste erstellen. Wer seinen Besitz regelmäßig auf Fotos und Videos festhält und Rechnungen aufbewahrt, tut sich damit im Ernstfall leichter.
Gut zu wissen: Auch wenn man am Urlaubsort Opfer eines Einbruchdiebstahls wird, bietet die Hausratversicherung Schutz. Etwa, wenn Hab und Gut aus einem verschlossenen Hotelzimmer oder einer abgeschlossenen Ferienwohnung entwendet wird. Die Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse variieren dem BdV zufolge aber von Anbieter zu Anbieter.
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Kann man am Einbruch mitschuldig sein?
Nicht nur ein längerer Urlaub, der bei der Hausratversicherung nicht angekündigt wurde, kann dazu führen, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt. Es gibt auch andere Fälle, bei denen die Versicherung nicht haftet. Etwa, wenn die Fenster im Erdgeschoss während des Einbruchs gekippt waren. Dann liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor. Wann die Hausratversicherung dennoch haftet, wenn die Haustür nicht verschlossen wurde, lesen Sie hier.
Mit Material der dpa