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Seit Jahresbeginn

Neue Vorschriften beim Kauf von Insektensprays! Was sich ändert

Insektenspray
Bevor man ein Insektenspray kauft, muss man sich zunächst beraten lassen Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

8. Januar 2025, 11:06 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein schneller Griff zum Insektenspray könnte künftig komplizierter werden: Seit Jahresbeginn dürfen bestimmte Biozidprodukte nicht mehr frei zugänglich verkauft werden. Hinzu kommt eine Beratungspflicht. Was bedeutet das für Kunden?

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Seit dem 1. Januar 2025 sind Insektensprays nicht mehr frei verkäuflich – es gilt eine vorgeschriebene Beratungspflicht. Aber auch Schutzanstriche oder Holzschutzmittel dürfen nur noch nach einer verpflichtenden Beratung verkauft werden. Was steckt dahinter? Und was bedeutet das für den Einkauf?

Insektensprays ab jetzt nicht mehr frei verkäuflich

Seit Jahresbeginn 2025 dürfen Produkte wie Insektensprays, Mäuse- und Rattengifte oder Holzschutzmittel nicht mehr frei verkauft werden. Diese Regelung gilt nicht nur im Baumarkt, sondern auch in Drogerien, Supermärkten oder auch im Onlinehandel. Zusätzlich gilt eine Beratungspflicht, sowohl im stationären Handel als auch online. Hierbei muss eine sachkundige Person das Beratungsgespräch führen, bevor ein Kauf abgeschlossen werden kann. Dadurch sollen Verbraucher „unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenlernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten“, erklärt Kerstin Effers von der Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung.

Die Expertin betont außerdem: „Während sich die Verwendung von Holzschutz- und weiteren Schutzmitteln schon vorbeugend durch bauliche Maßnahmen oder Materialauswahl ganz vermeiden oder zumindest reduzieren lässt, treten Schädlinge meist unerwartet auf.“ Im ersten Schreck würden Verbraucher manchmal zum nächstbesten Mittel greifen, ohne sich der Risiken bewusst zu sein.

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Beratungspflicht gilt nicht nur für Insektensprays

Die neuen Regelungen betreffen sechs Produktgruppen:

  • Mittel gegen Nagetiere
  • Produkte gegen Insekten und andere Krabbeltiere
  • Antifouling-Anstriche (etwa für Boote)
  • Holzschutzmittel
  • Beschichtungsschutzmittel
  • Schutzmittel für Baumaterialien gegen Mikroorganismen und Algen

Die Beratung muss zudem sicherstellen, dass Kunden zu den in der Zulassung der Produkte definierten Verwenderkategorien gehören, beispielsweise geschulte, berufsmäßige Anwender.

Warum Biozidprodukte oft problematisch sind

Die chemischen Wirkstoffe in vielen Biozidprodukten – wie Holzschutzmitteln oder Insektenvernichtern – können nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch negative Auswirkungen auf Menschen und Haustiere haben. Diese Substanzen sind oft langlebig, schwer abbaubar und können sich in Innenräumen dauerhaft anreichern.

Eine Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zeigt, dass Kinder möglicherweise durch den Einsatz von Insektensprays mit diesen Chemikalien belastet werden können. Für Haustiere sind viele Biozidprodukte ebenfalls gefährlich. Einige Inhaltsstoffe, wie die sogenannten Pyrethroide, können für Katzen sogar tödlich sein.

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Ausnahmen von der Beratungspflicht

Nicht alle Biozidprodukte unterliegen der Beratungspflicht. So kann man Desinfektionsmittel und Schneckenbekämpfungsmittel weiterhin ohne Beratung kaufen. Auch Produkte mit „milderen“ Wirkstoffen – wie Lockstoffe, Lavendelöl oder Essigsäure – sowie Repellentien (Vergrämungsmittel) gegen Mücken oder Zecken sind von der Regelung ausgenommen. Schutzmittel für Holz oder Beschichtungen, die speziell im Baubereich eingesetzt werden, dürfen ebenfalls ohne Beratung an berufliche Anwender verkauft werden.

So läuft die Beratung ab

Im Rahmen der Beratung müssen Verbraucher umfassend informiert werden:

  • Vorbeugende Maßnahmen: Alternativen mit geringerem Risiko
  • Sichere Anwendung: Einhaltung der Gebrauchsanweisung, Einsatzbeschränkungen, Vorsichtsmaßnahmen
  • Handlung im Notfall: Maßnahmen bei versehentlicher Freisetzung (z. B. Verschütten)
  • Lagerung und Entsorgung: Richtlinien für eine sichere Aufbewahrung und Entsorgung

Diese Informationen sollen einen verantwortungsvoll und sicheren Umgang mit Biozidprodukte sicherstellen. Auch Online-Käufer müssen vor dem Erwerb von Biozidprodukten beraten werden. Hier erfolgt die Beratung telefonisch oder per Videoübertragung, wobei die Durchführung nachweisbar dokumentiert werden muss.

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Hilfe bei schwerem Schädlingsbefall

Bei schwerem Schädlingsbefall – beispielsweise durch Bettwanzen oder Schaben – sollten sich Betroffene an qualifizierte Fachbetriebe wenden. Vereine wie der „Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung“ oder der „Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband“ bieten Unterstützung.

Vorsicht ist bei unseriösen Anbietern geboten, die oft mit aggressiver Werbung im Internet auftreten – ein Problem, das auch bei Schlüsseldiensten oder Rohrreinigungsfirmen bekannt ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, gründlich nach seriösen Fachbetrieben zu suchen.

Felix Mildner ist Redaktionsleiter bei myHOMEBOOK und schreibt seit 2015 über Themen wie Wohnen, Bauen, Garten, DIY und Immobilien.

Themen Schädlinge

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