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Start der Heizsaison

Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung nicht warm wird?

Kalte Heizung
Wenn die Heizung nicht richtig warm wird, sollte man handeln Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

4. Oktober 2024, 5:36 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. Oktober haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht auf eine warme Wohnung. Werden die Mindesttemperaturen nicht erreicht, sollte man handeln.

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Wenn es im Herbst allmählich kälter wird, wird in vielen Wohnungen die Heizung angestellt. Konkret beginnt die Heizsaison am 1. Oktober. Sie dauert in der Regel bis zum 30. April – auch wenn dies gesetzlich nicht festgelegt ist. Der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“ (WiE) weist allerdings darauf hin, dass sich dieser Zeitraum aus der Rechtsprechung etabliert hat. Aber welche Rechte haben Mieter, wenn die Heizung nicht anspringt? Ist eine Mietminderung bei einer kalten Wohnung rechtmäßig?

Das gilt während der Heizperiode für Eigentümer und Mieter

Während der Heizperiode sind Vermieter und Hausverwalter verpflichtet, die Heizungsanlagen betriebsbereit zu halten. Dies stellt sicher, dass die Mieter und Wohnungseigentümer bestimmte Mindesttemperaturen in ihren Wohnräumen erreichen können.

Mieter haben tagsüber Anspruch auf eine Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius. In den Nachtstunden zwischen 0 und 6 Uhr genügen nach Angaben von „Wohnen im Eigentum“ 18 Grad Celsius. In dieser Zeit kann man die Heizleistung reduzieren, um Energie zu sparen. Dennoch liegt es in der Verantwortung der Mieter, ausreichend zu heizen und auch zu lüften, um Schimmelbildung in der Wohnung zu vermeiden.

Dazu passend: 6 typische Gründe, die eine Mietminderung rechtfertigen

Abweichungen bei Heizperiode möglich

In der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergesellschaft oder in einem Mietvertrag kann zwar ein abweichender Zeitraum für die Heizperiode festgelegt werden. Dieser darf jedoch nur länger, keinesfalls kürzer als der übliche Zeitraum von Oktober bis April sein, so WiE. Ansonsten muss die Heizung auch außerhalb der Heizperiode in Betrieb genommen werden, wenn die Außentemperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 Grad Celsius fällt. Dies entschied das Amtsgericht Köln (Az. 220 C 152/07).

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Mietminderung bei kalter Wohnung möglich

Sollten die festgelegten Temperaturen nicht erreicht werden, liegt ein Mangel vor. In diesem Fall sollten Mieter den Vermieter informieren, der dann verpflichtet ist, den Defekt schnellstmöglich zu beheben und die Funktionsfähigkeit der Heizung wiederherzustellen. Laut WiE haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern, bis die Heizung ordnungsgemäß funktioniert.

Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und bei Problemen rechtzeitig handeln, um eine angenehme Raumtemperatur sicherzustellen.

Mit Material der dpa

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