Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Regeln und Empfehlungen

Worauf Sie beim Wildkräuter-Pflücken in der Stadt achten sollten

Es gibt einige Orte in Städten, an denen Wildkräuter nicht gepflückt werden sollten
Wenn man in Städten Wildkräuter pflücken will, sollte man einige Dinge beachten Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

11. Mai 2019, 9:31 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Unkraut eignet sich in manchen Fällen hervorragend für den Gebrauch in der Küche. Wer keinen eigenen Garten oder Balkon hat, kann die beliebten Salatzutaten auch in städtischen Gebieten sammeln. Doch dafür kommt nicht jeder Ort infrage.

Artikel teilen

Die einen sehen in ihnen nur Unkraut, die anderen hingegen leckere Wildkräuter, die Salate oder Soßen anreichern. Für Bärlauch, Gänseblümchen, Brennnessel und Löwenzahn muss man nicht einmal in die Natur wandern, sie lassen sich auch in bewohnten Gebieten sammeln. Aber wo genau kann, darf und sollte man Wildkräuter in der Stadt pflücken?

Auf Abgase und Tiere achten

Sonst können die Pflanzen mit Keimen belastet sein.

Mehr zum Thema

Private Grundstücke sind tabu

Pflücken ohne Erlaubnis darf man nicht auf privaten oder verpachteten Grundstücken. Darüber hinaus sollte man die sogenannte Handstraußregel beachten: Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes darf man selbst wilde Pflanzen, die nicht unter Artenschutz stehen oder in Naturschutzgebieten wachsen, nur für den persönlichen Bedarf und in geringen Mengen ernten.

Wichtig ist auch, die Wurzeln nicht mit auszureißen, sondern nur das Grün mit Messer oder Schere zu entfernen. Außerdem sollte man an einem Fleck immer auch einen Teil der vorhandenen Pflanzen stehen lassen, sodass an dem Ort das Fortbestehen gesichert ist.

Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.