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Für Käufer und Verkäufer

Anwalt erklärt wichtigste Punkte zum Immobilienkaufvertrag

Immobilienkaufvertrag
Beim Immobilienkaufvertrag sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer ihre Rechte und Pflichten kennen Foto: Getty Images
Tobias Mahlstedt
Dr. Tobias Mahlstedt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

13. November 2024, 17:17 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein Immobilienkauf erfordert rechtliche Sicherheit für beide Seiten. Ein notariell beglaubigter Kaufvertrag schafft die Grundlage. Fachanwalt Dr. Mahlstedt erklärt bei myHOMEBOOK, welche Punkte im Vertrag für Käufer und Verkäufer besonders wichtig sind.

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Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt – sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Um den Eigentümerwechsel rechtlich abzusichern, ist in Deutschland ein notariell beglaubigter Kaufvertrag erforderlich. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage des gesamten Verkaufsprozesses. Doch worauf müssen die Parteien achten? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Immobilienkaufvertrag, inklusive Rechte, Pflichten und Kosten.

Der Immobilienkaufvertrag – Regelungen und Bedeutung

Ein Immobilienkaufvertrag hält alle Details eines Immobiliengeschäfts fest und schützt beide Parteien vor rechtlichen Unsicherheiten. Im Vertrag werden wichtige Aspekte wie der Kaufpreis, die genaue Beschreibung des Objekts sowie die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer definiert. Nur ein notariell beglaubigter Vertrag ermöglicht einen rechtssicheren Eigentumsübergang – ohne Notar ist der Vertrag ungültig.

Wer erstellt den Kaufvertrag?

Ein Notar ist für die Erstellung des Kaufvertrags zuständig. Der Notar fungiert als neutraler Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und stellt sicher, dass beide Seiten alle wichtigen Informationen erhalten und den Vertrag verstehen.

Zusätzlich kümmert sich der Notar um die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch sowie um die Auflassungsvormerkung, die den Käufer davor schützt, dass die Immobilie doppelt verkauft wird.

Auch interessant: Immobilie reservieren – wann lohnt sich eine Kaufabsichtserklärung?

Unverzichtbare Inhalte im Kaufvertrag

Damit der Kaufvertrag gültig ist, müssen bestimmte Informationen enthalten sein:

  • Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer
  • Beschreibung der Immobilie (Lage, Größe, Zustand)
  • Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit
  • Vereinbarungen zur Mängelhaftung und Sachmängeln
  • Regelungen zur Auflassung und zum Eigentumsübergang
  • Nebenkostenverteilung und Grundbucherklärungen

Diese Inhalte bieten beiden Parteien Sicherheit und schaffen eine klare Basis für den gesamten Kaufprozess.

Weitere interessante Themen aus dem Wohn- und Immobilienrecht stellt Dr. Mahlstedt in seinem Newsletter vor. Hier geht’s zur Anmeldung!

Welche Kosten trägt der Käufer?

Die Kosten für den Kaufvertrag und die notarielle Beglaubigung trägt in der Regel der Käufer, darunter:

  • Notargebühren (etwa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises)
  • Kosten für den Grundbucheintrag
  • Grunderwerbsteuer (zwischen 3,5 % und 6,5 Prozent je nach Bundesland)
  • Maklerprovision (falls ein Makler involviert ist)

Diese Nebenkosten können erheblich ausfallen und sollten in die Finanzplanung des Käufers einfließen.

Dazu passend: Was beim Maklervertrag wichtig ist

Der Ablauf: Von Vertragsentwurf bis Grundbucheintrag

Der Kaufprozess beginnt mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs durch den Notar. Käufer und Verkäufer haben in der Regel 14 Tage Zeit, den Entwurf zu prüfen und Fragen zu klären. Nach dem Notartermin erfolgt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den zukünftigen Eigentümer absichert. Erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Eintragung des Käufers im Grundbuch wird der Eigentumsübergang rechtskräftig.

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Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Ein Immobilienkaufvertrag ist rechtlich bindend; ein Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sollte der Käufer nachweisen können, dass der Verkäufer wesentliche Mängel verschwiegen hat, wie etwa gravierende Bauschäden, kann er unter bestimmten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten.

Der Immobilienkaufvertrag ist das Herzstück eines Immobiliengeschäfts und sollte sorgfältig geprüft werden. Eine umfassende Beratung durch den Notar hilft, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Tobias Mahlstedt
Dr. Tobias Mahlstedt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Investition zahlt sich langfristig aus

„Immobilien bleiben trotz steigender Zinsen eine wertbeständige Investition, insbesondere in Regionen mit starkem Mietwachstum oder bei sanierungsfähigen Objekten. Eine langfristige Perspektive zahlt sich aus – Investoren, die strategisch vorgehen, profitieren auch in turbulenten Zeiten von stabilen Renditen.“

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