16. Februar 2023, 5:32 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wenn Katzen allein in der Wohnung sind, kratzen sie womöglich mal an der Tapete. Und Hundewelpen machen vielleicht mal auf den Teppich. Aber darf der Vermieter deshalb gleich die Kaution erhöhen?
Ein Haustier in der Mietwohnung ist per se erlaubt. In vielen Fällen sollten Mieter die Haltung allerdings mit dem Vermieter absprechen, um Konflikte zu vermeiden. Denn es kann schon mal passieren, dass der Hund oder die Katze Schäden an der Mietwohnung verursachen. Darf der Vermieter die Kaution erhöhen, wenn sich der Mieter ein Haustier anschafft? Die Rechtslage ist in diesem Fall recht eindeutig.
Haustier in der Mietwohnung – darf der Vermieter die Kaution erhöhen?
Drei Monatskaltmieten: Mehr darf ein Wohnungsvermieter von seinen Mietern nicht als Sicherheit verlangen. So sieht es das Gesetz vor. Diese Höchstgrenze darf auch nicht ausnahmsweise überschritten werden, wenn Vermieter etwa aufgrund von Tierhaltung in der Wohnung ein höheres Risiko für Beschädigungen oder Abnutzung annehmen.
„Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbarung hinsichtlich des überschießenden Teils unwirksam“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Mieter können diesen Betrag entweder zurückfordern oder müssen ihn erst gar nicht zahlen.
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Mietrecht Darf der Vermieter Haustiere in der Wohnung verbieten?
Darf der Vermieter Haustiere generell verbieten?
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, dass der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung verbietet. Allerdings muss das Ausmaß in einem Rahmen stattfinden, der zumutbar ist. Für bestimmte Arten ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig, Kleintiere sind in der Regel kein Problem. Mehr zum Thema „Haustiere und Mietrecht“ erfahren Sie in diesem Artikel.
mit Material der dpa