9. Juli 2021, 4:20 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein. Sie versichert Einrichtungsgegenstände gegen bestimmte Schäden. Aber nicht nur Hausrat innerhalb der Wohnung ist geschützt.
Der Schutz der Hausratversicherung greift nicht nur in der Wohnung. Auch Gegenstände, die auf Terrasse, Balkon oder Loggia abgestellt wurden, sind versichert. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg aufmerksam. Hausrat, der in Garagen abgestellt wurde, ist in der Regel ebenfalls versichert. Allgemein gilt: Alles, was sich am sogenannten Versicherungsort befindet, ist über die Hausratversicherung bei bestimmten Gefahren geschützt. Mit dem Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus gemeint.
Hausratversicherung auf Balkon und Terrasse: Einfacher Diebstahl ist nicht versichert
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz greift unter anderem bei Einbruchdiebstahl ein, nicht aber bei einfachen Diebstahl. Das bedeutet: Wenn Diebe Gegenstände von der Terrasse stehlen, ist das kein Einbruchdiebstahl. In einem solchen Fall gehen Versicherungsnehmer meist leer aus.
Dazu passend: Wann die Versicherung bei Einbruch NICHT haftet
Wird ein teures Fahrrad oder E-Bike auf der Terrasse ohne Sicherung durch ein Schloss abgestellt, gilt dies als Risikoausschluss. Die Hausratversicherung würde bei einem Diebstahl von Balkon oder Terrasse nicht für den Schaden aufkommen. Schließen Versicherte ihr Gefährt aber in verkehrsüblicher Weise, bekommen sie das Zweirad zum Neuwert erstattet – sofern die Versicherung auch den einfachen Diebstahl abdeckt.
Gut zu wissen Das sollte in der Hausratversicherung enthalten sein
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Bei Außenversicherung auf Deckelung achten
Vertragsbestandteil jeder Hausratversicherung ist zudem die sogenannte Außenversicherung. Mit ihr ist alles geschützt, was sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befindet. Das heißt: Werden etwa elektronische Geräte wie Tablet oder Smartphone in den Urlaub mitgenommen, sind sie auch über die Hausratversicherung geschützt.
Bei der Außenversicherung sollten Versicherte aber berücksichtigen, dass die Entschädigungsleistung gedeckelt ist, beispielsweise auf zehn Prozent der Versicherungssumme. Außerdem greift die Außenversicherung nicht bei Naturgefahren wie Sturm oder Starkregen.