15. November 2024, 6:17 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Laute Geräusche von Nachbarn können mit der Zeit ganz schön nervig sein. Doch wie verhält es sich mit lauten Trittgeräuschen in einer Mietwohnung, verursacht durch hohe Schuhe? Dürfen Vermieter oder Nachbarn das verbieten?
Wohnt man in einem Mehrfamilienhaus, dann hört man manchmal mehr von seinen Nachbarn, als einem eigentlich lieb ist. Doch neben typischen Geräuschen etwa von der Waschmaschine oder dem Staubsauger kommen manchmal auch solche hinzu, die mit der Zeit einfach nur noch stören und nerven können. Dazu zählen auch extrem laute Trittgeräusche, die beispielsweise durch das Tragen von hohen Schuhen in der Wohnung verursacht werden. Aber gehört das zum normalen, hinnehmbaren Lärm von Nachbarn oder kann Mietern das Tragen von High Heels in der Wohnung verboten werden? myHOMEBOOK hat nachgefragt.
Gericht entschied gegen hohe Schuhe
Trägt jemand Schuhe mit einem hohen Absatz, ist das laute Klackern häufig schon von weitem hörbar. Draußen stellt das erstmal kein Problem dar – in der Wohnung kann das dann schon mal anders aussehen. Denn wohnt man nicht gerade alleine auf weiter Flur, dann könnten sich durch das Klackern schnell andere Nachbarn gestört fühlen. Aber kann so eine Störung dazu führen, dass dem Mieter sogar das Tragen von hohen Schuhen in der Wohnung verboten wird?
Es kommt drauf an. Denn klar ist: Es hat durchaus schon mal ein Urteil gegeben, in dem das Tragen von hohen Schuhen in der Wohnung untersagt wurde. Konkret geht es um einen Fall des Landgerichts Hamburg (Az.: 316 S 14/09). Dieses hatte sich 2009 mit dem Thema beschäftigt. Nachbarn hatten sich über die schallenden Trittgeräusche einer Mieterin beschwert, der Fall landete vor Gericht. Nach einer Amtsbegehung vor Ort entschieden die Richter, dass die Mieterin in Räumen, die mit nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen oder Laminat ausgelegt sind, nicht mehr mit High Heels laufen darf.
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Es gilt das Rücksichtnahmegebot
Allerdings handelte es dabei um eine Einzelfallentscheidung. „Ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht, denn das gehört wirklich zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings gilt auch wieder das Rücksichtnahmegebot“, sagt Anja Franz vom Münchener Mieterverein zu myHOMEBOOK. Das bedeutet, dass man dann eine Lösung finden muss, wenn sich andere durch den Lärm gestört fühlen – auch wenn es prinzipiell natürlich nicht verboten ist, in der eigenen Wohnung hohe Schuhe zu tragen.
„Wenn das Haus nun mal so hellhörig ist, muss der Mieter oder die Mieterin eben die Schuhe ausziehen und wenn das nicht geht, müsste vielleicht ein anderer Bodenbelag verlegt werden“, so Franz. Es sei allerdings im Einzelfall zu entscheiden.