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Anwalt klärt über Urteil auf

Darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn meine Katze in den Hausflur pinkelt?

Katze im Hausflur
Darf der Vermieter kündigen, wenn die Katze in den Hausflur uriniert? Foto: Getty Images
Tobias Mahlstedt
Dr. Tobias Mahlstedt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

24. September 2024, 5:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Fachanwalt Dr. Mahlstedt erläutert bei myHOMEBOOK einen Fall, bei dem es um Katzen-Urin im Hausflur ging.

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Wenn ein Wohnungsmieter es duldet, dass seine Katze im Hausflur uriniert, ist eine fristlose Kündigung des Vermieters gerechtfertigt. Grund für die Kündigung ist die nachhaltige Störung des Hausfriedens, stellte das Amtsgericht Brandenburg im Dezember 2023 klar.

Fristlose Kündigung wegen Katzen-Urin im Hausflur

Ein Vermieter hatte seinem Mieter fristlos gekündigt, weil dieser seine Katze in den Hausflur urinieren ließ. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte und nicht freiwillig auszog, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein.

Auch interessant: Darf der Vermieter Haustiere in der Wohnung verbieten?

Gericht bestätigt Kündigungsgrund

Mit Erfolg! Das AG Brandenburg entschied zugunsten des Vermieters, dass die fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 569 Abs. 2 BGB gerechtfertigt war. Der Mieter hatte, so das Gericht, den Hausfrieden nachhaltig gestört, weil er seine Katze in den Hausflur urinieren ließ.

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Deshalb konnte der Vermieter gemäß § 546 Abs. 1 BGB Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangen. Wegen der Geruchsbelästigung und mangelhaften Hygiene des Mieters war eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht weiter zuzumuten (AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil v. 11.12.23, Az. 30 C 86/23).

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Und was ist mit Katzenlärm?

Übrigens: Nicht jede Beeinträchtigung durch Katzen rechtfertigt eine Kündigung oder Mietminderung. Ein Mieter muss von Katzen verursachten, aber sozial üblichen Lärm hinnehmen, entschied das AG Berlin-Spandau im Oktober 2023.

In einem Fall jagten zwei Katzen des Nachbarn auch während der Nachtstunden durch dessen Wohnung und verursachten zusätzlich Geräusche durch um- und herabfallende Gegenstände.

Die Haltung von zwei Katzen sei, so das Gericht, sozial vertretbar und üblich und stelle deshalb eine normale Nutzung einer Mietwohnung dar (AG Berlin-Spandau, Urteil v. 18.10.23, Az. 4 C 1/22).

Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

Das denke ich als Katzenhalterin darüber

„Ich bin ebenfalls Katzenbesitzerin und finde es schade, wenn andere Haustierhalter sich so rücksichtslos verhalten. Katzen sind von Natur aus reinliche Tiere. Deswegen stellt sich mir in erster Linie die Frage, warum das Tier in den Hausflur uriniert hat. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung des Halters, die Katze richtig zu erziehen und sich darum zu kümmern, dass sie in einer Mietwohnung keine anderen Mieter stört.“

Themen Mietrecht Tiere

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