19. September 2023, 15:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
So niedlich Hunde häufig sind, manchmal können sie auch nerven. Insbesondere dann, wenn sie durchgehend bellen. Doch wann handelt es sich dabei um Lärmbelästigung, und wie viel muss man als Nachbar ertragen?
Sobald man den Garten betritt, am Zaun vorbeiläuft oder im Treppenhaus steht, beginnt der Hund des Nachbarn laut zu bellen – und das manchmal eine gefühlte Ewigkeit. Das ist meist nicht nur ohrenbetäubend laut, sondern kann auch nerven und die vielleicht sonst ganz gute Beziehung zu den Nachbarn auf die Probe stellen. Was viele genervt hinnehmen, muss aber nicht unbedingt ertragen werden. Wann es sich um Ruhestörung handelt, wenn der Hund des Nachbarn bellt, lesen Sie hier.
Gebot der Rücksichtnahme beachten
Bellt der Hund vom Nachbarn ab und zu, handelt es sich nicht direkt um eine Ruhestörung oder gar eine Ordnungswidrigkeit. In gewissem Maße muss man das gelegentliche Bellen hinnehmen – aber nicht immer. Laut des Deutschen Mieterbundes gilt das Gebot der Rücksichtnahme etwa in Mehrfamilienhäusern. Auch, dass Tierhalter für Ruhe sorgen müssen. Im Zweifel kann der Vermieter seine Zustimmung zur Haltung des Hundes auch widerrufen.
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Hund vom Nachbarn bellt? So haben deutsche Gerichte entschieden
Auch deutsche Gerichte haben sich schon mit dem Thema Hundegebell in der Nachbarschaft beschäftigt. Das Oberlandesgericht Köln urteilte vor einigen Jahren, dass Nachbarn einen Unterlassungsanspruch haben, sollte der Hund zu lange und zu oft bellen. Es entschied, dass das Bellen nur maximal zehn Minuten ununterbrochen oder aber insgesamt 30 Minuten über den Tag verteilt zulässig ist (Az.: 12 U 40/93). Zudem entschied das Gericht, dass dabei zusätzlich auch die Nachtruhe sowie eine mögliche Mittagsruhe eingehalten werden müssen.
Dazu passend (via PETBOOK): Was tun, wenn der Hund ständig bellt?
Um den erwähnten Unterlassungsanspruch erwirken zu können, wird das Führen eines Lärmprotokolls über mehrere Wochen empfohlen. So kann man die Häufigkeit des Hundegebells belegen. Einen Anspruch auf ein Hundehaltungsverbot oder aber eine vollständige Unterbindung des Bellens hat man nicht. So haben andere Gerichte schon Klagen abgewiesen, da der Kläger etwa auf eine komplette Unterbindung des Bellens bestand, was laut Gericht nicht möglich sei.
myHOMEBOOK-Redakteurin Lena Hackauf meint
„So wie das Wedeln mit dem Schwanz und die allgemeine Körperhaltung ist auch das Bellen ein Teil der Kommunikation bei Hunden. Je nach Rasse sind die Vierbeiner mehr oder weniger bellfreudig. In jedem Fall wollen Hunde etwas ausdrücken, wenn sie bellen. Das ununterbrochene Laut geben ist dabei sowohl für uns Menschen als auch für das Tier mit Stress verbunden. Die Ursachen können vielfältig sein. Langeweile, Unterforderung oder mangelnde Aufmerksamkeit können unter anderem ein Bellkonzert verursachen. Meine Hunde hatten dieses Problem zum Glück nie. Doch wie bei jeder anderen Baustelle auch: Handelt es sich um verantwortungsbewusste Hundehalter, wissen sie um das Problem und sind dabei, es zu verbessern. Das braucht allerdings etwas Zeit. Entwickelt es sich zu einem Dauerproblem, schadet es nicht, den benachbarten Hundehalter darauf freundlich anzusprechen.“– Lena Hackauf, myHOMEBOOK-Redaktion