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Neue Vorschriften

4 wichtige Heizungsregeln 2025 im Überblick

Heizung und Techniker
Erfüllt Ihre Heizung alle im Jahr 2025 geltenden Bedingungen? Foto: Getty Images / SrdjanPav
Felix Mildner
Redaktionsleiter

11. Februar 2025, 12:39 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Gesetzliche Vorgaben rund ums Heizen bringen 2025 wichtige Veränderungen mit sich. Ob Kaminöfen, alte Heizkessel oder steigende CO2-Preise – wer sich nicht rechtzeitig informiert, riskiert hohe Kosten oder sogar Bußgelder. myHOMEBOOK klärt die vier wichtigsten Punkte, die Eigentümer jetzt auf dem Schirm haben sollten.

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Das Jahr 2025 bringt neue Vorschriften für das Heizen mit sich. Kamin- und Kachelöfen müssen strengere Grenzwerte einhalten, alte Heizkessel muss man unter Umständen austauschen, und der CO2-Preis steigt weiter an. Zudem gibt es Prüfpflichten für Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern. Übrigens: Verbraucher sollten sich aktuell nicht von Wahlkampfversprechen vor den anstehenden Neuwahlen irritieren lassen, wie auch ein Branchenexperte erklärt. Das Heizungsgesetz basiert etwa zum Großteil auf EU-Vorgaben, die umgesetzt werden müssen. Die wichtigsten Änderungen und Regeln rund ums Heizen 2025 im Überblick.

1. Strengere Grenzwerte bei Kamin- und Kachelöfen

Wer zu Hause einen Kamin oder Kachelofen nutzt, muss sicherstellen, dass die Anlage die aktuellen Emissionsgrenzwerte erfüllt. Für zwischen 1995 und dem 21. März 2010 eingebaute Öfen endete 2024 eine Übergangsfrist. Laut dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Programm Zukunft Altbau dürfen Geräte, die die zulässigen Emissionswerte für Feinstaub (150 Milligramm pro Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm pro Kubikmeter) überschreiten, nicht weiter betrieben werden.

Den Emissionsausstoß ihres Ofens können Verbraucher durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung des Schornsteinfegers nachweisen. Laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gelten jedoch Ausnahmen für Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder die einzige Heizquelle einer Wohnung sind. Auch Kachelgrundöfen, Badeöfen, Backöfen und offene Kamine sind von der Regelung ausgenommen.

Grundsätzlich ist eine Nachrüstung möglich, allerdings lohnt sich dies in den meisten Fällen nicht, da die Kosten höher sind als für einen neuen, effizienteren Ofen. Ein Austausch kann sich selbst dann rechnen, wenn der alte Ofen die Grenzwerte einhält, da moderne Geräte weniger Brennstoff verbrauchen.

Henner Schmidt, Klimaschutz- und Energieberater beim Immobilienverband Deutschland (IVD), warnt davor, die neuen Bestimmungen zu ignorieren. Denn stelle der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau einen Verstoß fest, sei er dazu verpflichtet, die zuständige Behörde zu informieren. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

2. Alte Heizkessel müssen ausgetauscht werden

Für viele Heizungsanlagen gibt es eine Austauschpflicht. Laut Zukunft Altbau betrifft dies öl- und gasbetriebene Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt, die älter als 30 Jahre sind. Diese Technik gilt als ineffizient und wurde bis Mitte der 1980er Jahre häufig verbaut.

Ob eine Heizungsanlage betroffen ist, können Eigentümer auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachsehen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Von der Austauschpflicht befreit sind Zukunft Altbau zufolge Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die mindestens schon seit dem 1. Februar 2002 in ihrer Immobilie wohnen.

Trotz der Austauschpflicht dürfen andere Öl- und Gasheizungen weiter betrieben werden. Sollte eine solche Heizung defekt sein, darf man sie bis zum 31. Dezember 2044 reparieren.

Auch neue Öl- und Gasheizungen dürfen unter bestimmten Bedingungen weiterhin eingebaut werden. Dies ist in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 möglich, in anderen Kommunen bis zum 30. Juni 2028 – vorausgesetzt, es gibt noch keine kommunale Wärmeplanung. Allerdings müssen diese Heizungen ab 2029 schrittweise erneuerbare Energien nutzen. Die neue Heizung muss dann stufenweise erneuerbare Energien verwenden, etwa Biogas oder Bio-Heizöl – beginnend bei 15 Prozent ab dem 1. Januar 2029 bis zu 100 Prozent ab dem 1. Januar 2045.

3. CO2-Preis beim Heizen steigt 2025 um 10 Euro

Der steigende CO2-Preis verteuert das Heizen mit fossilen Brennstoffen weiter. Gestartet war der CO2-Preis 2021 mit 25 Euro je ausgestoßener Tonne Kohlendioxid, 2024 lag der Preis bereits bei 45 Euro. Nun beträgt er 55 Euro pro Tonne CO2, erklärt Zukunft Altbau.

Das bedeutet höhere Kosten beim Heizen 2025: Der Aufschlag pro Liter Heizöl beträgt 17,5 Cent, beim Gas sind es 1,2 Cent pro Kilowattstunde. Für 2026 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 65 Euro je Tonne CO2 geplant. Danach soll sich der Preis über den Emissionshandel am Markt regulieren – Prognosen gehen von weiteren Anstiegen aus.

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4. Heizungsprüfung in Mehrfamilienhäusern

Für manche Mehrfamilienhäuser gilt ab 2025 eine Pflicht zur Prüfung der Heizungsanlage. Laut Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund betrifft dies Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, deren Heizsysteme mit Wasser als Wärmeträger arbeiten und mindestens 15 Jahre alt sind.

Henner Schmidt erläutert: „Heizungen, die nach dem 30. September 2009 installiert wurden, müssen spätestens ein Jahr nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung überprüft werden.“ Das bedeutet: Eine Heizung, die am 1. Oktober 2009 eingebaut wurde, muss bis spätestens 30. September 2025 überprüft werden.

Für Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, gilt eine längere Frist. Sie müssen erst bis 30. September 2027 überprüft und optimiert werden. Ausgenommen sind Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation sowie Wärmepumpen.

Der sogenannte hydraulische Abgleich optimiert die Heizungsanlage und macht sie effizienter. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, frühzeitig einen Termin mit einem Handwerksunternehmen zu vereinbaren. Unter Umständen lässt sich das mit einer ohnehin stattfindenden Wartung oder einem Heizungscheck verbinden.

Wer die Prüfpflicht ignoriert, riskiert auch hier laut Schmidt ein Bußgeld. Wer gegen die Pflicht verstößt und die Frist zur Prüfung nicht einhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen.

Mit Material der dpa

Themen Heizen Nachhaltig leben
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