9. Dezember 2024, 11:34 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Mit dem Jahreswechsel stehen für Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Deutschland einige Änderungen an. Die wichtigsten hat myHOMEBOOK in diesem Artikel zusammengefasst.
Smarte Stromzähler, Grundsteuer, Einspeisevergütung bei Solaranlagen – mit dem Jahr 2025 kommen auf Besitzer von Immobilien wichtige Änderungen zu. Einige Punkte sind womöglich aufgrund der aktuellen politischen Situationen vor den geplanten Neuwahlen im Februar noch in der Schwebe. Viele zählen auch zu den aktuellen Wahlkampfthemen – Immobilienbesitzer sollten sich davon vor den Neuwahlen im Februar nicht verunsichern lassen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die mit dem Jahreswechsel auf Immobilienbesitzer zukommen.
Übersicht
Strengere Regeln beim Heizen mit Holz
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für Kamin- und Holzöfen in Kraft. Ältere Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, dürfen maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. Viele dieser Öfen müssen entweder nachgerüstet oder vollständig ersetzt werden. Der hessische Landesverband von Haus & Grund empfiehlt, die Öfen zu kontrollieren und genau zu überlegen, ob sich ein Nachrüsten lohne. Im Zweifel kann man sich dafür auch an den örtlichen Schornsteinfeger wenden.
Wichtig: Wird der zulässige Schadstoffausstoß überschritten, darf man den Ofen nicht mehr weiter betreiben. In solchen Fällen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Smart Meter für bestimmte Haushalte Pflicht
Ab 2025 wird der Einsatz von digitalen Stromzählern in deutschen Haushalten deutlich ausgeweitet. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden sowie Besitzer größerer Solaranlagen, Wallboxen für Elektro-Autos oder steuerbarer Wärmepumpen ist der Einbau eines Smart Meters dann Pflicht.
Smart Meter bieten den Vorteil, den Stromverbrauch genauer zu erfassen und ermöglichen eine bessere Abrechnung. Zudem lassen sich damit dynamische Stromtarife besser nutzen, was unter Umständen Kosten sparen kann.
Dynamische Stromtarife
Damit sind wir auch schon bei der nächsten Änderung ab 2025 – die aber nicht nur für Eigentümer von Immobilien, sondern auch für Mieter interessant ist. Ab dem Jahr 2025 müssen alle Stromversorger in Deutschland dynamische Tarife anbieten. Diese Tarife passen sich den Schwankungen an der Strombörse an und bieten somit die Möglichkeit, Strom günstiger zu beziehen, wenn das Angebot besonders hoch oder die Nachfrage gering ist. Vor allem für Betreiber von Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen sind diese Tarife relevant.
Änderung bei der Grundsteuer für Besitzer von Immobilien
Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 fällig und betrifft alle Eigentümer von Immobilien. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze bereits angepasst, was in vielen Fällen zu höheren Belastungen führt. Die Grundlage dafür bildet eine umfassende Reform, bei der die alten Bewertungsverfahren abgeschafft wurden. Bisher basierte die Berechnung auf Einheitswerten aus den Jahren 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland und war entsprechend veraltet. Deshalb gab es dabei auch große Unterschiede in den deutschen Städten.
Passend dazu: Was der Grundsteuerbescheid bedeutet
Ausbau der Solarpflicht in einigen Bundesländern
Im Jahr 2025 greifen Änderungen für Besitzer von Immobilien mit Solaranlage in bestimmten Bundesländern. Konkret geht es dabei um Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen. Maßgeblich für die Pflicht ist dabei der Zeitpunkt des Bauantrags.
Die Details der Regelungen variieren je nach Bundesland. In Bremen etwa tritt die Solardachpflicht erst ab Juli 2025 für private Neubauten in Kraft. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wenden die Regelungen ab Jahresbeginn an. In Bayern gilt zwar ab dem 1. Januar 2025 keine verbindliche Solarpflicht, jedoch eine gesetzliche Soll-Vorschrift. Niedersachsen schreibt hingegen vor, dass auch bei grundlegenden Dachsanierungen an einem Haus eine Solaranlage installiert werden muss.
Weniger Einspeisevergütung für Solaranlagen geplant
Aktuell ist eine Reform der Einspeisevergütung für Solarstrom geplant, die ab 2025 greifen soll. Noch ist sie aber nicht beschlossen. Demnach könnten Betreiber neu installierter Photovoltaikanlagen in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom erhalten. Negative Preise entstehen, wenn die Stromerzeugung die Nachfrage übersteigt, also „zu viel Strom“ im Netz ist. Diese Änderung soll den Bundeshaushalt entlasten und eine Überlastung des Stromnetzes verhindern. Allerdings bleibt aktuell noch abzuwarten, was konkret nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 passiert.
Experte erklärt Dynamischer Stromtarif von Tado soll hunderte Euro pro Jahr sparen – aber es gibt einen Haken
Schwankende Preise Die Vor- und Nachteile eines dynamischen Stromtarifs
Smart Meter Digitale Stromzähler sollen ab 2025 Pflicht werden
CO2-Preis steigt weiter
Zum 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis für fossile Brennstoffe von bisher 45 Euro auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf das Heizen mit Öl, Gas oder Fernwärme aus. Die Verbraucherzentrale NRW gibt ein Rechenbeispiel: Ein Einfamilienhaus mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas muss mit zusätzlichen Heizkosten von etwa 263 Euro pro Jahr kalkulieren. Bei einer Ölheizung steigen die Mehrkosten auf rund 349 Euro jährlich.
Betroffen sind von dieser Änderung ab 2025 nicht nur Eigentümer von Immobilien, sondern auch Mieter. Die CO2-Kosten werden nämlich anteilig über die Heizkostenabrechnung weitergegeben. In manchen Fällen können Mieter die Kosten allerdings zurückfordern.