
26. April 2025, 6:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer auf dem eigenen Grundstück eine Kamera installiert, auch wenn es nur eine Attrappe ist, wähnt sich oft in rechtlicher Sicherheit. Doch der Schein trügt: Schon der bloße Eindruck einer Überwachung kann Probleme mit sich bringen.
Videoüberwachung auf privaten Grundstücken unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Diese gelten nicht nur für eine funktionierende Kamera, sondern auch für eine Attrappe, wie die Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Bayern warnen.
Folgen Sie jetzt myHOMEBOOK bei WhatsApp
Grenzen der privaten Videoüberwachung
Die Installation von Überwachungskameras auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt – jedoch nur unter klaren Bedingungen. Wichtig ist laut den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Bayern, dass die Kamera nur Bereiche des eigenen Grundstücks filmen darf. Öffentliche Wege oder benachbarte Grundstücke sind für die Kamera tabu.
Außerdem wichtig: Eine sichtbare Kennzeichnung der Überwachung ist Pflicht. Nur so können Besucher oder Passanten erkennen, dass sie im überwachten Bereich stehen.
Drehbare Kameras sind besonders heikel
Vor allem bewegliche oder schwenkbare Kameras können schnell zum Problem werden. Der Grund: Auch wenn sie primär auf das eigene Grundstück ausgerichtet sind, könnten sie leicht auf öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke geschwenkt werden. Wer hingegen eine drehbare Kamera einsetzt, die problemlos vom eigenen Grundstück auf öffentliche Wege oder das Nachbargrundstück geschwenkt werden könnte, muss laut den Verbraucherzentralen damit rechnen, dass sich Nachbarn oder andere Betroffene dagegen wehren.

Diese Regeln gelten bei Überwachungskameras für Eigentümer

Wann eine Videoüberwachung im Haus zulässig ist

Nachbar fühlt sich durch Videokamera gestört – muss man sie abbauen?
Vorsicht bei Attrappen von Kameras
Was viele nicht wissen: Selbst Kamera-Attrappen unterliegen gesetzlichen Regeln. Der Grund ist simpel: Dritte können in der Regel nicht erkennen, ob es sich bei einem Gerät um eine funktionsfähige Kamera handelt oder nicht. Die potenzielle Überwachungssituation bleibt für sie dieselbe.
Daher haben laut Verbraucherzentralen bereits mehrere Gerichte entschieden, dass selbst Kamera-Attrappen, die nicht zur Überwachung geeignet sind, so ausgerichtet sein müssen, dass sich Dritte davon nicht unrechtmäßig beobachtet fühlen. Andernfalls könnten sich Nachbarn oder Passanten zu Unrecht überwacht fühlen – mit rechtlichen Konsequenzen für die Eigentümer der vermeintlichen Kamera.

Vor der Installation auch rechtlich informieren
„Wer auf Videoüberwachung setzen möchte, sollte sich nicht nur technisch, sondern auch rechtlich gut informieren. Selbst gut gemeinte Maßnahmen wie die Installation einer Attrappe können zu einem juristischen Risiko werden, wenn sie nicht korrekt eingesetzt werden. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifel fachlichen Rat einholen.“
Mit Material der dpa