Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Recht

Wann darf die Hecke auf der Grundstücksgrenze weg?

Eine Hecke
Ragt die Hecke des Nachbarn zu sehr auf das eigene Grundstück, darf man durchaus zur Heckenschere greifen. Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

11. Januar 2021, 5:40 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Hecken, Bäume, Sträucher – Pflanzen, die direkt an der Grundstücksgrenze stehen, sorgen oft für Ärger. Wann darf man zur Gartenschere greifen?

Artikel teilen

Eigentümer müssen Beschädigungen ihres Hauses durch Bäume oder die Hecke des Nachbarn nicht hinnehmen. Scheuern etwa Äste eines Baumes im Nachbargarten an den eigenen Mauern oder Fenstern, muss der Nachbar die Störung beseitigen. Das berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 24/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Allerdings verjährt dieser Anspruch in drei Jahren, beginnend mit der erstmaligen Störung.

Hecke des Nachbarn darf beschnitten werden

Danach haben Betroffene laut Gesetz aber immer noch die Möglichkeit, herüberragende Äste abzuschneiden, wenn der Nachbar dies trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist tut.

Dazu passend: Welche Höhe darf eine Hecke haben?

Dieses Recht zur Selbsthilfe unterliegt nicht der Verjährung. Das gilt auch bei Hecken, die zwar auf dem Grundstück des Nachbarn stehen, aber in den eigenen Garten hinüberwachsen.

Mehr zum Thema

Die richtige Hecke finden

Sollten Sie gerade überlegen, welche Hecke sich gut eignet, gibt es ein paar Punkte, auf die Sie achten sollten:

  • Die Hecke sollte blickdicht sein. Welche Pflanzen sich am besten dafür eignen, erfahren Sie hier.
  • Die Hecke darf nicht zu gerade sein, eine Neigung ist wichtig. Warum, lesen Sie hier.
  • Beim Schneiden der Hecke müssen bestimmte Zeiten beachtet werden. Welche dies sind und was Sie sonst beim Beschneiden beachten müssen, lesen Sie hier.
Themen Nachbarschaft
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.