
9. Januar 2024, 15:23 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Im Jahr 2022 sind die Heizkosten explodiert. Das bedeutet, dass die Nebenkostenabrechnungen, die Ende 2023 ins Haus geflattert sind, um einiges höher ausgefallen sein könnten, als man dies vermutet hat. Doch nicht immer sind diese Abrechnungen korrekt.
Stellenweise sollen Haushalte bis zu 6000 Euro an Heizkosten nachzahlen, wie bz.de berichtete. Doch es bleibt nicht nur bei diesen Kosten, infolge der hohen Nachzahlungen können vereinzelt auch Mieterhöhungen drohen. Was können Mieter tun, wenn der Verdacht besteht, dass die Abrechnung fehlerhaft und die Heizkosten zu hoch berechnet wurden? myHOMEBOOK hat beim Mieterverein München nachgefragt.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich vermute, dass meine Heizkosten falsch berechnet wurden?
Hat man eine überraschend hohe Zahlungsaufforderung bekommen, sollte man zunächst Ruhe bewahren und prüfen, ob alle Angaben in der Auskunft korrekt sind. Des Weiteren ist die Abrechnungsfrist von Bedeutung. „Diese beträgt 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums, das heißt, wenn für die Zeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 abgerechnet wird, hätte die Abrechnung bis 31.12.2023 beim Mieter sein müssen“, erklärt Anja Franz vom Mieterverein München.
Wurde diese Frist nicht eingehalten, dürfe der Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen. Guthaben müsse allerdings ausbezahlt werden, heißt es weiter. Außerdem sollten Verbraucher überprüfen, ob der Verbrauch in etwa mit dem des Vorjahres übereinstimmt, rät die Expertin.
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Wenn sich der Verdacht einer fehlerhaften Abrechnung erhärtet, sollten Mieter ihren Vermieter sofort kontaktieren und diesen um eine Erklärung beziehungsweise Korrektur bitten, heißt es. Dies erfolgt am besten in Schriftform. „Wenn der Vermieter das Schreiben ignoriert, helfen die örtlichen Mietervereine.“

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Welche Rechte haben Mieter – welche Pflichten Vermieter?
Bezüglich der Betriebs- und Heizkosten haben Mieter einige Rechte, die sie einfordern können. „Wenn die Mieter Zweifel haben, ob der Vermieter die richtigen Kosten angesetzt hat, haben sie ein Einsichtsrecht in die Unterlagen und können dies überprüfen. Zudem sollten sie nachsehen, ob der Vermieter die staatlichen Zuschüsse berücksichtigt hat“, erklärt Franz.
Der Vermieter sei verpflichtet, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. „Er muss darauf achten, dass mit den Geldern der Mieter wirtschaftlich sinnvoll umgegangen wird. Er kann also nicht einfach den teuersten Hausmeisterservice beauftragen, nur weil der ihm am sympathischsten ist oder den teuersten Wärmeanbieter, weil er bei diesem seit Jahrzehnten einen Vertrag hat“, erklärt Franz.
Der Vermieter müsse allerdings auch nicht das günstigste Angebot annehmen, wenn es dafür gute Gründe gäbe. Die Beweispflicht für eine Unwirtschaftlichkeit läge allerdings beim Mieter, heißt es. Ein Vermieter könne auch nicht zum Wechsel zu einem bestimmten Anbieter gezwungen werden.