Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Nebenkostenprivileg

Änderungen beim Kabelanschluss! Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Kabelanschluss Nebenkosten
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen gemeinsame Kabelanschlüsse in einem Mehrfamilienhaus nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden Foto: Getty Images
Katharina Regenthal
Redakteurin

28. Juni 2024, 11:51 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Einige Mehrfamilienhäuser verfügen über einen gemeinsamen Kabelanschluss. Vermieter können bisher die Kosten dafür über die Nebenkosten abrechnen. Doch Ende Juni 2024 ist damit Schluss.

Artikel teilen

Ab dem 1. Juli 2024 können alle Mieter die Art ihres Fernsehempfangs frei wählen. Grund dafür ist das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren. Mit diesem konnten Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen die Kabel-Kosten, bei einem gemeinsamen Kabelanschluss im Mehrfamilienhaus, über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner umlegen. Mieter mussten somit einen Kabelanschluss über ihre Nebenkosten bezahlen, auch wenn sie ihn nicht nutzten. Damit ist bald Schluss – am 30. Juni 2024 endet die bislang geltende Übergangsfrist.

Warum das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft wird

Das Nebenkostenprivileg gilt nicht nur für die Kosten von Kabelfernsehen, sondern kann auch auf Telefon- und Internetanschlüsse angewendet werden, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website. Gesetzlich geregelt ist das über die sogenannte Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15).

Die Regelung, dass man Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen darf, gilt bereits seit dem 1. Dezember 2021. Sie erfolgte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Allerdings hatte die Politik eine Übergangsfrist festgelegt, die nun am 30. Juni 2024 ausläuft.

Denn das Nebenkostenprivileg ist inzwischen veraltet. Eingeführt wurde es zu den Anfangszeiten des Kabelfernsehens. Damit ein Großteil der Bevölkerung Zugang zu dieser technischen Neuheit haben konnte, schuf man das Gesetz, das Vermietern ermöglichte, einen Sammelvertrag für Kabel-TV abzuschließen.

Zeitgemäß ist das inzwischen nicht mehr – immerhin gibt es viele andere Möglichkeiten für den Fernsehempfang. „Alternativen sind IPTV (Fernsehen übers Internet oder per Streaming), Satellitenfernsehen und DVB-T2 HD (Fernsehen über die Antenne)“, erklärt Anja Franz vom Münchener Mieterverein gegenüber myHOMEBOOK.

Gut zu wissen
Laut Anja Franz vom Münchener Mieterverein sollte man beim Satellitenfernsehen und beim Empfang über eine Antenne folgendes beachten: „Grundsätzlich dürfen Mieter eine Schüssel wegen Eingriffs in die Bausubstanz nur mit vorheriger Vermietergenehmigung installieren. Die Genehmigung darf aber nur aus triftigen und sachbezogenen Gründen abgelehnt werden“, so Franz. Und auch bei der Einzelantenne würden die Regeln für Mieter wie bei einer Schüssel gelten.

Mehr dazu: Darf man als Mieter eine Satellitenschüssel montieren?

Kabelanschluss wird nicht mehr über Nebenkosten abgerechnet – das müssen Mieter jetzt wissen

Der Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen schätzt, dass mehr als 12 Millionen Mieter in Deutschland bisher ihren Kabelanschluss, gewollt oder nicht, über ihre Betriebskosten bezahlen. „Wichtig ist, dass sich Mieter bereits jetzt im Klaren darüber werden, ob und wie sie in Zukunft fernsehen wollen“, erklärt Franz. Denn mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs können Mieter nun frei wählen, wie und ob sie überhaupt Kabelfernsehen schauen wollen.

„Für viele Mieter, die etwa übers Internet fernsehen möchten, ist es positiv, dass sie nicht mehr automatisch für die Kabelkosten aufkommen müssen. Einen Kabelanschluss nutzen können Mieter weiterhin. In der Regel müssen sie nur einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen“, so Franz weiter. Dass Mieter bald freie Wahl bei ihrer Empfangsart hat, bringt Vor-, aber auch Nachteile mit sich:

  • Vorteil: Mieter, die bisher ihren Kabelanschluss gar nicht genutzt haben, weil sie etwa über Satellit oder Internet TV geschaut haben, sparen sich in Zukunft die Kosten für den gemeinsamen Anschluss.
  • Nachteil: Mieter, die den gemeinsamen Kabelanschluss genutzt haben, müssen sich jetzt einen neuen Anbieter suchen. Unter Umständen könnte das sogar etwas teurer werden. Die Verbraucherzentrale schätzt allerdings, dass die Mehrkosten bei maximal zwei bis drei Euro pro Monat liegen.

Passend dazu: Kabel-TV fällt aus Nebenkosten! So viel kostet Fernsehen Mieter künftig (via TECHBOOK)

Mehr zum Thema

Das müssen Vermieter jetzt wissen

Auch für Vermieter bedeutet das Ende einige Änderungen. Sie haben nun ein Sonderkündigungsrecht, um den Sammelvertrag für die Kabelanschlüsse zu beenden. Kündigt man den Vertrag nicht fristgerecht, verlängert er sich automatisch. Allerdings können die Kosten dann nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Außerdem müssen Vermieter ihre Mieter darüber informieren, dass der Sammelvertrag gekündigt wird, damit diese sich um Alternativen kümmern können.

Themen Immobilien Mietrecht
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.