11. Mai 2019, 9:31 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Unkraut eignet sich in manchen Fällen hervorragend für den Gebrauch in der Küche. Wer keinen eigenen Garten oder Balkon hat, kann die beliebten Salatzutaten auch in städtischen Gebieten sammeln. Doch dafür kommt nicht jeder Ort infrage.
Die einen sehen in ihnen nur Unkraut, die anderen hingegen leckere Wildkräuter, die Salate oder Soßen anreichern. Für Bärlauch, Gänseblümchen, Brennnessel und Löwenzahn muss man nicht einmal in die Natur wandern, sie lassen sich auch in bewohnten Gebieten sammeln. Aber wo genau kann, darf und sollte man Wildkräuter in der Stadt pflücken?
Auf Abgase und Tiere achten
Die Standorte der Pflanzen sollten nicht zu stark Abgasen ausgesetzt sein, erklärt die Initiative „Zu gut für die Tonne!“. Es sollten also Orte mit Wildkräutern gemieden werden, die direkt neben stark befahrenen Straßen liegen. Außerdem sollten dort nicht viele Menschen, Hunde und Katzen unterwegs sein. Sonst können die Pflanzen mit Keimen belastet sein.
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Private Grundstücke sind tabu
Pflücken ohne Erlaubnis darf man nicht auf privaten oder verpachteten Grundstücken. Darüber hinaus sollte man die sogenannte Handstraußregel beachten: Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes darf man selbst wilde Pflanzen, die nicht unter Artenschutz stehen oder in Naturschutzgebieten wachsen, nur für den persönlichen Bedarf und in geringen Mengen ernten.
Wichtig ist auch, die Wurzeln nicht mit auszureißen, sondern nur das Grün mit Messer oder Schere zu entfernen. Außerdem sollte man an einem Fleck immer auch einen Teil der vorhandenen Pflanzen stehen lassen, sodass an dem Ort das Fortbestehen gesichert ist. Um Infektionen mit dem Fuchsbandwurm zu vermeiden, sollten gesammelte Kräuter und Früchte gründlich gewaschen werden, rät die Initiative.