30. Oktober 2023, 5:22 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Heutzutage lässt sich vieles mieten – unter anderem auch die Heizung. Anstatt eine große Summe für den kompletten Tausch zu bezahlen, zahlt man regelmäßig kleinere Beträge. Wann lohnt sich das Modell?
Ein Heizungstausch ist teuer. Wer seine alte Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen möchte, muss auf einen Schlag mehrere tausend Euro in die Hand nehmen – zu viel für so manchen Eigentümer. Da klingt es verlockend, wenn Energiedienstleister eine moderne Heizung zur Miete anbieten. Für ein paar hundert Euro im Monat eine effiziente und umweltfreundliche Heizung, die den aktuellen gesetzlichen Vorhaben entspricht – das hört sich nach einer guten Sache an. Aber ist das Mieten einer Heizung wirklich eine sinnvolle Alternative zum Kauf?
Mieten generell teurer als Kaufen
„Wenn man lediglich die Kosten aufsummiert, stellt sich schnell heraus, dass Mieten unterm Strich teurer ist als Kaufen“, sagt Benjamin Weigl vom Ratgeberportal Finanztip. Er rechnet vor: Kauf und Einbau einer Luft-Wärmepumpe liegen etwa bei 15.000 bis 20.000 Euro. Würde die gleiche Luft-Wärmepumpe für 209 Euro monatlich gemietet, käme man jährlich auf Kosten von rund 2500 Euro. Bei 15-jähriger Laufzeit summieren sich die Kosten auf mehr als 37.000 Euro. Damit kann die Miete durchaus doppelt so viel kosten wie der Kauf. „Das sollte man sich bewusst machen“, sagt Weigl.
Heizung mieten – was sind die Vorteile?
Trotzdem kann ein Mietmodell interessant sein, denn die Anbieter werben mit einigen Annehmlichkeiten, die ihre Mietverträge enthalten. Der größte Vorteil des „Contracting“ – wie das Vermieten einer Heizung auch genannt wird – besteht darin, dass der Contractor alle Aufgaben und das gesamte Risiko übernimmt. Für den Kunden ist es also gewissermaßen ein Rundum-sorglos-Paket. Statt sich selbst um eine Heizung kümmern zu müssen, bekommt er die Anlage fix und fertig in seinem Keller installiert.
Contracting hat seinen Preis
„Contracting ist eine Dienstleistung“, erklärt Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings sei sie nicht sehr verbreitet. Am bekanntesten ist das Energieliefer-Contracting, auch Wärmeliefer-Contracting oder Anlagen-Contracting genannt. Dabei ist der Contractor Eigentümer der Anlage. Er plant, finanziert und installiert die Heizung, wartet sie, setzt sie bei Bedarf instand oder erneuert sie gegebenenfalls. Der Contractor übernimmt während der vereinbarten Vertragslaufzeit die Energieversorgung des Kunden in alleiniger Verantwortung.
„Das hat natürlich seinen Preis“, so Lorenz Bücklein. Die gesamten Aufwendungen des Contractors zahle der Kunde über den Grund- und Arbeitspreis für den Energieverbrauch. Dieses Entgelt liege zwangsläufig höher als der Preis beispielsweise für einen reinen Gasliefervertrag.
Vor der Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder die Miete einer neuen Heizung sollten sich Kunden umfassend von unabhängigen Experten beraten lassen. Oft würden Energie-Contracting-Verträge mit größeren Mietwohnungsgesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) geschlossen. Ob es sich wirklich lohnt, können Eigentümerinnen und Eigentümer etwa gemeinsam mit der Energieberatung der Verbraucherzentralen genauer beleuchten.
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Wie lange laufen die Verträge?
Für die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage in einer WEG ist ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung notwendig. „Jede WEG muss rechnen und klug wirtschaften“, so Michael Nack, Rechtsexperte beim Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum.
Die meisten Eigentümer von Wohnungen in einer WEG mit zentraler Heizungsanlage tendierten bisher eher zum Kauf als zur Miete. „Damit ist die Heizungsanlage in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum, bis sie am Ende ausgebaut und durch eine neue ersetzt wird“, sagt er. Die Finanzierung in der WEG erfolgt meist entweder durch Bezahlung aus der Erhaltungsrücklage, durch Erhebung einer Sonderumlage oder einer Kombination aus beidem.
Für den Kauf einer Heizung spricht, dass der Käufer sie so lange betreiben kann, wie er will. Beim Mieten sind dagegen zeitliche Grenzen gesetzt. „Mietverträge laufen in der Regel zehn Jahre mit einer Verlängerungsoption von fünf Jahren“, so Benjamin Weigl. „Dann sind moderne Heizungen aber weiter funktionsfähig.“
Deshalb sei die Frage entscheidend, was beim Vertragsende mit der gemieteten Heizung geschieht. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lässt sich in der Regel noch nicht beurteilen, ob man die Heizungsanlage nach 10 bis 15 Jahren Betriebsdauer behalten will oder nicht. Deshalb sollte ein flexibler Ausstieg vereinbart werden.
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Worauf Kunden achten sollten
„Es ist wichtig, mehrere Optionen im Vertrag festzuschreiben“, rät Energieexperte Weigl. Zum einen sollte der Kunde entscheiden können, ob er den Vertrag verlängert. Die zweite Option wäre die Übernahme der Heizung gegen Zahlung des Restwerts. Und die dritte die kostenlose Demontage der Heizung. Bei Vertragsende entscheidet der Kunde dann, welche Option er wählt.
Keineswegs sollte der Kunde einen Vertrag unterschreiben, in dem ausschließlich eine Kaufverpflichtung enthalten ist. Besser ist eine Übernahme- oder Kaufoption im Vertrag. Diese lässt ihm die Wahl: Ist die Heizungsanlage noch in einem guten Zustand, kann er sie übernehmen. Ist sie am Ende der Vertragslaufzeit aber technisch überholt oder zu reparaturanfällig, kann er die Übernahme ablehnen.
„Wenn die gemietete Heizung den aktuellen technischen Anforderungen entspricht und mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, wäre eine Demontage am Ende der Laufzeit Unsinn“, sagt Michael Nack. „Dann würden sich die meisten Eigentümer wohl für einen Weiterbetrieb und die Zahlung des Restwerts entscheiden.“
Mit Material der dpa