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Viele machen es falsch

Wie entsorgt man Kassenbons richtig?

Kassenbons werden ab 2020 zur Pflicht. Aber wie werden sie richtig entsorgt?
Kassenbons sind ab 2020 Pflicht – nicht jeder hat aber Verwendung für die Zettel Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

18. Februar 2021, 14:46 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Seit Anfang 2020 ist es mittlerweile Pflicht, dass man beispielsweise an der Supermarktkasse einen Kassenbon ausgehändigt bekommt. Viele Verbraucher haben jedoch keinerlei Verwendung dafür und entsorgen die Zettel direkt nach dem Einkauf – aber leider oft nicht in der richtigen Tonne.

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Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ steckt hinter der Einführung der Kassenbon-Pflicht in Deutschland. Eigentlich ging es dabei darum, Steuerhinterziehungen leichter zu erkennen und zu unterbinden. Als die Pflicht im Januar 2020 eingeführt wurde, gab es viel Kritik: Einerseits war es ein Mehraufwand für den Einzelhandel, andererseits aus ökologischer Sicht nicht gerade sinnvoll. Denn meistens werden die Zettel kurzerhand entsorgt. Und dabei passieren häufig Fehler.

Wie sollte man Kassenbons entsorgen?

Auch wenn die Kassenbons zum Großteil aus Papier bestehen, darf man sie nicht immer im Altpapier entsorgen. Stattdessen gehören viele von ihnen in den Restmüll. Wie das Umweltbundesamt mitteilt, sind die Mehrzahl der Belege auf Thermopapier gedruckt und mit der bedenklichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet. Wenn derartige Kassenzettel im Papiermüll landen, besteht die Möglichkeit, dass der Schadstoff an die Umwelt abgegeben wird.

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Welche Kassenbons darf man im Altpapier entsorgen?

Nur Kassenbons, die ausschließlich aus Papier bestehen, dürfen auch im Altpapier entsorgt werden. Den Unterschied merkt man an der Beschichtung der Belege: Zettel mit Thermobeschichtung fühlen sich deutlich anders an als solche aus reinem Papier, ihre Oberfläche glänzt außerdem.

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Wie schädlich ist Thermopapier?

Eigentlich sollte Bisphenol A als Beschichtung für Kassenbons im Jahr 2020 in der ganzen EU verboten werden. Stattdessen sollte Bisphenol S zum Einsatz kommen – ein Ersatzstoff, der ebenfalls die Gesundheit beeinträchtige. Auch dieser Stoff darf nicht in den Recycling-Kreislauf gelangen, da er sich auf Mensch und Natur negativ auswirkt. Die gesundheitsschädlichen Stoffe auf den Kassenbons können bei Kontakt leicht in den menschlichen Organismus übergehen.

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