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Darf man als Mieter eine Katzenklappe in die Tür einbauen?

Darf man als Mieter eine Katzenklappe in der Tür einbauen?
Eine Katzenklappe in der Tür ist eine praktische Angelegenheit – aber Mieter sollten nicht vorschnell handeln Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

9. Mai 2020, 4:21 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Auch Hauskatzen brauchen ausreichend Bewegung und Auslauf, vor allem wenn sie in einer kleinen Wohnung leben. Eine Katzenklappe scheint da eine probate Möglichkeit zu sein. Doch dürfen Mieter diese einfach in der Wohnungstür einbauen? Und welche Alternativen gibt es?

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Eine Katzenklappe ermöglicht es dem Vierbeiner, sich frei zu bewegen, ohne dass der Halter die Tür öffnen muss. Klingt praktisch, doch so einfach ist es leider nicht. Denn Mieter können eine Katzenklappe nicht ohne Weiteres einbauen, wie eine Expertin für Mietrecht auf Anfrage von myHOMEBOOK erklärt.

Katzenklappe einbauen – was Mieter beachten sollten

Mieter dürfen eine Katzenklappe nicht einfach so in die Wohnungstür einbauen, da es sich dabei um einen Eingriff in die Bausubstanz handelt. Der Vermieter müsse den Einbau deshalb erst genehmigen, wie Anja Franz vom Mieterverein München e. V. erklärt. Doch was passiert, wenn man nicht mit dem Vermieter spricht? „Wenn Sie es ohne Genehmigung machen, kann der Vermieter verlangen, dass Sie die Klappe wieder ausbauen und den Zustand herstellen, der vorher bestanden hat“, warnt die Rechtsberaterin. Das könne sogar so weit gehen, dass er eine neue Tür verlangen kann, da der ursprüngliche Zustand nicht mehr hergestellt werden kann. Ohne vorherige Absprache sollten Mieter demnach auf keinen Fall eine Katzenklappe einbauen.

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Welche Alternativen gibt es?

Da Mieter eine Katzenklappe nicht einfach in die Wohnungstür einbauen dürfen, können sie auf andere Lösungen ausweichen. Allerdings ist bei allen erforderlich, dass die Tür vom Halter manuell geöffnet wird. Verschiedene Gadgets weisen ihn darauf hin, dass der Vierbeiner wieder zurück in die Wohnung möchte – und vermeiden Kratzspuren an der Tür. Bei manchen Systemen ist ein Halsband für die Katze nötig. Dabei sollte man darauf achten, dass sich der Vierbeiner nicht verletzt. Die smarten Lösungen eignen sich in der Regel auch für die Balkon- oder Terrassentür. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Bewegungsmelder: Ein Sensor erkennt, wenn die Katze vor der Tür wartet. Per App oder Empfangsstation wird der Halter darüber informiert und kann sie in die Wohnung lassen. Im Handel gibt es die Bewegungsmelder auch unter der Bezeichnung „Katzenklingel“. Teilweise sind sie auch mit Infrarotsensoren ausgestattet.
  • Matten mit Drucksensoren: Ein ähnliches Prinzip, allerdings muss die Katze hierfür auf einer entsprechenden Matte sitzen, ähnlich wie eine Fußmatte. Bei Kontakt ertönt ein optisches oder akustisches Signal in Haus oder Wohnung und der Halter kann die Tür öffnen. Der große Vorteil: Es ist kein Halsband notwendig.

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Hinweis: Katzenhalter sollten ihren Vierbeiner zunächst an das neue Klingelsystem gewöhnen. Die Sensoren kann man auch stumm schalten, damit sie einen nachts nicht stören. Das sollte man aber natürlich nur dann tun, wenn die Katze wieder daheim ist.

Themen Mietrecht Tiere
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