17. Mai 2021, 17:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine längere Reise ist geplant und das Eigenheim soll nicht so lange unbeaufsichtigt bleiben? Statt Freunde, Bekannte oder Nachbarn um einen Gefallen bitten zu müssen, kann man unter Umständen auch einen House Sitter einziehen lassen. Was es damit auf sich hat und wie das System funktioniert.
Beim House Sitting zieht ein sogenannter Haushüter für den Zeitraum in eine Bleibe, in der der eigentliche Besitzer oder Bewohner nicht vor Ort ist. Das Prinzip dahinter ist simpel: Der eine braucht jemanden, der sich um den Haushalt kümmert und nach dem Rechten schaut, der andere eine schöne, im weitesten Sinne kostenfreie Bleibe – womöglich noch in einem fremden Land.
Übersicht
Wie geht man beim House Sitting vor?
Für beide Seiten, also denjenigen, der einen House Sitter braucht und denjenigen, der ein Haus hüten möchte, empfiehlt sich die Anmeldung auf einem entsprechenden Portal. Beide Seiten haben hier die Möglichkeit, umfassende Informationen übereinander auszutauschen und sich dadurch bestmöglich abzusichern.
Apropos absichern: Es gibt auf diese Weise auch die Möglichkeit, eine Versicherung gegen Schäden, Diebstähle oder Unfälle abzuschließen. Der „Nachteil“: Die Mitgliedschaft kostet Geld. Somit ist sowohl die Suche nach einem Haushüter als auch das House Sitting selbst nicht ganz kostenlos.
Was muss man beim House Sitting machen?
In der Regel gehört zu den Aufgaben des Haushüters den Müll rauszubringen, die Post reinzuholen und zu putzen, falls es keine Reinigungskraft gibt. Oft erwarten die Hausbesitzer auch ein tägliches Update, ob in ihren eigenen vier Wänden alles in Ordnung ist – das wird im Einzelfall aber abgesprochen. Hat der Hausbesitzer ein Tier, kann auch die Versorgung und Pflege zu den Aufgaben beim House Sitting gehören.
Als Gegenleistung darf der Haushüter in der Bleibe wohnen, ohne dafür noch einmal bezahlen zu müssen. Einzig für die Einkäufe und andere Spesen muss er natürlich selbst aufkommen.
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Das hängt vom Rahmen des House Sittings ab, wie die Pressesprecherin vom Deutschen Mieterbund e.V. auf myHOMEBOOK-Nachfrage erklärte: „Soll jemand für die Dauer der Reise in die Wohnung einziehen, diese also permanent ‘besetzen‘, ist dies bis zu einer Dauer von bis zu sechs Wochen als Besuch unproblematisch ohne Erlaubnis des Vermieters möglich.“ Handelt es sich aber um einen längeren Zeitraum, in dem man die Wohnung untervermietet beziehungsweise einem Dritten die Gebrauchsüberlassung dauerhaft gewährt, muss man seinen Vermieter um Erlaubnis bitten.