9. Oktober 2020, 13:45 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ein typischer Streitfall unter Nachbarn ist die Höhe der Hecke am Grundstücksrand. Denn diese darf nicht beliebig hoch wachsen. Wie ist die Rechtslage?
Eine Hecke ist eine beliebte Möglichkeit, das eigene Grundstück von dem des Nachbarn zu trennen. Positiver Nebenaspekt: Die grüne Mauer bietet vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum. Doch nicht jeder freut sich über eine solche Hecke. Zum Beispiel dann, wenn sie den halben Garten des Nachbarn beschattet. Dabei sind der Wuchshöhe klare Grenzen gesetzt, die man einhalten sollte. Allerdings ist es nicht so leicht, hier den Überblick zu behalten, da mehrere Gesetze eine Rolle spielen, die je nach Ort variieren.
Höhe der Hecke – welche Regelungen gelten?
Tatsächlich ist die Frage nach der rechtlich erlaubten Höhe von Hecken gar nicht so leicht zu beantworten. Es gibt dazu Gesetzestexte auf verschiedene Ebenen. Diese Rechtsgrundlagen sind dabei relevant:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): In den Paragrafen 903 bis 924 wird das Nachbarrecht definiert. Unter anderem geht es dabei um Grenzziehung, Bauvorhaben über Grundstücksgrenzen, Zäune und eben auch Hecken.
- Nachbarrechte der Länder: Detailliertere Rechtsgrundlagen finden sich in den Landes-Nachbarrechts-Gesetzen. Hier steht beispielsweise, wie weit Gehölze von der Grenze zum Nachbarn entfernt sein müssen. Allerdings gibt es hier große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
- Landesbauordnung: In den verschiedenen Bauordnungen der Länder ist der Abstand zwischen Häusern und Grundstücksgrenzen geregelt, ebenso steht dort die jeweils geltende Höhe für Hecken und Zäune.
- Kommunale Regelungen: Zu guter Letzt gibt es auch noch Regelungen zur Höhe von Hecken, die in den jeweiligen Ortssatzungen der Städte und Gemeinden festgesetzt sind.
Hinweis: Die verschiedenen Regelungen erschweren die Frage nach der richtigen Höhe der Hecke erheblich. Hinzukommt, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht handelt. Das bedeutet, dass die Einhaltung nicht kontrolliert wird. Die Bauordnungen haben außerdem Vorrang vor dem Nachbarrecht. Das jeweilige Bauamt vor Ort kann auch über die Höhe der Hecke Auskunft erteilen.
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Vorschriften zum Grenzabstand und der Höhe der Hecke
Auch wenn sich die Höhe der Hecke aus dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz beziehungsweise der geltenden Bauordnung erschließt, gibt es allgemeine Vorschriften bei Hecken und Zäunen auf Grundstücken. So ist es beispielsweise nicht zulässig, eine Hecke direkt auf der Grundstücksgrenze zu pflanzen. Üblicherweise gilt ein Grenzabstand von mindestens 50 Zentimetern zur Grenze, je nach regionalen Gegebenheiten. Allerdings gilt diese Regelung üblicherweise für Hecken und Zäune bis zu einer Höhe von zwei Metern. Sind sie höher, muss in der Regel ein größerer Grenzabstand eingehalten werden. Sind sie niedriger, kann sie auch näher an der Grenze stehen.
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Aus den Nachbarrechtsgesetzen geht hervor, wie hoch eine Hecke bei welchem Abstand zur Grenze sein darf. Generell gilt: Je höher die Hecke, desto weiter muss sie von der Grenze entfernt sein.
Diese Regelungen gelten beispielsweise in Niedersachsen:
- 1,2 Meter Höhe oder weniger: Grenzabstand von mindestens 0,25 Metern
- 2 Meter Höhe oder weniger: Grenzabstand von mindestens 0,5 Metern
- 3 Meter Höhe oder weniger: Grenzabstand von mindestens 0,75 Metern
- 5 Meter Höhe oder weniger: Grenzabstand von mindestens 1,75 Metern
- 15 Meter Höhe oder weniger: Grenzabstand von mindestens 3 Metern
- 15 Meter oder weniger: Grenzabstand von mindestens 8 Metern
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Was kann man tun, wenn die Hecke des Nachbarn zu hoch ist?
Eine Hecke, die den eigenen Garten ungewollt beschattet, führt oft zu Konflikten zwischen Nachbarn. Wenn die Hecke laut dem jeweiligen Nachbarrecht zu hoch ist, kann man einen Rückschnitt verlangen. Mit der Forderung sollte man jedoch nicht allzu lange warten, da je nach Bundesland der Anspruch auf Rückschnitt verjähren kann – üblicherweise gilt eine Frist von fünf Jahren.
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Tipp: Generell sollte man, um ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zu wahren, vorab mit dem Nachbarn sprechen, bevor man mögliche rechtliche Schritte einleitet. In der Regel kann man sich untereinander einigen und sich somit die Anwaltskosten ersparen.