Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Service

Was die Kleinreparaturklausel für Mieter bedeutet

Was bedeutet die Kleinreparaturklausel für Mieter?
Kleinere Reparaturen müssen Mieter selbst übernehmen oder tragen Foto: Getty Images
dpa

20. Oktober 2021, 4:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Der Vermieter verlangt von Ihnen, die Kosten für die neuen Silikonfugen zu tragen? Das ist selbst mit entsprechender Klausel im Mietvertrag unzulässig. Wann die Kleinreparaturklausel greift.

Artikel teilen

Tropft der Wasserhahn in der Mietwohnung, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Zumindest grundsätzlich. Doch wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart ist, muss der Mieter die Kosten für diese Art von Bagatellschäden selbst übernehmen. Aber wo liegt die Grenze?

Für Kleinreparaturklausel für Mieter gelten zwei Grenzen

Bei der Reparatur müsse es sich tatsächlich um eine Kleinigkeit handeln, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Dabei gibt es zwei Grenzen: Zum einen dürfen die Kosten für die Instandsetzung einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Diesen hat der Bundesgerichtshof vor rund 30 Jahren bei 150 Mark angesetzt, was heute 75 Euro entspräche. Gerichte zögen die Grenze heute aber eher bei 100 bis 120 Euro, sagt Hartmann. Höhere Obergrenzen sind unwirksam.

Beauftragen muss die Reparatur immer der Vermieter

Zum anderen müsse im Mietvertrag eine zweite Obergrenze vereinbart sein: Denn die Summe der Kosten aller Kleinreparaturen darf nach Angaben der Mietrechtsexpertin nicht mehr als sechs bis acht Prozent der Jahresbruttokaltmiete betragen. Die Klausel ist unwirksam, wenn die beiden Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

Alle Reparaturen, die über der im Mietvertrag wirksam gesetzten Grenze von zum Beispiel 100 Euro liegen, sind keine Bagatellen. Überschreitet der Gesamtbetrag für die Instandsetzung inklusive Mehrwertsteuer diese Grenze, dürfen die Kosten nicht mehr auf den Mieter abgewälzt werden – auch nicht anteilig.

Achtung: Die Klausel darf den Mieter nur verpflichten, die Kosten zu zahlen. Die Reparatur müsse trotzdem der Vermieter in Auftrag geben, sagt Hartmann. Geht das aus der Vertragsklausel nicht eindeutig hervor oder bestimmt sie etwas anderes, ist die Klausel unwirksam.

Mehr zum Thema

Auch Instandsetzungen an Markisen können unter die Klausel fallen

Nicht wirksam sind auch Klauseln, die den Mieter dazu verpflichten, sich mit einem Sockelbetrag an allen Reparaturen im Haus oder in der Wohnung oder an Neuanschaffungen anteilig mit einem Sockelbetrag zu beteiligen.

Die Klausel gelte für die Bestandteile der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters und deshalb einer schnelleren Abnutzung unterliegen, sagt Hartmann. Dazu zählen Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Auch Markisen können dazugehören. Nicht dazu zählen zum Beispiel Wartungsarbeiten an Leitungen, Schäden an Fenstern oder die Erneuerung von Silikonfugen.

Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.